Hallo,
mein Handy-Vertrag lief neulich aus. Deshalb schickte ich dem Betreiber einen Brief, in dem ich unter Nennung der alten Urteile die Deaktivierungsgebühr ablehnte. Sollte sie doch eingezogen werden, würde ich sie zurückerstatten lassen. Hierauf erhielt ich ein Standardschreiben, dass der Brief bearneitet werde, dann nichts mehr.
Nachdem der BGH die Gebühr endgültig für rechtswidrig erklärte, und die Gebühr bereits abgebucht war, schrieb ich nochmals einen Brief, in dem ich die Rückbuchung innerhalb 3 Wochen verlangte, ansonsten erfolge die Rückbuchung. Auch keine Antwort.
Einen Tage vor der Frist gab es ncoh eine E-Mail, wieder ohne Antwort. Also lies ich die Gebühr zurückbuchen. (Die Briefe liest wohl niemand)
(Inzwischen kam eine Mahnung über diesen Betrag, daraufhin rief ich an und erklärte den Sachverhalt. (Die Briefe liest wohl niemand).)
Heute kamn folgendes Schreiben, gekürzt wiedergegeben:
" Sie beanstanden aufgund des aktuellen Uteiles die De.-Gebühr.
Dieses Urteil wurde geprüft und wird selbstverständlich beachtet. Jedoch bezieht sich dieses Urteil nur auf Preisklauseln, die in unseren Preislisten bis März 2000 verwendet wurden. Diese Klauseln waren für Ihren Vertrag nicht gültig, da dieser später abgeschlossen wurde (im April) unter Einbeziehung folgender Klausel:
„Entfällt, sofern vom Kunden niedrigere Kosten nachgewiesen werden oder Talkline die Kündigung zu vertreten hat“
(in meinen AGB finde ich diese Klausel auf den ersten Blick nicht)
Die Rechtmäßigkeit wird also von der neuesten Entscheidung nicht berührt. Die für Sie gültige Klausel stellt eine sogenannte pauschalierte Aufwandsersatzklausel dar, nach der es Ihnen offensteht, die Entstehung niedriger Kostenb füt Talkline nachztuweisen. Somit kann sie Zahlung in der festgelegten Höhe unter Umständen entfallen.
Da Sie diesen Nachweis jedoch nicht angetreten haben, müssen wir von der Erstattung absehen."
Was nun? Meinem naiven Rechtsempfinden nach ist die Gebühr unwirksam, TL ist jedoch anderer Meinung.
Alexander