Debatte um häusliches Arbeitszimmer

Hallo!

Obiges immer ein beliebtes Diskussionsthema im Bekanntenkreis. Diesmal die Frage: Wenn eine - abgeschlossene - Hälfte der oberen Etage eines Einfamilienhauses ausschließlich von der Person genutzt wird, deren Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit das dort befindliche Arbeitszimmer ist, an das sich ein Badezimmer anschließt, das ebenfalls ausschließlich von der besagten Person genutzt wird - kann dann ausnahmesweise das gesamte Ensemble steuerlich geltend gemacht werden?

Gruß

Eva