Hallo lieber Leser.
Gesetz des Falles man würde im Ausland das Auto aufgebrochen bekommen und Dinge werden geklaut, die nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden sind. Kommt dafür in der Regel eine Hausratversicherung auf? Was ist wenn dem Beifahrer(nicht Fahrzeughalter) Dinge entwendet werden?
Lieben Dank
Maya777
Hallo lieber Leser.
Auch Hallo,
Gesetz des Falles man würde im Ausland das Auto aufgebrochen
bekommen und Dinge werden geklaut, die nicht fest mit dem
Fahrzeug verbunden sind. Kommt dafür in der Regel eine
Hausratversicherung auf?
Normalerweise nicht, es sei denn, der „Diebstahl aus Kfz“ ist explizit eingeschlossen.
Was ist wenn dem Beifahrer(nicht Fahrzeughalter) Dinge entwendet werden?
Seine Hausrat, mit Einschluss wie vor.
Lieben Dank
Gerne
Maya777
Gruß Keki