Deckungsgrad 2 inkl. Exkurs Pensionsrückstellungen
Hallo,
Als Kritik wurde von unserem Lehrer angemerkt, dass man prüfen
muss, wie sich das langfr. FK zusammensetzt - ob ein Großteil
z.B. Pensionsrückstellungen sind. Ist dies der Fall, so ist es
nachteilig, da über das Kapital nicht frei verfügt werden
kann. Anders währe es z.B. bei einem Dahrlehen, da dieses
Kapital nicht zweckgebunden ist. Soweit klingt das für mich
logisch.
das ist schade, weil es Unfug ist. Zunächst ist es so, daß es bei Krediten durchaus Zweckbindungen gibt, die mit sog. Verwendungsnachweisen nachgehalten werden (d.h. Unternehmen muß bei jeder Überweisung über Betrag X auch gleich die Rechnung mitliefern, die bezahlt werden soll).
Aber bei dem Kommentar Deines Lehrers liegt auch schon ein systematischer Fehler vor: Über nichts, was auf der Passivseite der Bilanz steht, kann man verfügen, sondern nur über das, was auf der Aktivseite steht, also: Anlagevermögen, Umlaufvermögen, darunter u.a. Liquidität.
EK + langfr. FK
Anlagevermögen
Die Formel soll lediglich aussagen, daß langfristig im Unternehmen bleibendes Vermögen auch langfristig finanziert werden soll bzw. anhand der Formel wird überprüft, inwieweit das der Fall ist). Keine Privatperson käme auf den Gedanken, zur Finanzierung eines Hauses einen Kredit mit einer Laufzeit von einem Jahr aufzunehmen. Einerseits nicht, weil das zu teuer wird und andererseits wäre das Risiko zu hoch, daß der Kredit nach einem Jahr nicht verlängert wird.
Zahlungsverpflichtungen aus Pensionsrückstellungen werden üblicherweise erst nach einigen Jahrzehnten fällig, stehen dem Unternehmen also langfristig zur Verfügung, gehören also bei der Ermittlung des Deckungsgrades II mit berücksichtigt.
Exkurs:
Pensionsrückstellungen sind aber eigentlich nur eine buchungstechnische Hilfsposition. Mit der wirtschaftlichen Realität hat das, was da steht, in den allerseltensten Fällen irgendetwas zu tun. Was hat es also mit den Pensionsrückstellungen auf sich?
Das Unternehmen erteilt einem Mitarbeiter eine Pensionszusage, d.h. ab dem Jahr X (Zeitpunkt der Pensionierung) erhält er bis zum Lebensende einen Betrag von 1000 Euro im Monat, möglicherweise leicht ansteigend (Inflationsausgleich). Über komplizierte Rechnungen erhält man die Verbindlichkeit, die das Unternehmen gegenüber dem Mitarbeiter im Jahre X hat/haben wird. Dieser Betrag wird dann mit einem Zinssatz zwischen 3 und 6% (rechtliche Vorgabe) auf den Zeitpunkt der Bilanzerstellung abgezinst. Je höher der gewählte Zinssatz, desto geringer der Betrag, der heute zu bilanzieren ist. Die meisten Unternehmen wählen 6%, weil sich daraus für den heutigen Zeitpunkt ein kleinerer Betrag ergibt, der wiederum zu einem kleineren Aufwand (Buchungssatz: Zuführungen zu Pensionsrückstellungen) und damit zu höherem Gewinn führt.
Nun ist offensichtlich, daß heute angelegtes Kapital derzeit nicht mit 6% verzinst wird (und nur auch selten in der Vergangenheit eine solche Rendite zu erzielen war). Der heute bilanzierte Rückstellungsbetrag ist also regelmäßig viel zu gering, was schon schlimm genug ist. Schlimmer ist aber, daß nur die allerwenigsten Unternehmen den errechneten Betrag auch zur Seite legen und anlegen. D.h. mit anderen Worten: Die heute bilanzierte Verbindlichkeit ist viel zu gering und das Geld, das schon mit 6% angelegt werden müßte, um im Jahre X zur Bedienung der Verpflichtung vorhanden zu sein, wird gar nicht erst angelegt.
Die Argumentation ist vielfach, daß die (nicht zur Seite gelegte) Liquidität im Unternehmen sei und dort zur Gewinnerzielung eingesetzt werde. Dem halte ich gerne entgegen, daß einerseits nur wenige Unternehmen eine Kapitalrendite von 6% erzielen und andererseits selbst bei einer entsprechenden Ertragslage nicht zwangsläufig Liquidität erwirtschaftet wird. Vielmehr steigt bei steigendem Umsatz (und Gewinn) auch das gebundene Kapital (weil Anlage- und Umlaufvermögen aufgebaut werden), so daß zwar das Vermögen im Jahre X möglicherweise vorhanden ist, aber nicht verfügbar. Der Mitarbeiter wird sich nämlich ungern mit Teilen von Immobilien oder Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen bezahlen lassen.
Die Problematik der Pensionsrückstellung ist für viele Unternehmen eine tickende Zeitbombe, die in den nächsten 10-15 Jahren voraussichtlich einige prominente Opfer finden wird. Mit der großzügigen Vergabe von Pensionszusagen wurde nämlich erst in den 80ern begonnen, so daß die große Auszahlungswelle irgendwann zwischen 2010 und 2015 beginnen und ihren Scheitelpunkt irgendwann 2025 überschreiten wird. Mitte der 90er haben nämlich die ersten gemerkt, was da auf sie zukommt und die Pensionszusagen drastisch eingeschränkt.
Artikel dazu: http://de.biz.yahoo.com/041115/299/4amhn.html
Kommen wir wieder zurück zum Fall und fassen zusammen: Über Pensionsrückstellungen kann man genauso wenig verfügen wie über Darlehen oder Eigenkapital. Die Frage, die der Deckungsgrad II beantworten soll, lautet: Ist das Anlagevermögen langfristig finanziert (der Fachmann spricht auch gern von Fristenkongruenz, d.h. sind Nutzungsdauer der Anlage und Laufzeit der Finanzierung deckungsgleich?)?
Ob die Finanzierung über Kredite oder Pensionsrückstellungen erfolgt, ist dabei völlig bedeutungslos.
Jahresüberschuss
- Erhöhung der langfr. Rückstellungen
- Minderung der langfr. Rückstellungen
= Cashflow
Der Cashflow berechnet ja das Kapital, welches z.B. für
Investitionen genutzt werden kann.
Pensionsrückstellungen sind ja bekanntlich langfristig. Wieso
muss ich die Erhöhung der langfristigen Rückstellungen
addieren?
Der Cashflow gibt an, wieviel Liquidität das Unternehmen aus der Geschäftstätigkeit, aus Finanzierungstätigkeit etc. im Geschäftsjahr gewonnen oder verloren hat. Normalerweise wäre es fein, wenn das Unternehmen diese Zahl explizit angeben würde. Das ist nur selten der Fall, weswegen man sich meist der sog. indirekten Methode bedient. Man geht von den Angaben aus, die man hat und versucht, den Cashflow möglichst genau zu ermitteln (was aber meist scheitern dürfte).
Ausgangspunkt ist der Jahresüberschuß, der jedoch durch Aufwandspositionen geschmälert wurde, die gar nicht liquiditätswirksam sind also zu keinem Mittelabfluß geführt haben. Dazu zählen u.a. die Abschreibungen und die Zuführung zu den Rückstellungen; diese Positionen werden also zum Jahresüberschuß addiert, während nicht liquiditätswirksame Ertragspositionen abgezogen werden (also z.B. die Auflösung von Rückstellungen).
Hier wurden nur die Veränderungen der langfristigen Rückstellungen berücksichtigt, was unüblich ist, ich mir aber so erkläre, daß man davon ausgeht, daß kurzfristige Rückstellungen letztlich doch recht kurzfristig liquiditätswirksam werden (d.h. der Bildung einer kurzfristigen Gewährleistungsrückstellung folgt ziemlich bald die Zahlung an den Kunden aus der Gewährleistungsverpflichtung bzw. dem Schadensfall). Das ist ein vertretbarer Ansatz.
Das widerspricht doch der Aussage, welche bei der
Berechnung des Deckungsgrades gemacht wurde. Wenn ich das
Kapital nicht zu meiner freien Verfügung habe, es also
zweckgebunden ist, dann kann ich es doch nicht im Cashflow
hinzuadieren und damit Investitionsobjekte finanzieren???
Ich hoffen, meine Ausführungen zu den Rückstellungen und letztlich auch zur Ermittlung des Cashflows haben den Scheinwiderspruch aufgelöst. Wenn nicht, noch mal melden.
Gruß,
Christian