Hallo Forum,
in der aktuellen Ausgabe der Focus Money ist eine Auswertung zu privaten Zusatzversicherungen für Kassenpatienten. Da steht unter anderem, dass darauf geachtet werden soll, dass keine Begrenzung auf die GOÄ besteht.
„Gesellschaften wie z.B. Arag, Debeka oder Universa tun dies“.
Ich bin etwas überrascht, denn nach meiner Info hat die Debeka eine Begrenzung auf die GOÄ. Ist mir da etwas entgangen?
Danke
Bernd
Hallo Stroppel,
ja Du hast etwas verpasst - jeder Tarif hat eigene Tarifbedingungen!
Bei den Tarifen WK und KE1 der DeBeKa gibt es keine mir bekannte Beschränkung der Honorare für ärztliche Leistungen!
Der WK hat nur zwei Fehler - Differenzkosten fehlen (nur Zweibettzimmerzuschlag und Arzt) und keine Abdingung für gemischte Anstalten (was für Zusatzversicherungen besonders wichtig ist).
Die Abdingung für gemischte Anstalten ist von Bedeutung, weil Sie beim ambulanten Arzt Kassenpatient sind und der Sie in eins der beiden nächstgelegenen, preiswertesten und ausreichenden Krankenhäuser einweisen muss.
Im Krankenhaus sind Sie dann plötzlich Selbstzahler!
Gemischte Anstalten sind oft auch Versorgungskrankenhäuser. Jedes fünfte Krankenhaus in Deutschland ist eine gemischte Anstalt - Tendenz steigend!
Sie können natürlich auch immer daran denken und vorher nachfragen - auf der www.krankenhaus-welt.de recherchieren oder auf der www.derKVProfi.de unter Downloads ab Ende der Woche die nach PLZ sortierte Liste herunterladen - kostenlos!!
Ich empfehle daher nur ganz bestimmte Zusatzversicherungen:
Mannheimer ZSW, Universa SZ und SZII, SDK SG101, Deutscher Ring clinic+! Da kann kaum etwas passieren - relativ Safe!
Viele Grüße
Thorulf Müller
[email protected]