Deckungsbeitragsrechnung im Strafvollzug?

Hallo!

Ich absovliere gerade an der Fachhochschule für Rechtspflege in Bad Münstereifel einen Aufbaustudiengang Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre. Ich muss ein Referat zum Thema „Möglichkeiten und Grenzen der Deckungsbeitragsrechnung im Strafvollzug“ ausarbeiten.

Kann mir jemand helfen? Hat vielleicht schon jemand zu einem vergleichbaren Thema Arbeiten geschrieben oder etwas veröffentlicht?

Mein Grundproblem ist, dass in Gefängnissen wie auch in den meisten anderen Behörden kaum Einnahmen und erst recht keine Erlöse erzielt werden. Dafür ist aber der Fixkostenblock unermesslich groß. Erlöse sind jedoch Grundvorraussetzung für die Durchführung einer Deckungsbeitragsrechnung. Es stellt sich daher m.E. die Frage, ob eine Deckungsbeitragsrechnung auch ohne (nennenswerte) Erlöse Sinn machen kann - vielleicht unter dem Gesichtspunkt von Kostenersparniss oder Verlußminimierung.

Für jeden weiterführenden Hinweis wäre ich dankbar.

Schöne Grüße
Michael Köstner

Hi Michel,

euer haus kriegt doch einen Tagessatz pro Klient oder nciht? das sind dann die Einnahmen, wenn du willst auch die Eröse.

dann ist es doch üblich, daß Beschäftigungstherapie erfolgt: was passiert mit dem geld, daß die Firmen zahlen abzügich des zuverdienstes der Klienten?

gruss

Hallo,

Ich muss ein Referat zum
Thema „Möglichkeiten und Grenzen der Deckungsbeitragsrechnung
im Strafvollzug“ ausarbeiten.

das läuft eher auf ein Referat über die Grenzen hinaus.

Kann mir jemand helfen? Hat vielleicht schon jemand zu einem
vergleichbaren Thema Arbeiten geschrieben oder etwas
veröffentlicht?

Es gibt diverse Untersuchung über Kostenrechnung in der öffentlichen Verwaltung. Die Jungs haben da einiges von veranstaltet:
http://www.wiwi.uni-muenster.de/~11/index.htm

Bei den meisten Projekten hätten wir auch gleich eine Untersuchung nachschieben können, wie es sich im Konflikt zwischen Verwaltung, Politik und Wisenschaft arbeiten läßt. *grusel*

Mein Grundproblem ist, dass in Gefängnissen wie auch in den
meisten anderen Behörden kaum Einnahmen und erst recht keine
Erlöse erzielt werden. Dafür ist aber der Fixkostenblock
unermesslich groß. Erlöse sind jedoch Grundvorraussetzung für
die Durchführung einer Deckungsbeitragsrechnung.

Vor allem schließen sich eine Deckungsbeitragsrechnung und große Gemeinkostenblöcke einander aus. Kosten kann man nicht umlegen, sondern nur umlügen. Hier wäre eine Prozeßkostenrechnung deutlich angesagter.

Gruß,
Christian