Decke runtergebrochen...wer haftet ?

Hallo,

ich beschreibe einen Fall, der also nicht meiner ist.

Da gibt es einen Vermieter der neben dem eigenen Haus einen Laden vermietet. Dort werden Tai-massagen gemacht.
Dort ist es zwar immer warm aber nicht feucht, jetzt schon gar nicht, wo das Fenster offen steht.

Eines morgens kommt die Mieterin und sieht dass sich die Holzdecke nach unten gebogen hat. Sie ruft den Vermnieter und noch eine andere Person, plötzlich hören sie ein Quietschen, rennen raus und hinter ihnen bricht eine Sekunde später, wie im Film, die Decke komplett runter.
Das ganze Inventar ist kaputt.
Die Mieterin verliert Einkommen.
Die Decke ist eben völlig zerstört.

Die Decke wurde vor ca 8 Jahren von einer Fachfirma gefertigt. Deren Versicherung will nicht aufkommen.
Die eigene Gebäudeversicherung des Besitzer will auch nicht ran.
Jetzt ist das Gerede in der Luft, es wäre drinne vielleicht zu feucht gewesen…

Davon kommt doch keine Decke runter…komplett auch noch…

Der Gutachter war noch nicht da. Der Versicherungsfritze der Firma meinte, der vermieter könne den Kram wegräumen…hää?
dann hat der Gutachter ja nichts mehr zum Begutachten…
…und es könnte sich ja jemand verletzen…

Wie soll denn dieser Vermieter nun am Besten reagieren…?

Oder auch zum Anwalt gehen…?

Heike

Hallo Heike,

um Gottes Willen - ja nichts wegräumen !
Die Versicherer sind alles Schlitzohren - die wollen die Sache abdrücken.
Die Fachfirma, die die Decke eingebaut hat ist eindeutig in der Pflicht !
Wenn die sich nicht umgehend um die Sache kümmern kontaktieren Sie die Handwerkskammer und lassen Sie den Schaden noch von einem unabhängigen Sachverständigen (ob von der HWK oder anderem Fachbetrieb) prüfen.
Ich habe vom Decken montieren genug Ahnung, dass ich mir lebhaft vorstellen kann, dass die Traglattung mit den falschen Befestigungselementen bzw. falscher Methode montiert wurde. Fehlerquellen stellen der Untergrund, falsche Dübel, Schrauben, Bolzen usw. dar. Auch muss man je nach Einbausituation die Befestigungsmethode wechseln.
An der Luftfeuchtigkeit soll es liegen - ich mach mir in die Hose. An eine Traglattung kann sich ein 75 kg-Mann dranhängen, ohne dass was kracht !
BG
hardy

Hallo, Hardy,
Supervielen Dank!!!
Da spielt es doch auch keine Rolle, dass die Decke schon acht Jahre drinne ist?!
Und jemand meinte, es könne an dem Deckenventilator hängen, den der Vorgänger eingebaut hatte. Aber dann müsste doch auch nur ein Stückchen rausbrechen und nicht die komplette Decke runterkommen, richtig?

Ich hatte gar nicht damit gerechnet, dass überhaupt jemand antwortet. Ganz herlichen Dank!!!

Wäre es nicht auch sinnvoll sich auch bei einem Anwalt bearten zu lassen? Sind die Sachverständigen der Handwerkskammer sehr teuer?

Heike

Moin!
Sie schreiben: „ich beschreibe einen Fall, der also nicht meiner ist“
Wenn Sie also selbst mal ein Problem haben, schreiben Sie mich gern wieder an!
Gruß
MK

Hallo Heike,

Rechtsanwälte erlauben sich mehr zu nehmen. als der eher sachverständige Innungs- oder Handwerksmeister der Handwerkskammer.
Da es ganz offensichtlich eine Folge von Pfusch ist, kann man nachdem ein schriftliches Gutachten vorliegt diese dem RA zur Hand geben, so dass dieser Druck macht und einen Rechtsanspruch ableitet.
Sie bzw. der Vermieter sollten dem Pfusch-Handwerker Ihre nächsten Schritte erlätern mit der Folge für Ihn, dass er für die damit verbundenen Kosten in Regress genommen wird. Außerdem schadet das ganz massiv seiner Reputation.
BG
hardy

Moin!!

Also hier im Forum ist das so, dass man schreiben muss herr A hat Herrn B dieses oder jenes getan, oder ´és gibt jemand der…´´
Wenn man schreibt ##ich habe folgendes Problem´´, dann wird es aus ´´rechtlichen Gründen´´von www gelöscht. Ist mir sogar mal passiert.
(Die Personen, um die es geht, sind meine Eltern. Sie lassen sich fürchterlich einschüchtern…)
Sorry für das Mißverständnis
Heike G.

Ganz vielen Dank!!
Jetzt ist der Weg glasklar !!
Ihre Info ist echt super!!!
Schönes WE

Heike

Moin!

Nun, ich bin jetzt hier seit 3650 Tagen als „Experte“ dabei, das ist mir nicht bekannt.
Bei dem von Ihnen beschriebenem Problem gibt es aber keine Alternative: sofort einen Anwalt (Baurecht) zur Unterstützung holen. Denn das wird teuer…
Gruß
MK

Ganz ganz vielen Dank auch Ihnen, auch Sie haben einen
goldwerten Tip gegeben. Nämlich zu WELCHEM Anwalt man gehen muss!!
Schönes WE
Heike

Das Gutachten abwarten und dann den Schuldigen zur Zahlung des Schadens auffordern!

hallo,
ab zum anwalt,der macht das besser