Hi all,
weiss nicht wirklich ob ich hier im Brett richtig bin, aber let’s try.
Folgender rein fiktiver Fall.
Das Gewerbeaufsichtsamt fordert, daß die Höhe der Decke einer Backstube mindestens 2,50m beträgt. (1.Frage wäre: wo finde ich diese Vorschrift für München).
In einem Objekt beträgt die Höhe nur 2,40m.
Was für Folgen hätte es wenn man dort trotzdem beginnt eine gewerbliche Backstube zu betreiben?
Zahlt man da nur eine Strafe oder kann einem da der Laden geschlossen werden?
Gruß und Danke
Nick H