Debeka-Schdfall: was sind das für 'Psychofragen'?

Hallo, erst mal merry christmas in die forumsrunde!

Pünktlich zu Weihnachten bekam ich als Anspruchsteller von der DEBEKA einen Brief.
Aliegend ein normaler Fragebogen der normal strukturiert ist. Aber in dem Anschreiben sind Fragen gestellt wie:

-War unser Versicherter Ihnen behilflich?
-Hatten Sie ihn hierzu gebeten?
-Zahlten Sie ein Entgelt oder erbrachten Sie eine geldwerte Leistung für die Hilfe?
-Wo waren Sie zu dem Zeitpunkt (ok, ist eine übliche Frage)
-Wussten Sie, dass unser Versicherter bereits mit seiner Hilfeleistung begonnen hatte?

Also ich bin ja allianz-verwöhnt und SOLCHE Fragen gibt es da nicht. Die wollen den Hergang wissen, Fotos haben und senden den Sachverständiger vorbei, aber solche Fragen musste ich mir nie „gefallenlassen“.

Was bezwecken die damit und muss ich die beantworten?

Zum Schadenfall selber: meine Freundin ist samt Karton mit Werkzeugen gegen die Kellertüre (treppenabwärts) gestolpert und ist samt türe in den Keller reingefallen. Ihr selbst gehts blendend, aber meine Türe ist futsch. Es zieht nun rein und es kann eingebrochen werden. Darum geht es.

Würde mich über Antworten sehr freuen, vielen Dank!

LG

Nina

Hallo Nina!

meine Freundin ist samt :Karton mit Werkzeugen gegen :die Kellertüre :frowning:treppenabwärts) gestolpert
und ist samt türe in den :Keller reingefallen. Ihr :selbst gehts blendend, aber :meine Türe ist futsch.

Also weißt Du … dieser Hergang … nicht daß ich Dir etwas unterstellen möchte … oder doch … sagen wir mal so … ich würde mir das noch mal überlegen … da könnte jemand stutzig werden … sich die Sache ansehen … wie sag ichs nur … bekomme es bitte nicht in den falschen Hals … weniger vornehme Leute nennen soetwas … sehen jedenfalls unter § 265 StGB nach … stellen die Sache geschickter an … und schon gar nicht wegen solchem Pillepalle … da fehlen ein paar Nullen vor dem Komma …

Schöne Weihnachtstage!

Gruß
Wolfgang

ja gerne kann da Jemand kommen und sich die Sache ansehen! Es ist eine alte, hölzerne Kellertüre. Sie war sehr alt, aber sie hat die funktionen erfüllt. Meine Freundin ist sehr gross und bullig und sie ist mit Karacho dagegengekracht. Ich weiß, hört sich unglaubwürdig an, aber es war halt leider so. Was habe ich denn von so einer „Story“?

Die Türe ist aus Holzlatten wie es eben früher so war und eine Latte wo die Angeln dran befestigt sind ist komplett eingerissen, als sie samt Türe auf den Kellerboden landete.

Es war keine neue Türe oder Feuerschutztüre lol

aber trotzdem danke für die antwort.

lg

Nina

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Hallo Wolfgang,
wenn Du keine Ansprüche nach einer besseren Tür stellst, dann wird selbst die DeBeKa sich gegen einen Ersatz nicht wehren können.
Gib denen genau an:
nein, ich habe ihr nicht geholfen, die Tür einzutreten,
Nein, ich habe …
Und schreibe einfach dazu: Objekt kann besichtigt werden.
Selbstverständlich darfst Du auch eine Super-super-Tür einbauen lassen. Nur solltest Du dann vom Türersetzer dir einen Kostenvoranschlag machen lassen, aus dem hervorgeht, dass der ersatz einer gleichwertigen Tür xx Euro kosten würde. Und die ziehst Du dann von der Gesamtrechnung ab.
Grüße
Raimund

Versuch der freundlichen Erwiderung
Hallo Nina,

die Fragen sind berechtigt. Der Grund, dass die Allianz solche Fragen nicht stellt - schau Dir die Prämienunterschiede an!

Weil die Fragen berechtigt sind, solltest Du auf eine weitere Durchsetzung Deiner unberechtigten Forderungen verzichten. Die Story, wie dargestellt, und der Schaden sagen - keine Schadenersatzpflicht Deiner Freundin gegenüber Dir! Das bedeutet, die DeBeKa wird abwehren!

Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler

Ich möchte gar keine „bessere“ Türe! Von mir aus kann diese Türe auch einfach repariert werden, ich wäre darüber schon sehr happy. Es wurde nichts aus Absicht beschädigt, keiner wollte das!

Verstehe nicht warum das so falsch ausgelegt wird.

lg

Nina

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Hallo Nina,

wir legen das nicht falsch aus - es gibt nur keinen Schadenersatzanspruch gem. BGB, wenn Deine Freundin in Deinem Auftrag und um Dir zu helfen etwas heruntergetragen hat! Ich sehe zumindest keinen. Aber lass das die DeBeKa prüfen - und zu diesem Zweck wurden Dir die Fragen gestellt, die berechtigt und angemessen sind! Wenn die DeBeKa zu dem Ergebnis kommt, dass Du einen Schadenersatzanspruch hast, dann wird sie ihn der Höhe nach angemessen ersetzen; anderfalls abwehren!

Es ging darum, dass die Prüfung von Dir kritisiert wurde.

Was Du übrigens u.U. ansprichst sind sogenannte Gefälligkeitsschäden, die kann man versichern! Und hier wäre der klassische Fall!

Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler

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Hi Nina,

also, zuerstmal finde ich die Unterstellungen der anderen Teilnehmer hier - mal wieder - unpassend.

Es gibt Anbieter von Haftpflichtversicherungen, die Gefälligkeitsschäden mitversichern. Offensichtlich gehört die debeka nicht dazu, die Dir gestellten Fragen lassen das zumindest vermuten.

Deine Freundin kann das aber mit einem kurzen Anruf bei ihrem Betreuer oder mit einem Blick in den Versicherungsvertrag bestimmt klären.

Viele Grüße
Bonsai