Ich absovliere gerade an der Fachhochschule für Rechtspflege in Bad Münstereifel einen Aufbaustudiengang Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre. Ich muss ein Referat zum Thema „Möglichkeiten und Grenzen der Deckungsbeitragsrechnung im Strafvollzug“ ausarbeiten.
Kann mir jemand helfen? Hat vielleicht schon jemand zu einem vergleichbaren Thema Arbeiten geschrieben oder etwas veröffentlicht?
Mein Grundproblem ist, dass in Gefängnissen wie auch in den meisten anderen Behörden kaum Einnahmen und erst recht keine Erlöse erzielt werden. Dafür ist aber der Fixkostenblock unermesslich groß. Erlöse sind jedoch Grundvorraussetzung für die Durchführung einer Deckungsbeitragsrechnung. Es stellt sich daher m.E. die Frage, ob eine Deckungsbeitragsrechnung auch ohne (nennenswerte) Erlöse Sinn machen kann - vielleicht unter dem Gesichtspunkt von Kostenersparniss oder Verlußminimierung.
Für jeden weiterführenden Hinweis wäre ich dankbar.
Bei den meisten Projekten hätten wir auch gleich eine Untersuchung nachschieben können, wie es sich im Konflikt zwischen Verwaltung, Politik und Wisenschaft arbeiten läßt. *grusel*
Mein Grundproblem ist, dass in Gefängnissen wie auch in den
meisten anderen Behörden kaum Einnahmen und erst recht keine
Erlöse erzielt werden. Dafür ist aber der Fixkostenblock
unermesslich groß. Erlöse sind jedoch Grundvorraussetzung für
die Durchführung einer Deckungsbeitragsrechnung.
Vor allem schließen sich eine Deckungsbeitragsrechnung und große Gemeinkostenblöcke einander aus. Kosten kann man nicht umlegen, sondern nur umlügen. Hier wäre eine Prozeßkostenrechnung deutlich angesagter.