Ein Arbeitnehmer hat einen Geschäftswagen. Er zieht aus privaten Gründen von seinem Arbeitsort (=Wohnort) weg. Die Strecke beträgt 1000km. Er wechselt den Arbeitgeber nicht, sondern der Arbeitgeber zahlt ihm die Fahrtkosten sowie die Unterkunftskosten.
Die Frage ist: Wie errechnet sich der zu versteuernde Betrag Arbeitsweges? Ist es tatsächlic 1000km x 0,03% des Bruttolistenpreis des Fahrzeuges? Der Arbeitgeber kann mit den Reise- und Unterkunftsbelegen nachweisen, dass er die Anreise zum Arbeitsplatz nicht mit dem Geschäftswagen tätigt.
Da es physikalisch kaum möglich ist, dass ein Arbeitnehmer 1000km (Entfernungskilometer) also faktisch 2000 tatsächliche Kilometer ist die Frage, gibt es eine Deckelung der Strecke/der zu versteuernden km?
Grundsätzlich ist die kürzeste Strassenverbindung anzusetzen, wenn das Fahrzeug für den weg genutzt werden kann. Auf eine tatsächliche Nutzung kommt es nicht an.
Eine höchstgrenze der Kilometer ist mir nicht bekannt.
Allerdings ist der geldwerte Vorteil (insgesamt) auf die tatsächlichen Kosten des Arbeitgebers beschränkt.
Die Führung eines Fahrtenbuches wäre auch eine Alternative.
danke für die Info. Mir geht es darum, ob diese unrealistische Konstellation steuerrechtlich offen ist oder nicht. Denn es müsste ja klar sein, dass niemand 1000 Entfernugnskilometer pro Tag zur Arbeit zurücklegen kann…
Die Arbeitswegversteuerung wäre dann
40000€ * 0,02% = 8€ * 1000km = 8000 € im Monat!
korrekt?
Werbungskosten wären
0,3€ *1000km * 20 Tage = 6000€
würden aber immernoch 2000€ pro Monat sein, versteuert werden müssten, oder?
Was sind die tatsächlichen Kosten des Arbeitgebers?
Mit dem Fahrtenbuch werden die geschäftlichen oder die privaten Kilometer zur Versteuerung erfasst?
LG
Olaf
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