Hallo,
zwei Mieter sind in ein etwa 100 Jahre altes Haus eingezogen. In diesem Haus sind in den meisten Zimmer weiße Deckenpaneelen angebracht. Diese Deckenpaneelen befinden sich ebenfalls an den Wänden eines Flures. Leider sind die Paneelen schon mindestens 20 Jahre alt und sehen dementsprechend vergilbt aus. Sprich, sie sind nicht mehr weiß, sondern gelblich. Welche Möglichkeiten haben nun die Mieter? Abwaschen bringt bei diesen Paneelen nichts mehr. Gehöre Paneelen zum Raum, wie z.B. auch Parkettboden, und dürfen daher nur mit Genehmigung des Vermieters gestrichen, irgendwie behandelt oder herausgerissen werden?
Des weiteren sind Badezimmer und Flur mit Rauputz versehen. Dieser wurde wohl auch das letzte Mal vor Jahrzehnten gestrichen. Wie sieht es hier aus? Muss mit Weiß gestrichen werden oder kann von den Mietern auch eine andere Farbe gewählt werden? Gehört der Rauputz zum Raum, wie z.B. ein Parkettboden? Wenn eine andere Farbe gewählt werden darf, muss diese dann wieder mit Weiß überstreichbar sein oder kann sie eben auch dunkler gewählt werden (z.b. muss ein helles Gelb gewählt werden oder kann auch ein dunkles Rot genommen werden)?
Vielen Dank für die Antworten
Was als vermietetes Vermietereigentum zur Mietsache gehört sollte man eigentlich VOR der Anmietung klären.
Wenn fest mit dem Gebäude verbundene Ausstattungen/Einbauten (z.B. Deckenpaneele, Rauhputz) nicht vom Vormieter übernommen wurden und im Mietvertrag nichts dazu vereinbart wurde, wird üblicherweise davon auszugehen sein, dass es sich um vermietetes Vermietereigentum handelt.
Und das ist bei Mietende i.A. wieder in dem Zustand zurückzugeben, in dem es vermietet wurde (abgesehen von den vertragsgemäßen vom VM hinzunehmenden Abnutzungen durch üblichen Wohngebrauch). Eine Beseitigung/nicht mehr rückgängig zu machende Veränderung empfiehlt sich daher nicht.
Wenn eine andere Farbe gewählt werden darf, muss
diese dann wieder mit Weiß überstreichbar sein oder kann sie
eben auch dunkler gewählt werden (z.b. muss ein helles Gelb
gewählt werden oder kann auch ein dunkles Rot genommen
werden)?
Schon bei erlaubnisfreier Veränderung der Wandfarbe auf Tapete meint die Allgem. Rechtsprechung: unübliche, ungewöhnliche Farbgebung von Wänden/Decken ist bei Mietende zu beseitigen (ROT fällt definitiv darunter, hellgelb/pastellgelb dürfte evtl. „durchgehen“)
Beim Anstrich von Paneelen, Rauhputz dürfte aber m.E. ein ungewöhnlicher Farbanstrich evtl. schon die Grenze zur erlaubnispflichtigen baulichen Veränderung überschreiten, da dies sicher nicht so einfach wieder rückgängig zu machen ist.
Im Zweifel müsste ggfs erst ein Richter für viel Geld Recht für den jeweiligen Einzelfall sprechen. Deswegen viel besser: sich gleich über derartige Dinge DIREKT mit dem Vermieter absprechen - und derartige Vereinbarungen schriftlich fixieren.
Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Die Mieter hatten sich schon ähnliches gedacht. Sie werden also in nächster Zeit mit dem Vermieter abklären, was man mit den Paneelen machen kann. Wie gesagt, die Paneelen schon wahnsinnig vergilbt, vielleicht gibt es ja auch Lösungen, mit denen man sie wieder schön bekommt. Und da der Rauputz ja ebenfalls fest an der Wand ist, wird er höchstens mit Sandfarben übermalt, denn das kann man ja nachher mit weiß wieder gut überdecken.