Deckenhöhe zu niedrig

In einer Dachgeschosswohnung sind die Decken an der höchsten Stelle
2,35 hoch.
Darf der Vermieter diese Wohnung überhaupt vermieten?
Darf er in dieser Wohnung den selben Quadratmeterpreis verlangen
wie in den Wohnungen darunter, die eine normale Deckehöhe aufweisen?

Servus,

die Regelungen für Dachgeschosse sind in verschiedenen Landesbauordnungen verschieden. Ohne Angabe zum Bundesland lässt sich da nichts Rechtes sagen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Ein Mietvertrag kommt auch zu Stande, wenn die Räumlichkeiten bauordnungsrechtlich nicht mängelfrei sind.
Da nicht davon ausgegangen werden kann, dass sich die Deckenhöhe seit Anmietung verändert hat, gilt der Grundsatz: Gemietet wie gesehen.
Die Vertragsparteien sind frei in ihrer Vertragsgestaltung, so auch in der Höhe des Mietpreises bei Neuvermietung, wenn kein Wucher vorliegt. Die Miethöhe wird nicht von der Deckenhöhe beeinflusst.

vnA

Ein Mietvertrag kommt auch zu Stande, wenn die Räumlichkeiten
bauordnungsrechtlich nicht mängelfrei sind.

Die Frage ist aber schon, ob speziell ein Wohnraummietvertrag nicht sogar unwirksam ist, wenn es dem Eigentümer bauordnungsrechtlich überhaupt nicht erlaubt ist, jemanden in den Räumen wohnen zu lassen.

ganz klar: Der Vertrag ist gültig.
Dass der VM in richtige (und uU sehr, sehr teure) Schwiergkeiten kommt, wenn das Bauamt die Nutzung untersagt, steht auf einem anderen Blatt.

vnA

2 Like

Wobei auch noch zu klären wäre, ob die Raumhöhe nicht doch ausreicht.

Gruß Merger