Hallo!
Obiges immer ein beliebtes Diskussionsthema im Bekanntenkreis. Diesmal die Frage: Wenn eine - abgeschlossene - Hälfte der oberen Etage eines Einfamilienhauses ausschließlich von der Person genutzt wird, deren Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit das dort befindliche Arbeitszimmer ist, an das sich ein Badezimmer anschließt, das ebenfalls ausschließlich von der besagten Person genutzt wird - kann dann ausnahmesweise das gesamte Ensemble steuerlich geltend gemacht werden?
Gruß
Eva
Hallo Eva,
nein - ein häusliches Arbeitszimmer ist immer nur ein Raum.
Einzelheiten dazu griffiger als in den EStR und EStH dargestellt die OFD Niedersachsen bei NWB (die, als man diese Sachen noch auf Papier hatte, jeder noch so heilige WP heimlich auf dem Rollcontainer unterm Schreibtisch zu liegen hatte) -
Schöne Grüße
MM
Servus,
ergänzend noch: Es wird hier bei Selbständigen gerne mal das häusliche Arbeitszimmer im Sinn von § 4 Abs 5 Nr. 6b EStG mit einer Betriebsstätte vermischt. Diese kommt hier aber auch nicht in Frage, weil die beschriebenen Räume in der Oberen Etage nicht „äußerlich erkennbar eindeutig der selbständigen Tätigkeit gewidmet sind“ (kein Schild am Hauseingang, dass in diesem Haus außer der Wohnung der Familie Feichtmair auch der Betrieb von Johanna Feichtmair Unternehmensberatung ist) und weil es keinen separaten Zugang zu diesen Räumen gibt - man muss zur Haustür der Feichtmairs reingehen und über die Treppe der Feichtmairs zu den Räumen des Unternehmens Johanna Feichtmair gehen, wenn man dort hinwill.
Schöne Grüße
MM
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