Deal: Baurecht gegen Land

Hallo!

Ich hoffe ich hab so einigermaßen das richtige Bord gefunden. Ich schildere euch mal folgenden Fall und meine offenen Fragen dazu.

Die Gemeinde plant die Errichtung eines öffentlichen Gebäudes. Da eine bestimmte Verkehrsanbindung gewährleistet sein muß, kommt nur ein Grundstück dazu in Frage. Das gehört (sagen wir mal) A . Dieses Grundstück ist zur Zeit kein B-Land. Die Gemeinde möchte natürlich kein Geld ausgeben und schlägt A folgenden Deal vor:

  • A überlässt der Gemeinde einen Teil Land und erhält dafür Bauland, das zur Zeit nur Acker ist
  • A soll für das Grundstück nichts bekommen, die Gemeinde trägt dafür die Planungskosten (Planungskosten betragen anteilich mehr als das zukünftige Gemeindeland als Ackerpreis hergeben würde)
  • Wenn A nicht auf den Deal eingeht, würde die Gemeinde zwangsenteignen, wegen öffentlichem Interesse und so weiter…

Ich hoffe ich habe es einigermaßen gut erklärt…Vielleicht nochmal in kurz: Gib mir 4000 qm umsonst und ich verschaffe dir auf deinen weiteren 4000qm das Recht zu bauen.

Meine Fragen dazu:

  • Kann eine Gemeinde überhaupt Zwangsenteignen?
  • Kann A überhaupt zu Planungskosten herangezogen werden? A würde zwar einen nicht unerheblichen finanziellen Vorteil erlagen, aber die Gemeinde hat die Geschichte eingerührt…
  • Da A nicht glaubt, das es zu dem öffentlichen Gebäude überhaupt kommt, hat A die Befürchtung der Gemeinde Land zu schenken, das diese dann zu teuer Bauland verkauft. Ein Wiederkaufsrecht, wenn es zu dem geplantem öffentlichem Gebäude nicht kommt, wurde bereits abgelehnt. Könnte A eventuell einen Pachtvertrag (Erbpacht?) anbieten? Im Falle, das das öffentliche Gebäude gebaut wird, zur obligatorischen 1,00 Pacht, wenn nicht dann zu XXX?

Freue mich über jede Antwort…

Nicht, das es jemand in den falschen Hals bekommt… A ist grundsätzlich sehr glücklich über den „Deal“, traut der Gemeine (bzw. dem BM) aber nicht über den Weg.

Gruß, Heaven

Hallo Heaven,

das hört sich alles irgendwie ziemlich kompliziert an. Ich hoffe, daß ich den größten Teil richtig verstanden habe.

Gemeinde möchte natürlich kein Geld ausgeben und schlägt A
folgenden Deal vor:

  • A überlässt der Gemeinde einen Teil Land und erhält dafür
    Bauland, das zur Zeit nur Acker ist

Was soll A erhalten? Bauland oder Acker? Es geht nur das Eine oder das Andere. An Stelle von A würde ich mich fragen, was die herzugebende Fläche wert ist und was die Fläche wert ist, die A dafür bekommen soll.

  • A soll für das Grundstück nichts bekommen, die Gemeinde
    trägt dafür die Planungskosten (Planungskosten betragen
    anteilich mehr als das zukünftige Gemeindeland als Ackerpreis
    hergeben würde)

Planungskosten gibt es nun mal und irgendwer muß diese bezahlen

  • Wenn A nicht auf den Deal eingeht, würde die Gemeinde
    zwangsenteignen, wegen öffentlichem Interesse und so weiter…

So wird immer schnell argumentiert …

Ich hoffe ich habe es einigermaßen gut erklärt…Vielleicht
nochmal in kurz: Gib mir 4000 qm umsonst und ich verschaffe
dir auf deinen weiteren 4000qm das Recht zu bauen.

Das verstehe ich jetzt nicht. A soll Flächen für eine öffentliche Einrichtung hergeben und bekommt dafür andere Flächen. Oder was?

Meine Fragen dazu:

  • Kann eine Gemeinde überhaupt Zwangsenteignen?

Ja, kann sie. D. h. sie kann bei der Enteignungsbehörde (Regierungspräsidium ???) einen entsprechenden Antrag stellen. Dann wird abgewogen usw. Wenn enteigent wird, steht demjenigen, der enteignet wird, natürllich eine entsprechende Geldentschädigung zu. Enteinung ohne Geld geht nicht.

  • Kann A überhaupt zu Planungskosten herangezogen werden? A
    würde zwar einen nicht unerheblichen finanziellen Vorteil
    erlagen, aber die Gemeinde hat die Geschichte eingerührt…

Das müsste man im Einzelfall betrachten und entscheiden. Wenn A einen Vorteil durch die gemeindlichen Planungen hat (ohne daß er/sie dafür einem Finger krumm machen muß) dann sollte er/sie auch etwas von dem „Gewinn“ abgeben.

  • Da A nicht glaubt, das es zu dem öffentlichen Gebäude
    überhaupt kommt, hat A die Befürchtung der Gemeinde Land zu
    schenken, das diese dann zu teuer Bauland verkauft. Ein
    Wiederkaufsrecht, wenn es zu dem geplantem öffentlichem
    Gebäude nicht kommt, wurde bereits abgelehnt.

Es ist die Frage, wie man sich in dem angesprochenen „Deal“ einigt. Zur Einigung gehören immer (mindestens) zwei.

Könnte A
eventuell einen Pachtvertrag (Erbpacht?) anbieten? Im Falle,
das das öffentliche Gebäude gebaut wird, zur obligatorischen
1,00 Pacht, wenn nicht dann zu XXX?

Anbieten kann man viel. Es ist die Frage, ob die andere Partei darauf eingeht.

Ich würde A zu einer Rechtsberatung bei einem Fachanwalt raten. Das ist bestimmt kein rausgeworfenes Geld, da vieles auf den konkreten Einzelfall ankommt.

Gruß
Jörg Zabel