Hallo Gemeinde,
beabsichtige in den nächsten Tagen mein Obergeschoß zu renovieren.
Da die Styropordecken nicht sonderlich schön aussehen, möchte ich sie mit Gipskarton abhängen.
Es handelt sich um ein Flachdach, unter dem ca. 9 cm Styropor kleben.
Nun meine Idee: Grundlattung, Dampfbremse, Traglattung, Gipskarton.
Nun meine Frage, da angeblich Decken nicht mehr mit Nylondübel befestigt werden dürfen…
Welchen Dübel soll man nehmen und in welchem Abstand soll er gesetzt werden?
Die einzelnen Räume sind 3,00 x 5,00 m / 3,25 x 5,70 m / 2,40 x 4,00 m und 2,50 x 4,40 m
Grundlattung soll einen Abstand von ca. 60 - 80 cm haben.
Dampfbremse soll eingebaut werden, weil ich meinem Flachdach nicht traue (obwohl neu abgeschweißt) und sich gelegentlich Flecken an der Decke bilden (Osmose?).
Informiere Dich am besten auf den sehr hilfreichen Seiten der Gipskartonplatten-Hersteller wie z.B. auf http://www.rigips.de.
Dort gibt es auch Info für Selbermacher.
Und ein Verbot von Nylondübeln gibt es m. K. nach nicht.
Das wäre der Fall bei baurechtlich wichtigen Konstruktionen,die bestimmte Eigenschaften erfüllen müssen,wie z.B. eine feuerbeständige Unterdecke in Rettungswegen(Fluren) usw.
Da ist die gesamte Konstruktion bis ins Detail vorgeschrieben um den geforderten Schutz zu bieten,dort stehen in jedem Fall dann auch Metalldübel,Metallabhängungen und Metalltraggerüst.
Im eigenen Haus besteht da m.E. keine besondere Anforderung,also kann man Kunststoff-Nageldübel (besonders lang wegen der Styroporbekleidung)verwenden,die in Durchsteckmontage durch die Lattung gebohrt und gesteckt werden.
was das Brandthema und Kunststoffdübel angeht, bin ich bei Dir, aber speziell Nageldübel sollten eigentlich grundsätzlich nicht dauerhaft auf Zug in sicherheitsrelevanten Bereichen eingesetzt werden. Und sicherheitsrelevant heißt nicht nur Brandfall, sondern auch die sonstige Gefahr, dass die Dinger über die Zeit nachgeben könnten, und Dir dann die Decke auf den Kopf fällt. Lieber einen für dauerhafte Zugbelastung ausgelegten Kunststoffdübel wie den Fischer SX einsetzen.
Nun meine Frage, da angeblich Decken nicht mehr mit
Nylondübel befestigt werden dürfen…
Das ist richtig. Es gibt keine Nylondübel mit allg. bauaufsichtlicher Zulassung für die Abhängung von Unterdecken, egal welcher Art. Wenn man sie im privaten Bereich dennoch aus Kostengründen verwenden möchte, liegt es im eigenen Ermessen ==> „Rahmendübel“.
Welchen Dübel soll man nehmen und in welchem Abstand soll er
gesetzt werden?
Google mal mal nach Durchsteckanker, alle gängigen Hersteller haben derartiges. Abstand ca. 60 - 80cm (wegen Durchbiegung und je nach Stärke der Lattung).
Grundlattung soll einen Abstand von ca. 60 - 80 cm haben.
Das genügt für einfache Beplankung.
Dampfbremse soll eingebaut werden
Kritisch, weil Bitumenbahn oberseitig dampfdicht und keine Hinterlüftung vorhanden ist (?). Feuchtigkeit wird sich oberhalb der Dampfbremse ansammeln. Wie ist der Aufbau incl. Dämmung insgesamt (Bestand und vorgesehen)?
Und ein Verbot von Nylondübeln gibt es m. K. nach nicht.
Hallo Duck,
du irrst dich ausnahmsweise. Es gibt sehr wohl ein solches Verbot bei Deckenabhängungen.
Im Privathaushalt macht das Verbot m.E. keinen Sinn und ich ignorier es.
Aber in öffentlichen großen hhen Räumen macht das sehr großen Sinn.
Stell dir eine große Halle vor mit Publimumsverkehr unten. Decke ist abgehängt und zwischen eigentlicher Decke und Abhängungsdecke läuft alles Mögliche lang, Elektrokable, Lüftungskanäle. diverse andere kabel, was auch immer.
Jetzt bricht genau in dieser Ebene warum auch immer ein Brand aus.
Den bemerkt „unten“ erstmal keiner. Warum auch, Brandmelder hängen ja unterhalb der abgehängten Decke.
Dann breitet der Brand sich dort aus, auf einmal schmelzen die Plastikdübel die die Abhängungsdecke halten und/oder auch Teile der Klimarohre, und das Zeugs fällt nach unten…
So gesehen macht es durchaus Sinn nur Metalldübel zuzulassen.
Und, eine entsprechende Vorschrift habe ich schon im INet gelesen.
Und, privat kenne ich einen Elektromeister der inzwischen auch nebenbei weil man dafür keinen meister braucht auch Trockenbau anbietet, der ist immer fit mit Vorschriften und der erzählte mir auch davon, daß er sich daran hält.
Habe ich nicht geschrieben „baurechtlich wichtige Konstruktion“ und als Beispiel eine feuerbeständige Unterdecke im Rettungsweg(Flur,Treppenhaus) genannt ?
Und Du schreibst von „öffentlichen Bauten“ und „großer Raum mit Personenansammlung“.
Natürlich gelten da Bestimmungen,die einzuhalten sind,aber das habe ich doch nicht bestritten.
Diese Bestimmungen wird es im Privathaus,hier Einfamilienhaus nicht geben.
als privathaushalt als selberbastler kann man diese ganzen vorschriften auch nicht so ganz ausser acht lassen ein treppengeländer z.b. ist im privaten haushalt keine pflicht aber stürzt dein besuch im suff bei einer geb. party haftetst du als eigentümer im dem falle deine versicherung
und noch mal was zum thema rauchmelder es gibt auch zwischendeckenüberwachung grade wenn hohe brandlasten in der decke verlegt sind
beabsichtige in den nächsten Tagen mein Obergeschoß zu
renovieren.
…
Hallo,
wenn es Dachgeschoss ist: Nur zugelassene Platten für Brandschutz.
Und falls es feucht ist: zusätzliche grüne Platte für feuchte Räume und Brandschutzplatte.
Auch wenn es einigen nicht passt: Fermacell-Platten erfüllen alle Bauvorschriften in einer. Bei 2 Ri-Platten ist dann Fer.-Platten günstiger.
Viel Erfolg,
Werner
ich glaube, hier (und in den Folgepostings) ist einiges zurechtzurücken…
du irrst dich ausnahmsweise. Es gibt sehr wohl ein solches
Verbot bei Deckenabhängungen.
Nein, er irrt nicht. Daß es Ausnahmen gibt, hat er ja erwähnt, die greifen hier aber offensichtlich nicht. Ein generelles verbot gibt es schlicht nicht.
Im Privathaushalt macht das Verbot m.E. keinen Sinn und ich
ignorier es.
Auch hier kann es Sinn machen. Das kommt aber auf die Umstände an.
Den bemerkt „unten“ erstmal keiner. Warum auch, Brandmelder
hängen ja unterhalb der abgehängten Decke.
Vorschlag: Schaue Dir solche Decken mal genauer an. Du wirst dann schöne kleine Hinweisschilder mit einer Nummer und dem Hinweis „Melder in der Zwischendecke“ finden.
BMA-Überwachung in Zwischendecken ist in vielen Fällen (und der von Dir skizierte gehört dazu) durch DIN VDE 0833 vorgeschrieben.