Hallo!
Ich hoffe ich hab so einigermaßen das richtige Bord gefunden. Ich schildere euch mal folgenden Fall und meine offenen Fragen dazu.
Die Gemeinde plant die Errichtung eines öffentlichen Gebäudes. Da eine bestimmte Verkehrsanbindung gewährleistet sein muß, kommt nur ein Grundstück dazu in Frage. Das gehört (sagen wir mal) A . Dieses Grundstück ist zur Zeit kein B-Land. Die Gemeinde möchte natürlich kein Geld ausgeben und schlägt A folgenden Deal vor:
- A überlässt der Gemeinde einen Teil Land und erhält dafür Bauland, das zur Zeit nur Acker ist
- A soll für das Grundstück nichts bekommen, die Gemeinde trägt dafür die Planungskosten (Planungskosten betragen anteilich mehr als das zukünftige Gemeindeland als Ackerpreis hergeben würde)
- Wenn A nicht auf den Deal eingeht, würde die Gemeinde zwangsenteignen, wegen öffentlichem Interesse und so weiter…
Ich hoffe ich habe es einigermaßen gut erklärt…Vielleicht nochmal in kurz: Gib mir 4000 qm umsonst und ich verschaffe dir auf deinen weiteren 4000qm das Recht zu bauen.
Meine Fragen dazu:
- Kann eine Gemeinde überhaupt Zwangsenteignen?
- Kann A überhaupt zu Planungskosten herangezogen werden? A würde zwar einen nicht unerheblichen finanziellen Vorteil erlagen, aber die Gemeinde hat die Geschichte eingerührt…
- Da A nicht glaubt, das es zu dem öffentlichen Gebäude überhaupt kommt, hat A die Befürchtung der Gemeinde Land zu schenken, das diese dann zu teuer Bauland verkauft. Ein Wiederkaufsrecht, wenn es zu dem geplantem öffentlichem Gebäude nicht kommt, wurde bereits abgelehnt. Könnte A eventuell einen Pachtvertrag (Erbpacht?) anbieten? Im Falle, das das öffentliche Gebäude gebaut wird, zur obligatorischen 1,00 Pacht, wenn nicht dann zu XXX?
Freue mich über jede Antwort…
Nicht, das es jemand in den falschen Hals bekommt… A ist grundsätzlich sehr glücklich über den „Deal“, traut der Gemeine (bzw. dem BM) aber nicht über den Weg.
Gruß, Heaven