Ich hab neue Deckenlampen für die Küche gekauft. Hatte vorher schon zwei hängen, hab eine abmontiert und die neue drauf - hat einwandfrei funktioniert.
Bei der zweiten ist aus der Decke (ich hab so eine Holzdecke, da sind für die Kabel halt Löcher drin) das Kabel rausgekommen und anders als bei der anderen Lampe gabs da nicht so eine Klemme, sondern das Kabel ist direkt aus der Decke in die Lampe gegangen.
Ich habs abgeschnitten. Seitdem geht die andere Lampe auch nimmer. Und die, die ich jetzt mit Klemme angeschlossen hab, geht auch ned.
Und jetzt bin ich mit meiner Weisheit am Ende!
Ach ja, es sind nur 2 Kabel da, ein blaues und ein braunes, sowohl an der Lampe als auch aus der Decke…
Du hast Dir ja viel Mühe gegeben,es möglichst UNKLAR zu beschreiben !
Man kann nur ahnen was Du „verbrochen“ hast.
Vorher 2 Leuchten,alles OK.
Dann sollen zwei neue dran,wo wäre das Problem ? Warum muss man etwas abschneiden ? Alt ab,neu dran- alle vorh. leitungen und Klemmen müssen so bleiben wie vorher. Dann hätte es geklappt.
Kamen denn an den Aulassstellen an der Decke nur jeweils 2 Adern aus der Decke raus ? Oder an einem Auslass etwa 4 Stück ?
Ich fürchte ja,Du hast genau die Leitungen abgeschnitten,die den Strom führen, von dort aus wurde nur weitergeleitet(durchgeschleift).
keine Arbeit für Laien
Hallo,
da du nicht weißt, was du da an der Elektroinstallation
fabriziert hast, bist du im Sinne der VDE eindeutig ein
Laie und damit vollkommen unberechtigt an Netzspannung
zu basteln.
Ich empfehle dringend einen Elektriker zu holen.
Gruß Uwi
Das Problem ist eben, dass die 2. Lampe keine Klemmen hatte! Also das Kabel durch bis zur Glühbirne ging! Ohne das Kabel abzuschneiden, hätte ich wohl keine neue dranhängen können!
Das Problem ist eben, dass die 2. Lampe keine Klemmen hatte!
Also das Kabel durch bis zur Glühbirne ging! Ohne das Kabel
abzuschneiden, hätte ich wohl keine neue dranhängen können!
Da hat wohl schon vor dir irgendjemand etwas verbotenes und potentiell Lebens- und Brandgefährliches, gebastelt!
Das muss also dringend jemand mit dem nötgen Fachwissen nachsehen.
neugierig
Hallo,
Ich lese hier öfters um zu lernen
ein
Laie und damit vollkommen unberechtigt an Netzspannung
zu basteln.
Mich interessiert jetzt mal, wo ich nachlesen kann, dass dies in meiner eigenen Wohnung verboten ist. Klar ist, dass in einem Schadenfall keine Versicherung dafür aufkommt und dass, sollten andere Menschen zu Schaden kommen, der Verursacher, ob Fachmann oder Laie, dafür verantwortlich ist.
das wurde vor kurzem im Mietrecht oder Recht explizit nachgefragt
müsste Nov oder Dez’12 gewesen sein
Ich weiss aber keine Stichworte zum Suchen und hab es daher auch nicht mehr gefunden
ERgebnis: Es ist NICHT explizit verboten
Nur die sog. „Fahrlässigkeit“ im Schadensfall und die Netzverträge mit den Netzbetreibern kamen dabei als Ergebnis herum, aber kein geschriebenes Verbot im Sinne der Frage
Laie unberechtigt an Netzspannung zu basteln.
Mich interessiert jetzt mal, wo ich nachlesen kann, :dass dies in meiner eigenen Wohnung verboten ist.
Das steht so generell in der VDE (siehe auch unten
in der Brettbeschreibung).
Da ist auch der Laie im Sinne der VDE definiert.
Das du nun verbotene Sachen machen darfst, nur weil
du in deiner Wohnung bist und es niemand mitbekommt,
ist ja kein Freibrief an sich.
Da gilt eben wie immer das 11. Gebot.
Klar ist, dass in einem Schadenfall keine Versicherung
dafür aufkommt und dass, sollten andere Menschen zu
Schaden kommen, der Verursacher, ob Fachmann oder
Laie, dafür verantwortlich ist.
Na siehst du! Sind dir das nicht Gründe genug?
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und schon gar
nicht, wenn man sich nur unwissend stellt.
Gruß Uwi
Im Allgemeinen wird die Strafverfolgung erst nach einem Schadensereignis aufgenommen.
In diesem Zusammenhang sind dann schnell auch ein paar Tage Erholungsurlaub auf Staatskosten drin.
Hallo zusammen.
Du kannst ja mal bei deinem Netzbetreiber nachfragen ob er dir weiterhin Strom liefert wenn du deine Wohnung selbst verkabelst. Normalerweise steht sowas in deinem Stromvertrag:
Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden;