ich habe ein paar Fragen zu folgendem Sachverhalt:
Man besorgt sich eine Doppelkarte bei einer Versicherung und lässt damit ein Auto zu. Gut eine Woche später meldet man der Versicherung die genauen Fahrzeugda-ten und den gewünschten Versicherungsschutz Haftpflicht und Vollkasko.
In welchem Umfang ist das Fahrzeug ab dem Tag der Zulassung versichert? Kann es sein, dass das Fahrzeug bis zur Meldung der genauen Daten nur eine Haftpflicht hat?
Nach ein paar Wochen schickt die Versicherung dann den Versicherungsschein. Die Einstufung erfolgte aus irgendeinem Grund in SF 6 statt SF 7. Kann man jetzt noch vom Vertrag zurücktreten und sich eine andere Gesellschaft suchen? Gibt es dafür ein 14-tägiges Rücktrittsrecht?
eine so genannte Versicherungsbestätigung (Doppelkarte) deckt nur die KFZ Haftpflicht ab. Versicherungsschutz in Form von Teilkasko und Vollkasko sollte mit der Versicherung vorher geklärt werden.
Stichwort Vorläufige Deckung.
Gruß Anno
ich habe ein paar Fragen zu folgendem Sachverhalt:
Man besorgt sich eine Doppelkarte bei einer Versicherung und
lässt damit ein Auto zu. Gut eine Woche später meldet man der
Versicherung die genauen Fahrzeugda-ten und den gewünschten
Versicherungsschutz Haftpflicht und Vollkasko.
In welchem Umfang ist das Fahrzeug ab dem Tag der Zulassung
versichert? Kann es sein, dass das Fahrzeug bis zur Meldung
der genauen Daten nur eine Haftpflicht hat?
Nach ein paar Wochen schickt die Versicherung dann den
Versicherungsschein. Die Einstufung erfolgte aus irgendeinem
Grund in SF 6 statt SF 7. Kann man jetzt noch vom Vertrag
zurücktreten und sich eine andere Gesellschaft suchen? Gibt es
dafür ein 14-tägiges Rücktrittsrecht?
Hallo Medion,
mit der Doppelkarte ist nur der Haftpflichtschutz gegeben. Alles weitere sollte vorab schriftlich festgehalten werden. Das die Einstufung fehlerhaft ist kann eigentlich nicht sein. Der Vorversicherer muss stehts eine Info über den SFR an den neuen Versicherer bestätigen. Evtl. nur menschliches oder technischen Versagen.
Ein guter Versicherungsmakler sollte dies klären können.
Viele Grüße
Oliver
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Man besorgt sich eine Doppelkarte bei einer Versicherung und
lässt damit ein Auto zu. Gut eine Woche später meldet man der
Versicherung die genauen Fahrzeugda-ten und den gewünschten
Versicherungsschutz Haftpflicht und Vollkasko.
In welchem Umfang ist das Fahrzeug ab dem Tag der Zulassung
versichert? Kann es sein, dass das Fahrzeug bis zur Meldung
der genauen Daten nur eine Haftpflicht hat?
Wurde vom Oliver bereits richtig beantwortet, kleiner Tipp: Stell gleich wenn Du die VBK abholst den Antrag, auch wenn Du noch nicht weißt was es für ein Auto wird. Eventuell fehlende Daten können immer noch nachgetragen werden. Dann hast Du auch schon vorläufige Deckung in der Kasko (wenn angekreuzt).
Nach ein paar Wochen schickt die Versicherung dann den
Versicherungsschein. Die Einstufung erfolgte aus irgendeinem
Grund in SF 6 statt SF 7. Kann man jetzt noch vom Vertrag
zurücktreten und sich eine andere Gesellschaft suchen? Gibt es
dafür ein 14-tägiges Rücktrittsrecht?
Du hast kein Rücktritts, sondern ein Widerspruchsrecht, da der Antrag vom Versicherungsschein abweicht. Wenn Du widersprichst kündigt der VR Dir die vorläufige Deckung. Frist eine Woche. Bis dahin brauchst Du eine neue VBK.
Wie kommst Du denn auf SF 7? hast Du vielleicht einen Schaden oder eine Unterbrechungszeit gehabt? Die Rückstufungen können unterschiedlich sein. Und bei Unterbrechungszeiten > 180 d p.a. wird nicht weitergestuft. IMHO ist SF 6 höchswahrscheinlich korrekt, da der SF vom VorVU dem nächsten mitgeteilt wird, d.h. Du bekommst auch bei einer anderen Versicherung SF 6.
Was den Versicherungsschutz mit Abgabe der Doppelkarte bei der
Zulassungsstelle angeht, so ist die Aussage, dass nur
Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
besteht nicht ganz korrekt. Im Ernstfall kann man auf das bestehen
einer Kaskoversicherung pochen. In diversen Urteilen wurde hierzu
recht klar dargestellt, dass der Gesetzgeber keineswegs zwischen der
Haftpflicht und der Kaskoversicherung unterscheidet. Aber das Problem
ist hoffentlich mehr theoretische Natur. Was Ihre
Schadenfreiheitsklasse angeht kann ich mich dem hier geschriebenen
nur anschliessen. Diese denkt sich der Versicherer nicht aus, sondern
die Schadenfreiheitsklasse wir in Form eine Rabattgrundjahres (das
ertse Schadnefrei gefahrene Jahr) bei einem Versicherungswechsel an
das neue Versicherungsunternehmen weitergegeben. Alternativ hierzu
könnten Sie sich auch eine sog. Bescheinigung nach §5
Pflichtversicherungsgesetz ausstellen lassen in der im Grunde die
selben Informationen vorhandenn sind.