Deckungsstock und Deckungskapital

Hallo zusammen!
Wird aus dem Deckungskapital der Deckungsstock gebildet?
Ich danke schon einmal im Voraus.

Hallo zusammen!
Wird aus dem Deckungskapital der Deckungsstock gebildet?
Ich danke schon einmal im Voraus.

Hallo auch,
MW nicht, da der Deckungsstock für Ansprüche des Versicherten genutzt wird. Deckungskapital im Bereich der LV den Sparanteil darstellt.

Am besten wartest du mal auf Marco, den der hat von der Materie mehr Kenne. Man nennt Ihn auch den „Einstein“ der Versicherungsbetriebslehre *g*

Gruß
Martin

Hallo Martin,

danke für die Blumen… nunja… stecke mitten im Umzug :smile: Aber zur Sicherheit wollte ich dann doch die Unterlagen zur Hand nehmen… nur wo im großen Haufen sind sie? :smile:

Naja… so hab ich das Ordnen des Schreibtisches halt vorgezogen :smile:

MW nicht, da der Deckungsstock für Ansprüche des Versicherten
genutzt wird. Deckungskapital im Bereich der LV den Sparanteil
darstellt.

Also Deckungskapital ergibt sich aus § 341 f HGB und wird auch als Deckungsrückstellung, Deckungsrücklage und Prämienreserve bezeichnet.
Und was sind Rückstellungen? :smile:

Rückstellungen sind mögliche künftige Zahlungen, deren Höhe und Fälligkeit aber noch ungewiss ist.
Da wir aber im HGB den Grundsatz der periodengerechten Abtrennung haben von Gewinnen und Verlusten haben, müssen also diese Zahlungen rechtzeitig abgebildet werden.
Daher kommen Deckungsrückstellungen auch nur bei LV- und KV-Versicherern als Bilanzposition vor (ggf. auch bei Unfall mit Beitragsrückgewähr-Anbietern). Es stellt einfach gesagt das Verpflichtungsvolumen aus dem Versicherungsbestand dar, wenn schon Prämien dafür entrichtet wurden.
In der LV wäre das mathematisch der Barwert des Erwartungswertes der künftigen Verpflichtungen aus Versicherungsbeiträgen abzüglich des Barwertes des Erwartungswertes künftiger Einzahlungen.
In der KV sind das die Alterungsrückstellungen.
Deckungskapital ist somit Fremdkapital und passiv in der Bilanz zu erfassen. Insofern hattest du oben teilweise (mit dem Deckungskapital) recht. :smile: Wenn man davon ausgeht, dass du eben LV und KV gleichsetzt. :smile: Der Deckungsstock wäre jedoch nur richtig, wenn du damit die Versicherungsleistungen meinst. :smile:

Der Deckungsstock ist nämlich die Gegenposition zur Deckungsrückstellung, gehört zur Position Kapitalanlagen und ist somit aktiv zu erfassen. Für den Deckungsstock wiederum gelten Anlagegrundsätze nach § 54 VAG, da er gebundenes Vermögen abbildet.

Langt das? :smile:

Gruß
Marco

Jau Marco,

dat langt. Viel Spaß beim Umzug und so.

Gruß

Martin

Danke für die Antwort!
Aber woraus wird denn nun der Deckungsstock gebildet? Welchen Bestandteil des Versicherungsbeitrages stellt dieser da?

Hallo Alex,

es ist die Gegenposition zur Deckungsrückstellung. Aber das stand ja so da.

Gruß
Marco