Deckungskauf Ist mein Sachfall rechtens?

Herzliches Hallo,

mein Problem legt sich wie folgt da:

Ich habe 4 Felgen in meinem Elternhaus liegen, aus dem mich mein Vater rausgeschmissen hat. Die 4 Felgen liegen jedoch noch bei Ihm ist aber mein Eigentum. Ich habe Ihm bereits gesagt das ich die Felgen bis zu einem Termin benötige da diese zum Verkauf anstehen und ich wenn er sie mir nicht gibt einen Deckungskauf vornehme. Ich habe ihm auch eine Angemessene Frist erteilt mir die Felgen auszuhändigen.

Jetzt ist meine Frage ob das überhauot rechtens meinerseits ist einen Deckungskauf vorzunehmen oder was ich da unternehmen kann? Und wie ist das wenn ich dann zum Händler gehe und dort die Felgen kaufe muss ich da sagen das ich einen Deckungskauf machen will oder wie sieht das dann mit der Rechnung aus.

Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen besten Dank schonmal im Vorraus

Hallo!

Also da die Felgen dein Eigentum sind und dein Vater sie dir nicht aushändigen will, kannst du einen Deckungskauf machen. Das heisst dein Vater muss dir die differenz bezahlen. Da er dafür verantwortlich ist wenn du mehr bezahlen musst aufgrund dessen. Also wenn du belegen kannst, mit einer Rechnung oder so das die Felgen dir gehören die im Keller sind und dein Vater sie dir nicht gibt, muss er den Differenzbetrag ausgleichen. Ich hoffe ich habe dir helfen können. Lg Elke

Sorry, is mir zu blöd, das ist doch eigentlich
klar oder? Sie beantworten mit Ihrer klaren Unsicherheit
Ihre eigenen Fragen! Warum sollte ich als Händler
Ihren „Deckungskaufvorschlag“ akzeptieren?
Nur bares is wahres- ein altes klares Sprichwort!
Bitte solche Banalitäten nicht weiter an mich richten!
Max

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Guten Tag,

ich habe mich als Experte für Bier und Gläser (Kölsch-Stangen) eingetragen und bin kein Jurist.
Leider kann ich dazu nichts aussagen - hört sich aber für einen Laien gut an - wenn es eine Rechtsschutzversicherung gibt, würde ich einen Anwalt einschalten.

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Hallo!

Ob ein Deckungskauf überhaupt zum tragen kommt ist meines Wissens nach eher unwahrscheinlich, da ein Familienmitglied nicht Gewerbetreibend ist. Können sie nicht die Felgen vielleicht von einem neutralen Familienmitglied abholen lassen? Wenn man nachweisen kann das es sich um ihre Felgen handelt kann man immer noch zum Anwalt gehen. Bleibt natürlich Kosten / Nutzen abzuwägen.

MfG