Deaktivierungsgebühr nochmal

Hi,
dasselbe hatte ich neulich schon gepostet, aber leider keine füpr mich hilfreiche Antwort erhalten. Deshalb stelle ich es nochmal rein.
Kurz geht es darum, dass mein Mobilfunkprovider das Urteil des BGH gegen Deaktivierungsgebühren in meinem Fall nicht anerkennt.
Alex.

Nachdem der BGH die Gebühr endgültig für rechtswidrig erklärte, und die Gebühr bereits abgebucht war, schrieb ich nochmals einen Brief, in dem ich die Rückbuchung innerhalb 3 Wochen verlangte, ansonsten erfolge die Rückbuchung. Auch keine Antwort.
Einen Tage vor der Frist gab es ncoh eine E-Mail, wieder ohne Antwort. Also lies ich die Gebühr zurückbuchen. (Die Briefe liest wohl niemand)

Heute kamn folgendes Schreiben, gekürzt wiedergegeben:
" Sie beanstanden aufgund des aktuellen Uteiles die De.-Gebühr.
Dieses Urteil wurde geprüft und wird selbstverständlich beachtet. Jedoch bezieht sich dieses Urteil nur auf Preisklauseln, die in unseren Preislisten bis März 2000 verwendet wurden. Diese Klauseln waren für Ihren Vertrag nicht gültig, da dieser später abgeschlossen wurde (im April) unter Einbeziehung folgender Klausel:
„Entfällt, sofern vom Kunden niedrigere Kosten nachgewiesen werden oder Talkline die Kündigung zu vertreten hat“
(in meinen AGB finde ich diese Klausel auf den ersten Blick nicht)

Die Rechtmäßigkeit wird also von der neuesten Entscheidung nicht berührt. Die für Sie gültige Klausel stellt eine sogenannte pauschalierte Aufwandsersatzklausel dar, nach der es Ihnen offensteht, die Entstehung niedriger Kostenb füt Talkline nachztuweisen. Somit kann sie Zahlung in der festgelegten Höhe unter Umständen entfallen.

Da Sie diesen Nachweis jedoch nicht angetreten haben, müssen wir von der Erstattung absehen."

Was nun? Warten oder doch noch überweisen?
Alexander

Mahlzeit!

Die Rechtmäßigkeit wird also von der neuesten Entscheidung
nicht berührt. Die für Sie gültige Klausel stellt eine
sogenannte pauschalierte Aufwandsersatzklausel dar, nach der
es Ihnen offensteht, die Entstehung niedriger Kostenb füt
Talkline nachztuweisen. Somit kann sie Zahlung in der
festgelegten Höhe unter Umständen entfallen.

Da Sie diesen Nachweis jedoch nicht angetreten haben, müssen
wir von der Erstattung absehen."

Was nun? Warten oder doch noch überweisen?

Also ich verzichte jetzt mal darauf, die Verhaltensweise der Firma zu kommentieren. Und ich gebe auch zu, das ich die rechtlichen Hintergründe nicht bis ins Detail verstehe, geschweige denn begründen könnte.

Aber ich kann Dir sagen, was ich machen würde in Deiner Situation und das kann ich Dir sogar begründen :smile:

Ich würde denen einen letzten Brief oder ein Fax schicken und denen sagen, das ich nicht zahle. Als Begründung dafür würde ich darauf verweisen, das ich es den Nachweis geringerer Kosten für die Firma in Anbetracht des BGH-Urteils nicht für Notwendig halte. Eine Deaktivierungsgebühr bleibt eine Deaktivierungsgebühr, auch wenn sie jetzt Aufwandspauschale oder sonstwie genannt wird.
Ich würde denen ebenfalls mitteilen, das sie, wenn sie es mögen, gern den strittigen Betrag gerichtlich durchsetzen können, da gibt es die schöne Formulierung „einem Rechtstreit sehe ich mit äußerster Gelassenheit entgegen.“

Und dann sollen sie doch kommen. Warum ich das so machen würde? Ganz einfach. Die wollen Geld als Bezahlung von Dir. Geld gibt es in der Regel nur als Bezahlung für eine wie auch immer erbrachte Gegenleistung. Die Firma hat Dir gegenüber jedoch mit der Abschaltung des Anschlusses absolut Null Gegenleistung erbracht. Die Deaktivierung dient ausschließlich den Interessen der Firma TL. Und dafür sollen sie gefälligst selber löhnen.
Ich kann mir nicht vorstellen, das die vor Gericht damit durchkommen, erst Recht nicht nach dem BGH-Urteil.

Soviel von mir dazu.

Gruß & Bye…

Der Dicke MD.

PS: Schreib doch später mal, wie es ausgegangen ist.

Hallo Alexander,

den gleiche Brief habe ich heute auch erhalten, da ich eine Abbuchung der Gebühr nach Vertragsende untersagt habe.
Inspiriert von der Antwort des Dicken, übrigens sehr gut formuliert, habe ich sofort ein Fax geschickt.
Ich glaube, Du hast mal geschrieben, das Du eine solche Klausel in Deinen Unterlagen nicht finden konntest. Korrigier mich, wenn ich mich irre. Ich konnte eine solche Klausel auch nicht finden. Dementsprechend habe ich einen Zusatz beigefügt.

>Zudem kann ich eine solche Klausel, deren Rechtswirksamkeit äußerst fragwürdig ist, in meinen Unterlagen nicht finden. Der Nachweis, das ich ein Papier mit dieser Formulierung doch erhalten habe, obliegt Ihnen.

Hallo,
abgebucht haben sie schon, den Brief habe ich inzwischen sogar eion zweites Mal erhalten. Den Betrag habe ich vor 1,5 Wochen schon zurückbuchen lassen, haben sie trotz einem Brief, einer E-Mail und einem Anruf wohl nicht realisiert. „Lediglich“ eine Mahnung kam.
Zu dieser Klausel: Ich glaube mich erinnern zu können, das es ein Urteil gibt, das den Nachweis der Kosten dem Mobilfunkbetreiber auferlegt.
Alexander

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