Deals der Staatsanwaltschaft

Hallo! Neulich hörte ich Radio, dass bis auf den Kapitän von dem gekenterten
Schiff in Italien alle Beteiligten ein Strafmaß „ausgehandelt“ hätten. Auch in US-Filmen/Serien ist davon immer wieder die Rede…

Kann mir mal jemand das Prinzip erklären? Ich meine, warum es legal ist, an der Judikativen vorbei eine Strafe auszuhandeln? Wozu hat man dann eigentlich noch Gerichte?? :smile:)

Danke cu kai

Hallo,

Hallo! Neulich hörte ich Radio, dass bis auf den Kapitän von dem gekenterten Schiff in Italien alle Beteiligten ein Strafmaß „ausgehandelt“ hätten. Auch in US-Filmen/Serien ist davon immer wieder die Rede…
Kann mir mal jemand das Prinzip erklären?

Es spart ein Haufen Zeit und Geld. Ermittlungen und Verhandlungen sind nicht kostenlos und die Ressourcen von Ermittlungsbehörden und Gerichten nicht unbegrenzt. In der gewonnenen Zeit können dann andere Ermittlungen und Verhandlungen stattfinden, die sonst verzögert werden, oder die dann wegen Zeitablauf irgendwann gar nicht mehr stattfinden können und Verbrecher dann frei rumlaufen. Das Ganze ist also wie immer eine Güterabwägung.

Ich meine, warum es legal ist, an der Judikativen vorbei eine Strafe auszuhandeln? Wozu hat man dann eigentlich noch Gerichte?? :smile:)

Die sind eben für jene Streitfragen zuständig, bei denen man sich nicht außergerichtlich einigen konnte.

Grüße

Hallo,

Hallo! Neulich hörte ich Radio, dass bis auf den Kapitän von dem gekenterten Schiff in ::Italien alle Beteiligten ein Strafmaß „ausgehandelt“ hätten.

Es spart ein Haufen Zeit und Geld. Ermittlungen und
Verhandlungen sind nicht kostenlos und die Ressourcen von
Ermittlungsbehörden und Gerichten nicht unbegrenzt.
In der gewonnenen Zeit können dann andere Ermittlungen und
Verhandlungen stattfinden, die sonst verzögert werden, oder
die dann wegen Zeitablauf irgendwann gar nicht mehr
stattfinden können und Verbrecher dann frei rumlaufen. Das
Ganze ist also wie immer eine Güterabwägung.

Der Prozess läuft doch schon und den gäbe es doch auch mit einem „Deal“.

Ich meine, warum es legal ist, an der Judikativen vorbei eine Strafe auszuhandeln? ::Wozu hat man dann eigentlich noch Gerichte?? :smile:)

Die sind eben für jene Streitfragen zuständig, bei denen man
sich nicht außergerichtlich einigen konnte.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es eine außergerichtliche Einigung geben kann, wenn es z.B. um fahrlässige Tötung geht.
Der hinreichende Tatverdacht ist doch in diesem Fall gegeben und eine Einstellung wegen Geringfügigkeit kam auch nicht in Betracht.
Bei einem „Deal“ in einem Strafverfahren sind doch Richter, Staatsanwälte, Verteidiger und Angeklagte beteiligt und ein Prozess fände trotzdem statt, auch wenn der „Deal“ zustande käme.

Was mich in diesem Zusammenhang noch interessieren würde:
In den Medien heißt es, Schettino würden 20 Jahre Haft wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung drohen und dass es bei dem „Deal“ um 41 Monate gehen soll.
§222 des deutschen StGB sieht für dieses Delikt aber „nur“ eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren vor und scheint auch nicht zwischen einfacher und mehrfacher fahrlässiger Tötung zu unterscheiden.
Sind die Strafen für dieses Delikt in Italien wesentlich härter oder beinhaltet das genannte Strafmaß mehrere Straftatbestände?

Gruß
Pontius

Hallo,

Es spart ein Haufen Zeit und Geld. Ermittlungen und Verhandlungen sind nicht kostenlos und die Ressourcen von Ermittlungsbehörden und Gerichten nicht unbegrenzt.
In der gewonnenen Zeit können dann andere Ermittlungen und Verhandlungen stattfinden, die sonst verzögert werden, oder die dann wegen Zeitablauf irgendwann gar nicht mehr stattfinden können und Verbrecher dann frei rumlaufen. Das Ganze ist also wie immer eine Güterabwägung.

Der Prozess läuft doch schon und den gäbe es doch auch mit einem „Deal“.

Na aber wenn sich schon alle einig sind, muss eben nicht weiter verhandelt werden und der nächste Fall ist an der Reihe. Ich habe auch nicht gesagt, dass keine Verhandlung stattfindet, sondern dass Zeit/Aufwand gespart wird. Bis zu einem bestimmten Strafmaß ist es allerdings tatsächlich möglich, dass der vom Staatsanwalt beantragte Strafbefehl vom Angeschuldigten akzeptiert wird und so eine Hauptverhandlung gar nicht erst stattfindet. Auh sowas wird der Anwalt mal mit dem Staatsanwalt auskaspern und kann dann wohl als Deal bezeichnet werden.

Ich meine, warum es legal ist, an der Judikativen vorbei eine Strafe auszuhandeln? ::Wozu hat man dann eigentlich noch Gerichte?? :smile:)

Die sind eben für jene Streitfragen zuständig, bei denen man sich nicht außergerichtlich einigen konnte.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es eine außergerichtliche Einigung geben kann, wenn es z.B. um fahrlässige Tötung geht.

OK, außergerichtlich trifft es nicht ganz. Aber warum sollten auch in diesem Fall kein Deal möglich sein? Es gibt eine Höchststrafe für solche Delikte. Und natürlich muss der Staatsanwalt das alles sauber belegen können. Auch der Anwalt weiß vorher nicht mit Sicherheit, wie es ausgeht. Manchem sind 15€ dann mehr wert als irgendwas zwischen 0 und 50€.

Der hinreichende Tatverdacht ist doch in diesem Fall gegeben und eine Einstellung wegen Geringfügigkeit kam auch nicht in Betracht.

Es geht ja auch nicht um Einstellung, sondern dass beide Seiten ein Strafmaß akzeptieren. Wenn eine Seite nicht mitspielen will, gibt es eben keinen Deal. Das ist ja kein Automatismus.

Bei einem „Deal“ in einem Strafverfahren sind doch Richter, Staatsanwälte, Verteidiger und Angeklagte beteiligt und ein Prozess fände trotzdem statt, auch wenn der „Deal“ zustande käme.

Ja, aber er wäre eben wesentlich kürzer und auch die Gefahr, dass eine von beiden Seiten das Ganze angreift, dürfte geringer sein.

Was mich in diesem Zusammenhang noch interessieren würde: In den Medien heißt es, Schettino würden 20 Jahre Haft wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung drohen und dass es bei dem „Deal“ um 41 Monate gehen soll.
§222 des deutschen StGB sieht für dieses Delikt aber „nur“ eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren vor und scheint auch nicht zwischen einfacher und mehrfacher fahrlässiger Tötung zu unterscheiden.
Sind die Strafen für dieses Delikt in Italien wesentlich härter oder beinhaltet das genannte Strafmaß mehrere Straftatbestände?

Ja, in anderen Staaten, kann man für eine 5mal begangene Tat eben fünfmal die Höchststrafe bekommen. Bei uns gibt es da nur eine Strafe. Ein 100facher Mord kostet bei uns nur einmal lebenslänglich. In anderen Staaten kann man dafür eben 100x lebenslänglich bekommen oder auch gleich das Leben genommen. Das dann allerdings nur einmal ;o)

Grüße

Na aber wenn sich schon alle einig sind, muss eben nicht
weiter verhandelt werden und der nächste Fall ist an der
Reihe.

Dem liegt ein falsches Verständnis des Strafprozesses in Deutschland zugrunde. Das Gericht muss auch im Fall eines Deals die Beweise würdigen. Außerdem kann nur ein Gericht Strafen verhängen.

Ich habe auch nicht gesagt, dass keine Verhandlung
stattfindet, sondern dass Zeit/Aufwand gespart wird. Bis zu
einem bestimmten Strafmaß ist es allerdings tatsächlich
möglich, dass der vom Staatsanwalt beantragte Strafbefehl vom
Angeschuldigten akzeptiert wird und so eine Hauptverhandlung
gar nicht erst stattfindet.

Was hat das mit dem Thema Deal zu tun?

Auh sowas wird der Anwalt mal mit
dem Staatsanwalt auskaspern und kann dann wohl als Deal
bezeichnet werden.

Nein.

Ich meine, warum es legal ist, an der Judikativen vorbei eine Strafe auszuhandeln? ::Wozu hat man dann eigentlich noch Gerichte?? :smile:)

Die sind eben für jene Streitfragen zuständig, bei denen man sich nicht außergerichtlich einigen konnte.

Solche Überlegungen gibt es nur im Zivilrecht, nicht im Strafrecht. Ohne Urteil kann keine Strafe verhängt und folglich auch keine Strafe vollstreckt werden.

OK, außergerichtlich trifft es nicht ganz. Aber warum sollten
auch in diesem Fall kein Deal möglich sein? Es gibt eine
Höchststrafe für solche Delikte. Und natürlich muss der
Staatsanwalt das alles sauber belegen können.

Auch hieran merkt man, dass du eigentlich nicht weißt, wovon du sprichst.

Auch der Anwalt
weiß vorher nicht mit Sicherheit, wie es ausgeht. Manchem sind
15€ dann mehr wert als irgendwas zwischen 0 und 50€.

Der hinreichende Tatverdacht ist doch in diesem Fall gegeben und eine Einstellung wegen Geringfügigkeit kam auch nicht in Betracht.

Der hinreichende Tatverdacht reicht für eine Verurteilung nicht aus. Deal hin oder her.

Es geht ja auch nicht um Einstellung, sondern dass beide
Seiten ein Strafmaß akzeptieren.

Nein, ein Höchstmaß.

Hallo

Das Gericht muss auch im Fall eines
Deals die Beweise würdigen. Außerdem kann nur ein Gericht
Strafen verhängen.

genau das war der Punkt, über den ich gestolpert bin - gilt sowas in anderen Ländern nicht? - Gewaltenteilung gibt es doch in allen genannten Ländern (zumindest US und IT), oder?

…Ohne Urteil kann keine Strafe verhängt und
folglich auch keine Strafe vollstreckt werden.

eben: also mag es zwar verhandlungsheckmeckverkürzend sein - aber wenn der Richter/ggf. die Geschworenen es nochmal anders sehen ist der Deal doch schlicht nix wert, oder??

Der hinreichende Tatverdacht reicht für eine Verurteilung
nicht aus. Deal hin oder her.

sowas z. B.

aber mal andersum gefragt: gibt es in Dtl. auch „Deals“ - ich meine jetzt nicht sowas wie Knöllchen oder Verwarungen wegen Küchenhygiene, sondern bei Strafrechtsprozessen? = würde alles, was ich dazu gelernt hab irgendwie auf den Kopf stellen…

cu kai

aber mal andersum gefragt: gibt es in Dtl. auch „Deals“ - ich
meine jetzt nicht sowas wie Knöllchen oder Verwarungen wegen
Küchenhygiene, sondern bei Strafrechtsprozessen? = würde
alles, was ich dazu gelernt hab irgendwie auf den Kopf
stellen…

§ 257c stpo
die bezeichnung „deal“ hat immer etwas anrüchiges, indem staaatsanwalt und angeklagter ohne einbeziehung des gericht eine vereinbarung treffen, die so gesetzlich nicht vorgesehen ist. seit 2009 passt der begriff „verständigung im strafverfahren“ besser, zumal das gericht immer miteinbezogen wird.

§ 257c stpo

na das nenn ich mal konkrete Antwort: Danke!

SO kann ich das nachvollziehen: Staatsanwalt, Beklagter UND Gericht reden auch außerhalb der Verhandlung und kürzen so das Verfahren ab - das Ergebnis ist trotzdem ein Urteil des Gerichts und nix anderes… - beruhigtmich sehr :smile:)

Ist das jetzt in den anderen Ländern auch so (und wird in Film und Nachrichten nur Deal zw. Beklagtem und Staatsanwalt genannt?) oder gibt es da tatsächlich Ergebnisse ohne Urteil??

Danke cu kai

Ist das jetzt in den anderen Ländern auch so (und wird in Film
und Nachrichten nur Deal zw. Beklagtem und Staatsanwalt
genannt?) oder gibt es da tatsächlich Ergebnisse ohne Urteil??

soweit ich weiß, gibt es in österreich keine absprachen, da der OGH darin die verletzung der materiellen wahrheitsfindung sieht. in polen, frankreich, italien und spanien gibt es ähnliche abspracheregelungen. da das deutsche strafrecht in viele lateinamerikanische länder „exportiert“ wurde/wird, gibt es dort sicherlich auch absprachen.

wenn du mehr wissen willst, solltest du dir Schünemann in: Festschr. f. Fezer, 2008, S. 555ff. durchlesen.

genau das war der Punkt, über den ich gestolpert bin - gilt
sowas in anderen Ländern nicht? - Gewaltenteilung gibt es doch
in allen genannten Ländern (zumindest US und IT), oder?

Gewaltenteilung allein schließt den Deal nicht aus. Dafür sind die USA ein gutes Beispiel. Dort ist das Strafverfahren nämlich ein Prozess zwischen zwei Parteien, der Anklagevertretung und dem Angeklagten. Im deutschen Strafprozess gibt es keine Parteien. Gericht und Staatsanwaltschaft sind der Wahrheit verpflichtet. Die Staatsanwaltschaft muss auch zu Gunsten des Angeklagten Ermittlungen anstellen und kann sogar Rechtsmittel gegen ein Urteil einlegen, das den Angeklagten zu Unrecht oder zu hart verurteilt hat. Hier gibt es also keine Disposition der Parteien über den Prozess, in den USA gibt es das schon. Die Auswirkungen auf den dortigen Deal kann ich dir allerdings nicht näher erläutern, weil ich mich mit US-Recht nicht auskenne.

…Ohne Urteil kann keine Strafe verhängt und
folglich auch keine Strafe vollstreckt werden.

eben: also mag es zwar verhandlungsheckmeckverkürzend sein -
aber wenn der Richter/ggf. die Geschworenen es nochmal anders
sehen ist der Deal doch schlicht nix wert, oder??

Für die USA: keine Ahnung. In Deutschland gibt es keine Geschworenen. Beim Deal muss das Gericht aber mitmachen, und darum ist es wohl was wert.

aber mal andersum gefragt: gibt es in Dtl. auch „Deals“ - ich
meine jetzt nicht sowas wie Knöllchen oder Verwarungen wegen
Küchenhygiene, sondern bei Strafrechtsprozessen? = würde
alles, was ich dazu gelernt hab irgendwie auf den Kopf
stellen…

Das wurde dir ja in der Zwischenzeit schon erläutert. Dass der Deal anders heißt, ändert meines Erachtens nichts daran, dass es sich um einen Deal handelt.

Hallo,

mal abgesehen vom Strafbefehlsverfahren ist das Gericht immer mit im Boot. Denn selbst wenn es nicht in das Verfahren der Absprache selbst involviert ist, muss es schließlich das Ergebnis dieser Absprachen bestätigen und dann auch tatsächlich das gewünschte/vereinbarte Urteil aussprechen (oder aber eben auch nicht). Das Gericht ist nicht an den - mit dem Angeklagten abgesprochenen - Strafantrag der StA gebunden, sondern kann durchaus auch darüber hinaus gehen, wenn es das für angebracht hält. Zudem beschränkt sich die Verhandlung ja auch nicht auf die Stellung des abgesprochenen Strafantrags durch die StA, sondern muss ja ganz normal so durchlaufen, dass - mindestens - dieser Strafrahmen dann auch aufgrund der dem Gericht präsentierten Beweismittel angemessen erscheint. Nur weil die StA „wünscht“, dass das Gericht jemand zu zwei Jahren auf Bewährung wegen haste-nicht-gesehen verurteilt, tut es das nicht. Vielmehr muss die StA Beweise präsentieren, die dies auch hergeben, und das Gericht entscheidet dann immer noch selbst, ob es danach dann zwei Jahre zur Bewährung ausurteilt, vielleicht aber auch meint, mit einem Jahr hinzukommen, oder doch lieber drei Jahre ohne Bewährung ausurteilt.

Daher läuft die Geschichte üblicherweise auch so, dass bei bedeutenderen Dingen (gerade auch dann, wenn es auf „noch gerade eben vertretbare“ Bewährung hinausläuft) das Gericht frühest möglich mit ins Boot genommen wird.

Konkretes Beispiel aus meinem Referendariat bei einem sehr guten Strafrechtler: Eine ganze Familie hatte mitgewirkt Bankkunden auszunehmen. Auch wenn vor Gericht natürlich jeder einzelne durch einen eigenen Kollegen vertreten werden musste, so hatte besagter Kollege doch im Vorfeld die Sache umfassend geregelt, für Schadenswiedergutmachung bis zur Existenzvernichtung, umfassende Geständnisse, … gesorgt, und dafür dann für alle Bewährung mit StA und Gericht abgestimmt.

In der Verhandlung unterbrach der Vorsitzende dann sofort den normalen Ablauf und legte auch den Schöffen gegenüber all die Dinge dar, die da besprochen worden waren, und warum - sollte sich das jetzt nachfolgend alles auch wieder so darstellen - er bestimmte Strafen für angemessen halten würde, … Dann kamen die ganzen Angeklagten mit ihren Geständnissen, wurden die Opfer kurz als Zeugen gehört, … und das Gericht zog sich zur Beratung zurück, um hinterher (und die Schöffen hätten ja durchaus auch den Berufsrichter überstimmen können) dann mit Urteilen im abgestimmten Rahmen zurück zu kommen. So konnte man die ganze Geschichte an einem halben Tag abhandeln. Mit Konfliktverteidigung hätte man das Verfahren auch locker auf Monate ausdehnen können, und am Ende hätte es vermutlich auch nicht so viel anders ausgesehen.

Gruß vom Wiz

mal abgesehen vom Strafbefehlsverfahren ist das Gericht immer
mit im Boot.

Beim Strafbefehl auch.

Hallo,

Du weißt doch, wie ich es meine. Die Bereitschaft zur inhaltlichen Beschäftigung des Gerichts mit einem zu erlassenden Strafbefehl geht üblicherweise gegen Null. Spannend wird es normalerweise nur bei Haftstrafe, wenn noch kein Verteidiger bestellt ist, und dann erst mal ein Pflichtverteidiger her muss, … Aber da ja im Strafbefehlsverfahren maximal ein Jahr auf Bewährung raus kommen kann, bewegen wir uns hier auch nicht unbedingt in dem Bereich, in dem Deals eine große Rolle spielen.

Gruß vom Wiz