Deckungsvorbehalt bei Scheck aus USA

Verehrte Experten,

mir hat eine USA-Firma einen Scheck geschickt. Ich reiche den bei einer Provinzbank in Deutschland ein, und die sagen, daß der Betrag zwar nach einigen Tagen auf meinem Konto gutgeschrieben wird, die Bank aber gar keine Möglichkeit habe, festzustellen, ob so ein Scheck gedeckt ist.

Noch nach Monaten, ja bis zu 30 Jahre später könne die Bank das Geld zurückfordern, wenn sich doch irgendwie herausstellt, daß der Scheck nicht gedeckt war.

Super, sprach ich zur Frau Bankdirektorin, dann mach ich mal eben in USA eine Firma auf, die dann bei mir selber z.B. teure Gutachten machen läßt und mit ungedeckten Schecks bezahlt. Zuhause reiche ich die Schecks ein, nehme die paar Dutzend Milliönchen und setze mich ins Ausland ab. Die Bänkerin zuckte mit den Achseln, ja, das könne man so machen, sie selbst findet das auch als einen grotesken Unsinn, aber so seien nunmal die Gesetze.

Meine Frage zu dieser Thematik könnte man so zusammenfassen: Hää???

Gruß

Pavel

Hallo,

die Antwort ist ganz einfach : In Deutschland haben wir ein sehr strenges Scheckrecht, das besagt, dass ein Scheck als eingelöst gilt, wenn die bezogene Bank in nicht innerhalb von zwei Tagen platzen lässt (Unterschrift,Sperre,Deckung,Formfehler).

In anderen Ländern ist das wesentlich lockerer, meiner Meinung nach können nicht eingelöste Schecks aus dem Ausland noch Monate später zurückkommen, aber das mit den 30 Jahren halte ich für übertrieben (ich kenne allerdings das amerikanische Scheckrecht nicht).

Dein „Vorschlag“ ist theoretisch möglich, natürlich bist Du weiterhin zur Rückzahlung verpflichtet und machst Dich strafbar. Trotzdem sind natürlich auch schon Leute vor Dir (in den Achtzigern) auf die Idee gekommen und die ersten hatten mit der Masche auch Erfolg. Ds hat zu einer erhöhten Sensibilität der Banken bei Scheckeinreichungen geführt. Kommt ein Neukunde und reicht einen Scheck ein, klingeln alle Glocken. Will er das Geld dann gleich mitnehmen, wird es noch deutlicher (er bekommt es aber nicht). Reicht jemand einen Auslandsscheck ein und will sofort verfügen, kann daran sogar die Kontoeröffnung platzen, wenn er nicht noch andere, „sichere“ Werte bei der Bank hat.

Diese Masche haben Betrüger im Zuge des Ebay-Erfolgs noch verfeinert: Sie treten aus dem Ausland als Käufer teurer Gegenstände (z.B. Autos) auf und sagen „generös“, sie schicken einen Scheck und erwarten die Lieferung „zur Sicherheit des Verkäufers“ erst, wenn der Scheck auf dem Konto gutgeschrieben ist. Viele sind drauf reingefallen, denn als die Ware weg war, kam der Scheck zurück.

Gruss Hans-Jürgen
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Hallo Hans-Jürgen,

In anderen Ländern ist das wesentlich lockerer, meiner Meinung
nach können nicht eingelöste Schecks aus dem Ausland noch
Monate später zurückkommen, aber das mit den 30 Jahren halte
ich für übertrieben (ich kenne allerdings das amerikanische
Scheckrecht nicht).

nach amerikanischem Recht verfällt ein Scheck nach sechs Monaten.

Gruß,
Christian

Nachtrag

nach amerikanischem Recht verfällt ein Scheck nach sechs
Monaten.

Außer auf dem Scheck ist etwas anderes angegeben. Kommt heute aber nicht mehr vor. Das war früher von Bedeutung, wenn der Scheck per Postkutsche von Washington D.C. nach Oregon transportiert wurde :wink:

C.

Hallo Hans-Jürgen,

ja, aber irgendwann und irgendwie muß das Geld dann doch seinen Weg von der bezogenen Bank zu meiner Bank genommen haben, und zwar mit der Wirkung, daß die bezogene Bank jeglichen Zugriff darauf verloren hat. Irgendwann in dem ganzen Verlauf, und wohl eher früher als später, wird die Summe doch auch von dem Konto des Scheckausstellers so abgebucht, daß er es von seiner Bank nicht mehr zurückholen kann.

Wie dem auch sei, kann man mir eine seriösere Art des Zahlungsverkehrs empfehlen, wenn ich ab und an Einzelbeträge von ein paar tausend Euros als Honorar von USA-Unternehmen für im voraus geleistete Dienste haben will?

Gruß

Pavel

nach amerikanischem Recht verfällt ein Scheck nach sechs
Monaten.

Dann kann er nicht mehr eingelöst werden, kann er dann aber immer noch protestiert werden und platzen?

Gruß

Pavel

Hallo Pavel,

zunächst mal:
Es kommt nun mal ausländisches Scheckrecht zur Anwendung, so dass es tatsächlich auch nach längerer Zeit noch zu Rückgaben kommen kann. 30 Jahre halte ich für sehr übertrieben.

Was für eine Möglichkeit als Kunde hast du also dich nicht diesem Risiko auszusetzen: Du kannst deine Bank mit einem Scheckinkasso beauftragen, so dass du erst Geld bekommst wenn das Geld auch tatsächlich da ist. Kostet ein paar Euro’s und du hast den Zeitnachteil.

Und nun auf deine Idee zurück mit dem Millionenspiel.
Taucht ein kunde mit einem so für ihn unüblich großen Scheck auf, wird dieser von nahezu jeder Bank nur zum Inkasso hereingenommen. Ob der Kunde das will oder nicht. Schließlich geht die Bank bei jedewm dieser Schecks ein Kreditrisiko ein.

Ich hatte auch schon nen Scheck über 500.000,00 USD auf dem Tisch liegen, der nicht nur nicht bezahlt wurde sondern sich auch noch als sehr gute Fälschung herausstellte.

Gruß Ivo

nach amerikanischem Recht verfällt ein Scheck nach sechs
Monaten.

Dann kann er nicht mehr eingelöst werden, kann er dann aber
immer noch protestiert werden und platzen?

Scheckprotest ist eine deutsche Spezialität, die es m.W. in den USA nicht gibt. Im übrigen gibt es mit Sicherheit international bzw. bilateral gültige Regeln, wie lange ein Scheck noch mangels Deckung zurückgegeben werden kann. Schecks aus einem Land, in dem das über einen unverhältnismäßig langen Zeitraum (> 1 Woche) möglich ist, dürften wohl kaum in anderen Ländern akzeptiert werden.

Gruß,
Christian