Deckung Haftpflichtschaden - Installationskosten

Liebe/-r Experte/-in,

vielen Dank im voraus. Ich habe einen etwas komplizieren Fall, versuche ihn trotzdem nur kurz zu umschreiben.

Ich lebe nun in der Schweiz und bin noch in Deutschland Haftpflichtversichert. (Laut Versicherung geht das in Ordnung)

Nun bin ich umgezogen und mir ist kurz vor meinem Umzug, auf einen Doppelwaschbecken, ein Deoroller aus Glas gefallen. Dadurch entstand ein ca. zwei cm großes Loch.

Schaden wurde gemeldet, Fotos gemacht und der Kostenvoranschlag eingereicht.

Die Versicherung übernimmt den Schaden auch, aber
von den 3200Franken (ca.2200 Euro) nur etwa 1000 Franken (750 Euro).

Problem:
Nach Auskunft meiner Rechtsschutzversicherung in der Schweiz, müsste die Versicherung (also auch ich) unter Berücksichtigung des Zeitwertes ca. 5/7 der Kosten tragen

  • also 2360 Franken (1570 Euro).
  • D.h. Waschbecken - Zeitwertverlust + Installation.
    Waschbecken ca 1500 Franken (- 500 Franken bei 35
    Jahren Lebensdauer)+ Insallation 1800 Fr.

Leider muss ich mich darum Kümmern, da sie Vermieterin noch über 3000 Franken Kaution hat und sie sich deshalb nicht dafür interessiert.

Frage

  • Muss die deutsche Haftpflichtversicherung auch die
    Reparaturkosten tragen + Zeitwert des Waschbeckens.
  • Kann meine Deutsche Versicherung einfach selber den
    Betrag festlegen?
  • Muss ich den vollen Rest selber tragen?
  • Bin für jeden Tipp dankbar!
  • Kann ich Einspruch gegen das Urteil einlegen, wie
    gehe ich am besten vor und wie sind meine Chancen?

Vielen Dank im voraus für eure Antworten!
Besten Gruß
Brigitte

Hallo Brigitte,

prinzipiell läuft es in Ihrem Fall schon mal überwiegend korrekt. Auch die Rechnungen, die Sie aufgeführt haben, stimmen soweit.

Der Versicherer muss den Geschädigten so stellen, als ob der Schaden nicht passiert wäre. Da aber natürlich kein gebrauchtes Waschbecken eingebaut wird, ist der erwähnte Abzug auch normal.

Über die Höhe kann man sich dann allerdings streiten. Wenn also die tatsächlich anfallenden Kosten - v. a. für die Installation - höher sind als das, was die Versicherung erstatten will, dann muss man sich noch einmal mit ihr auseinander setzen.

Für mich ist die Differenz von 3.200 Franken zu 1.000 Franken etwas zu hoch, als das es hierbei nur um unterschiedliche Auffassungen bzgl. der Kosten geht.

Eine Erklärung könnte sein, dass Sie in Ihrer Haftpflichtversicherung „nur“ 750 € für sog. „Mietsachschäden“ versichert haben, darunter fällt nämlich das beschädigte Waschbecken. Das würde ich einmal prüfen und ansonsten den Versicherer ganz offensiv um Erklärung bitten, wieso lediglich knapp 1/3 der Kosten übernommen werden.

Toi toi und beste Grüße aus Berlin

Alexander Haid
Versicherungsmakler

Hi Alex,
du bist schnell ,-) - Aber Mietsachschäden sind meist bissel höher versichert. Du meist bestimmt die beweglichen Sachen in Hotels usw die stark begrenzt sind ?!

Hallo Brigitte,

ein Abzug für das Alter ist schon in Ordnung da bei der Haftpflicht immer nur der Zeitwert erstattet wird. Die Frage ist, wie alt das Waschbecken war und wie dessen Zustand war. Auch mir erscheint der Abzug etwas hoch, andererseits scheint das Teil auch ziemlich teuer. Es ist also eine Frage des verhandelns mit der Gesellschaft. Aber wenn ich das richtig verstehe, hast du schon einen Rechtsanwalt beauftragt. Dann wird der es sicherlich klären. Man könnte jedoch auch mit der Gesellschaft nochmals nachverhandeln und sich somit -ein für beide Seiten mit Kostenrisiko und Aufwand behaftetes Verfahren - ersparen.

Gruß
Jochen Wingerter
Versicherungsmakler

Hallo!

Ja, das ist insoweit recht verzwickt!
Aus dem Grund sollte man sich gegen Ende eines Mietverhältnisses sehr genau überlegen, ob man seinen Mieterpflichten (zur Mietzahlung) noch nachkommt!
Nur so ein kleiner fieser Trick am Rande!
Dann hätte nämlich die liebe Vermieterin das Nachsehen und müßte sich mit Ihrer Versicherung rumärgern!

Sie sollten aber auf jeden Fall am Ball bleiben und auf Nachzahlung bestehen, jedoch auch die Zahlung an sich selbst fordern und nicht an die Vermieterin, die ohnehin Ihr Geld im Beutel (um nicht Sack zu sagen) hat!

Hoffe, Sie haben eine Rechtsschutzversicherung, denn es gibt zwei Gründe, aus denen Ärger jetzt vorprogrammiert ist!

Der erste ist die eigene Haftpflichtversicherung (DIE ICH AUFGRUND DIESES SCHADENS DANN AUCH MAL KÜNDIGEN WÜRDE!!!), wegen der Nachforderung und dann natürlich die Vermieterin wegen der Rückforderung der Kaution!

P.S.: Nehmen Sie sich künftig einen Makler!

Freundliche Grüße
Christoph Mittler

Antwort: Deckung Haftpflichtschaden - Installationskosten

Hallo Alexander,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Das hat mir sehr weiter geholfen.
(Das Waschbecken ist ca. 10 Jahre alt und hat demnach einen Deckungswert von ca 2/3 des Betrages.)

Liebe Grüsse Brigitte

Hallo Brigitte,

die (deutsche) Haftpflicht kann nicht einfach so einen Betrag zugrunde legen. Sie ermittelt den ZEITwert der beschädigten Sache (Waschbecken) und entschädigt diesen an den Eigentümer des Waschbeckens, wenn der Zeitwert gleich oder höher als ist als die Rep.-Kosten (sofern reparabel…ein Waschbecken mit dem geschilderten Schaden im allgemeinen nicht…)

Wenn du den Schaden deiner Haftpflichtvers. gemeldet hast und diese teilweise regulierte, ist die Sache für dich zunächst abgeschlossen. Weil: passt dem Geschädigten die Höhe der Regulierung nicht, dann kann er klagen - die Versicherung geht dann mit dir zu Gericht und beauftragt auch den Anwalt.

Wichtig für alle Überlegungen: die Haftpflicht ist auf deiner Seite und arbeitet nicht gegen dich. Sie wehrt unberechtigte Ansprüche ab und bezahlt berechtigte.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Deckung Haftpflichtschaden - Installationskosten
Hallo Jens,

zuerst mal vielen Dank für deine Antwort.
Aber wie bereits beschrieben nützt mir das nichts, da die gute Frau meine Kaution behält.
D.H. ich fordere sie auf mir die Kaution zurück zu überweisen. Das wird sie mit der Begründung nicht machen, dass der Schaden noch nicht reguliert wurde. Was sie meiner Meinung auch darf.

Nachdem die gute Frau nicht wirklich schnell arbeitet, warte ich wohl noch ewig auf meine Kaution und die ist reichlich.
Was ich nicht ganz verstehe, was meinst Du mit die Versicherung geht mit dir (also mir) zu Gericht?

Da nach Berechnung meiner Rechtsschutzversicherung (Schweiz) sind 5/7 der Reparatur zu zahlen.
Unter Berücksichtigung Zeitwert + Installationskosten.
Hier ist die Regulierung von Haftpflichtschäden gesetzlich verankert!

P.S. Rechtsschutz greift nicht bei Haftpflichtschäden.

Wie Du siehst drehe ich mich im Kreis.

Liebe Grüsse aus dem Reihntal

Brigitte

Deckung Haftpflichtschaden - Installationskosten
Allo Alexander,

vieln herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Ihre Mail hat mir besonders gute Anhaltspunkte gegeben, wie ich die Sache angehen kann.
Leider kann ich bis jetzt noch nichts neues berichten.

Bin aber so vorgegangen wie Sie es mir beschrieben haben.
Wenn Sie wollen, werde ich Sie gerne auf dem Laufenden halten.

Beste Grüsse aus dem sonnigen Reinthal (Sankt Gallen)

Brigitte Filser

Hallo auch!

Hier die Antworten auf die Fragen aus meiner Sichtweise:

  • Muss die deutsche Haftpflichtversicherung auch die
    Reparaturkosten tragen + Zeitwert des Waschbeckens
    => Die private Haftpflichtversicherung zahlt immer nur den Zeitwert und ggf. Reparaturkosten. Ich vermute jedoch, dass diese in der Entschädigung berücksichtigt sind, denn mit Verlaub eine Waschtischreparatur von über 2.200 Euro halte ich für extrem hoch -> Im übrigen wird eine evtl. neue Waschtischarmatur nicht mit erstattet, es ist nur der Waschtisch beschädigt worden!

  • Kann meine Deutsche Versicherung einfach selber den
    Betrag festlegen?
    => Kann sie, denn dies ist durch den geschlossenen Versicherungvertrag so festgelegt. Der Versicherer übernimmt für den Versicherten die Haftung und wehrt diese ggf. ab. Sofern also der Vermieter mit weiteren Ansprüchen kommt, bitte an den Versicherer weiterleiten, der kümmert sich um alles weitere.

  • Muss ich den vollen Rest selber tragen?
    => Nein, denn wenn der Versicherer die Entschädigung festgelegt hat, ist der Schaden abschliessend reguliert und der Geschädigte (finanziell) so gestellt, als habe er den Schaden nicht erlitten. Sofern der Vermieter weitere Ansprüche geltend macht, an den Versicherer weiterleiten. Der wird den Fall weitergehend prüfen und ggf. weitergehende Ansprüche abwehren, auch vor Gericht - dies nennt man passive Rechtschutzfunktion und ist ebenfalls Aufgabe des Haftpflichtversicherers.

  • Kann ich Einspruch gegen das Urteil einlegen, wie
    gehe ich am besten vor und wie sind meine Chancen?
    => Nein, da durch den Versicherungsvertrag alle Ansprüche an den Versicherer abgetreten worden sind. Am besten ist, man lässt den Versicherer seine Arbeit machen.

Besten Gruß
Chris

Hallo Brigitte,
da ich länger nicht online war, gehe ich mal davon aus, dass Sie schon viele Antworten erhalten haben.
Wenn Sie meine Meinu7ng noch benötigen, geben Sie kurz Bescheid.
Jürgen

Hallo,

Urlaubsbedingt melde ich mich erst jetzt. Hoffe es ist noch nicht zu spät.

Grunsätzlich gilt hier Schweizer Recht. Der Versicherer hat Grundsätzlich die Ansprüche zu erstatten, die dem Anspruchsteller (= Vermieter) nach schweizer Recht zustehen.

Leider kenne ich das Schweizer Recht nicht ich gehe aber davon aus, dass es dem Deutschen Recht ählich ist.

Nach Deutschem Recht, hätte der Vermieter Anspruch auf den Zeitwert des beschädigten Beckens incl. Installationskosten. Diese hat der Versicherer zu erstatten.

Am besten sprechen Sie mit dem Versicherer, wie er auf die von ihm genannte Summe kommt und tragen Sie den Sachverhalt nochmals vor.

Hoffe dies hilft noch.

Viele Grüße
Nancy