Hallo zusammen,
im Mietvertrag steht bei einer EG-Wohnung mit Garten „Nutzung und Pflege durch den Mieter, anderfalls Beauftragung eines Dienstleisters auf Kosten des Mieters“.
Wie wird der Begriff Pflege definiert? Bezieht sich so was rein auf das Rasenmähen, Heckenschneiden, Blumen pflanzen und pflegen etc., oder auch auf Kostenübernahme für sämtliche in der Gartenpflege einzusetzenden Gerätschaften, Samen, Pflanzen, Entsorgungskosten, Gießwasser usw.? Hierbei ginge es nicht darum, dass ein Mieter sich dann auf Kosten des Vermieters einen Koi-Teich anlegen wollen würde sondern lediglich um die „normale“ Gartenpflege und -instandhaltung.
Vom Gartentürchen zum rückwärtigen Hauseingang (für die anderen Parteien; die EG-Gartenwohnung hätte einen separaten Eingang und liegt an der Hausvorderseite) gibt es einen Ziergarten mit hübschen Steinen, Sträuchern (die geschnitten werden müssen) und Wegbeleuchtung mit mehreren Standlampen.
Wer müsste hierfür aufkommen? Alle Mieter gemeinsam? Der Eigentümer? Pflege und Kosten getrennt?
Angenommen, einer der Hausbewohner wäre bisher „abgezockt“ worden und hätte sich immer selber um diesen Ziergarten gekümmert, in jeder Hinsicht, und möchte dies nun aus Alters- und Finanzgründen nicht mehr machen - könnten die Vermieter dies extern beauftragen und die Kosten komplett auf alle Mieter umlegen? Wäre dies rechtlich okay, da den anderen Mietern ja dann weitere Kosten auferlegt werden würden, die bis dato nicht bekannt waren bzw. wurde den anderen Mietern gesagt, dass sie nichts damit zu schaffen hätten… ?
Gibt es eine Vorgabe, dass der Vermieter für die Bereitstellung des TV-Empfangs zuständig ist? Wenn es weder Kabel-TV noch Sat-Empfang gäbe - müssten die Mieter sich selbst drum kümmern (auf eigene Rechnung) oder gibt es eine Art „Vermietstandard“ an den ein Vermieter sich halten muss?
Die NK-Nachzahlung würde extrem hoch ausfallen (doppelt so hoch wie die Vorauszahlungen). Alle Parteien im Haus meinten, dies sei immer so.
Bei Einzug hätte der neue Mieter den Vermieter und den Makler extra noch gefragt, wie die Erfahrungswerte für die Wohnung seien, ob die Vormieter mit der Vorauszahlung (die in gleicher Höhe war wie für die neuen Mieter) hingekommen wären oder ob man eher mit mehr rechnen müsste. Antwort wäre gewesen: reicht ewig! Würde ja keinen Sinn machen, die Mieter mit falschen zu niedrigen Kosten zu locken und dann viel nachzufordern!
-> gibt es hier einen Richtwert, wie weit die NK abweichen dürfen?
Danke+ Gruß,
Sonja
