Liebe/-r Experte/-in,
vielen Dank im voraus. Ich habe einen etwas komplizieren Fall, versuche ihn trotzdem nur kurz zu umschreiben.
Ich lebe nun in der Schweiz und bin noch in Deutschland Haftpflichtversichert. (Laut Versicherung geht das in Ordnung)
Nun bin ich umgezogen und mir ist kurz vor meinem Umzug, auf einen Doppelwaschbecken, ein Deoroller aus Glas gefallen. Dadurch entstand ein ca. zwei cm großes Loch.
Schaden wurde gemeldet, Fotos gemacht und der Kostenvoranschlag eingereicht.
Die Versicherung übernimmt den Schaden auch, aber
von den 3200Franken (ca.2200 Euro) nur etwa 1000 Franken (750 Euro).
Problem:
Nach Auskunft meiner Rechtsschutzversicherung in der Schweiz, müsste die Versicherung (also auch ich) unter Berücksichtigung des Zeitwertes ca. 5/7 der Kosten tragen
- also 2360 Franken (1570 Euro).
- D.h. Waschbecken - Zeitwertverlust + Installation.
Waschbecken ca 1500 Franken (- 500 Franken bei 35
Jahren Lebensdauer)+ Insallation 1800 Fr.
Leider muss ich mich darum Kümmern, da sie Vermieterin noch über 3000 Franken Kaution hat und sie sich deshalb nicht dafür interessiert.
Frage
- Muss die deutsche Haftpflichtversicherung auch die
Reparaturkosten tragen + Zeitwert des Waschbeckens. - Kann meine Deutsche Versicherung einfach selber den
Betrag festlegen? - Muss ich den vollen Rest selber tragen?
- Bin für jeden Tipp dankbar!
- Kann ich Einspruch gegen das Urteil einlegen, wie
gehe ich am besten vor und wie sind meine Chancen?
Vielen Dank im voraus für eure Antworten!
Besten Gruß
Brigitte