Def. 'Gartenpflege' , TV, Nebenkostenabrechnung

Hallo zusammen,

im Mietvertrag steht bei einer EG-Wohnung mit Garten „Nutzung und Pflege durch den Mieter, anderfalls Beauftragung eines Dienstleisters auf Kosten des Mieters“.
Wie wird der Begriff Pflege definiert? Bezieht sich so was rein auf das Rasenmähen, Heckenschneiden, Blumen pflanzen und pflegen etc., oder auch auf Kostenübernahme für sämtliche in der Gartenpflege einzusetzenden Gerätschaften, Samen, Pflanzen, Entsorgungskosten, Gießwasser usw.? Hierbei ginge es nicht darum, dass ein Mieter sich dann auf Kosten des Vermieters einen Koi-Teich anlegen wollen würde sondern lediglich um die „normale“ Gartenpflege und -instandhaltung.

Vom Gartentürchen zum rückwärtigen Hauseingang (für die anderen Parteien; die EG-Gartenwohnung hätte einen separaten Eingang und liegt an der Hausvorderseite) gibt es einen Ziergarten mit hübschen Steinen, Sträuchern (die geschnitten werden müssen) und Wegbeleuchtung mit mehreren Standlampen.
Wer müsste hierfür aufkommen? Alle Mieter gemeinsam? Der Eigentümer? Pflege und Kosten getrennt?
Angenommen, einer der Hausbewohner wäre bisher „abgezockt“ worden und hätte sich immer selber um diesen Ziergarten gekümmert, in jeder Hinsicht, und möchte dies nun aus Alters- und Finanzgründen nicht mehr machen - könnten die Vermieter dies extern beauftragen und die Kosten komplett auf alle Mieter umlegen? Wäre dies rechtlich okay, da den anderen Mietern ja dann weitere Kosten auferlegt werden würden, die bis dato nicht bekannt waren bzw. wurde den anderen Mietern gesagt, dass sie nichts damit zu schaffen hätten… ?

Gibt es eine Vorgabe, dass der Vermieter für die Bereitstellung des TV-Empfangs zuständig ist? Wenn es weder Kabel-TV noch Sat-Empfang gäbe - müssten die Mieter sich selbst drum kümmern (auf eigene Rechnung) oder gibt es eine Art „Vermietstandard“ an den ein Vermieter sich halten muss?

Die NK-Nachzahlung würde extrem hoch ausfallen (doppelt so hoch wie die Vorauszahlungen). Alle Parteien im Haus meinten, dies sei immer so.
Bei Einzug hätte der neue Mieter den Vermieter und den Makler extra noch gefragt, wie die Erfahrungswerte für die Wohnung seien, ob die Vormieter mit der Vorauszahlung (die in gleicher Höhe war wie für die neuen Mieter) hingekommen wären oder ob man eher mit mehr rechnen müsste. Antwort wäre gewesen: reicht ewig! Würde ja keinen Sinn machen, die Mieter mit falschen zu niedrigen Kosten zu locken und dann viel nachzufordern!
-> gibt es hier einen Richtwert, wie weit die NK abweichen dürfen?

Danke+ Gruß,
Sonja

Hallo,

im Mietvertrag steht bei einer EG-Wohnung mit Garten „Nutzung
und Pflege durch den Mieter, anderfalls Beauftragung eines
Dienstleisters auf Kosten des Mieters“.

Vom Gartentürchen zum rückwärtigen Hauseingang (für die
anderen Parteien; die EG-Gartenwohnung hätte einen separaten
Eingang und liegt an der Hausvorderseite) gibt es einen
Ziergarten mit hübschen Steinen, Sträuchern (die geschnitten
werden müssen) und Wegbeleuchtung mit mehreren Standlampen.
Wer müsste hierfür aufkommen? Alle Mieter gemeinsam? Der
Eigentümer? Pflege und Kosten getrennt?

Hier ist mir unklar, ob der Mieter des EG einen eigenen Anteil des Gartens hat, oder ob es eine Gartenmitbenutzung eines gemeinschaftlichen Gartens ist.

Gibt es eine Vorgabe, dass der Vermieter für die
Bereitstellung des TV-Empfangs zuständig ist? Wenn es weder
Kabel-TV noch Sat-Empfang gäbe - müssten die Mieter sich
selbst drum kümmern (auf eigene Rechnung) oder gibt es eine
Art „Vermietstandard“ an den ein Vermieter sich halten muss?

Das kommt darauf an. Hierzu habe ich bei der Recherche dies gefunden:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/d1/digita…

Die NK-Nachzahlung würde extrem hoch ausfallen (doppelt so
hoch wie die Vorauszahlungen). Alle Parteien im Haus meinten,
dies sei immer so.

Dann sollten sie verlangen, dass die monatl. Nebenkostenvorauszahlungen entsprechend angepasst werden und die Abrechnung sorgfältig prüfen.

-> gibt es hier einen Richtwert, wie weit die NK abweichen
dürfen?

Vielleicht hilft das:
http://www.mietrecht-hilfe.de/nebenkosten-betriebsko…

Hallo,

Wie wird der Begriff Pflege definiert? Bezieht sich so was
rein auf das Rasenmähen, Heckenschneiden, Blumen pflanzen und
pflegen etc., oder auch auf Kostenübernahme für sämtliche in
der Gartenpflege einzusetzenden Gerätschaften, Samen,
Pflanzen, Entsorgungskosten, Gießwasser usw.?

habe in einem anderen Forum was dazu gefunden (scrollen, da ist ein Urteil und eine Definition angegeben)

http://www.juraforum.de/forum/mietrecht/kein-gartenn…

Und hier noch was über die Suchmaschine mit Stichworten Gartenpflege Mietrecht :wink:
http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Gartenpflege.htm