Deckungssumme bei Vermögensschäden in der Haftpflicht bei Lehrern

Hallo!
Welche Deckungssumme bei einer kombinierten Privat- und Haftpflichtversicherung ist für Vermögensschäden (Amtshaftpflicht für einen Lehrer)?

Vielen, vielen Dank!

Hallo,

ich verstehe die Frage nicht wirklich - sie scheint unvollständig.
Wenn gemeint ist, welche Deckungssumme abgeschlossen werden sollte…: im Zweifel die höchste, die es gibt.
Wenn dies nicht gemeint war, dann bitte noch mal schreiben, mit einer konkreten, als solche erkennbaren, Fragestellung. Danke.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

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Hups, da habe ihc micht wirklich in der Frage verhaspelt… Entschuldigung.
Sie sollte heißen:
Welche Deckungssumme ist bei einer kombinierten Privat- und Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden angebracht (Beruf:Lehrer)?
Reicht 1 Mio Euro?

Lehrer??? Subjekt, Prädikat, Objekt. Ich dachte Lehrer seien in der Lage einen Satz so zu formulieren, dass die Gegenseite weiss was er will. Aber bei den Schülerergebnissen wundert mich nichts mehr.

)

Da lag ich ja mit meiner Vermutung richtig und habe die Antw. bereits gegeben: so hoch wie möglich.

Natürlich. Lehrern dürfen NIEMALS Fehler unterlaufen. NIEMALS!!!

Hallo auch!

Es klingt jetzt etwas blöd, aber es die Deckungssumme für Vermögensschäden. Diese wird in der Police (normalerweise) separat ausgewiesen und kann von den Deckungssummen für Personen- und Sachschäden abweichen. Für unechte Vermögensschäden (also Schäden am Vermögen, dass durch einen Personen und / oder Sachschaden entstanden ist) ist die Versicherungssumme meistens genauso hoch wie die der Personen- und Sachschadendeckung. Die Versicherungssumme für echte Vermögensschäden hingegen ist meistens zwischen 50.000 und 100.000 Euro limitiert, was aber gegen Beitragsaufschlag angehoben werden kann.

Besten Gruß
Chris

Auch hallo und guten Tag Anonymus,

es ist immer wieder erfrischend lustig, wenn man anonyme und im Ton sehr unpersönliche Anfragen erhält. Die Beantwortung dieser Anfragen macht auch noch besonderen Spaß, wenn zudem dann nie eine Reaktion auf die Beantwortung erfolgt.
Es fehlt nur noch eine Fristsetzung zur Beantwortung der Frage.

Aber nun zu Ihrer Anfrage:

Da die Privathaftpflicht keine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung ist, gibt es auch hier keinerlei Ober- oder Untergrenzen bezüglich der Versicherungssumme. Bei der Vermögensschadenhaftpflicht - Versicherung für Lehrer, kann es durchaus sein, dass der Arbeitgeber (öffentlich – rechtlicher, oder aber auch ein privater Arbeitgeber) diese Absicherung verlangt, dann muss aber auch eine Mindestversicherungssumme von diesem festgelegt werden. Aber, wie auch immer, empfehlenswert ist die Absicherung von mindestens 3 Mio. Euro pro Schadensfall für Sach- und Personenschäden, 1 Mio. Euro für Vermögensschäden.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Heydeck
Versicherungsmakler

in der Regel die Vers.Summe für Sachschäden - schlechte Versicherungen haben hier ein Sublimit von 100.000 € oder weniger.
MfG
Dr.Schamberger

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Danke für die Antwort!

Danke für die Info!

hallo,

leider kann ich Ihnen hier nicht weiterhelfen. Lehrerhaftpflicht ist nicht mein Thema.

Sorry.

Viele Grüße
Nancy

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Hallo Coriziri,

das kann man so pauschal nicht beantworten. Entweder die Versicherungssumme richtet sich nach der Hauptversicherung oder es gilt ein geringerer Versicherungsumfang. Das kannst du in deiner Versicherungspolice nachlesen - oder einfach bei deiner Versicherung anrufen. Viele Grüße, Barbara

Guten Morgen,

die Summe ist jeweils angegeben - zumeist 50.000 oder 100.000 EUR. Hier sollten Sie sich aber bei dem Haftpflichtversicherer erkundigen, um welche Art von Vermögensschäden es sich handelt!
Wenden Sie sich hier an einen VersicherungsmaklerIN, der oder die erklärt Ihnen gerne den Unterschied!

sonnige Grüße aus Bochum
pe sturm

Hallo,
auch wenn private Haftpflichtversicherungen nicht mein Gebiet sind, drei allg. Hinweise:
entweder es gibt eine separate Versicherungssumme für die Amtshaftpflicht / die Vermögensschäden;
die Deckung besteht innerhalb der pauschalen Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (manchmal auch personen- und Sonstige Schäden;
oder war die Frage, wie hoch die Deckungssumme sein sollte? dann sage ich, so hoch wie möglich, im Verhältnis zum Beitrag der Versicherung.
Viele Grüße
Jürgen Glaser

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