Guten Abend,
Mieter X übernimmt eine Wohnung von Vermieter Y mit einer kleinen älteren singleküche(5-10 Jahre wäre hier die vermutung) (2 Kochplatten, Kühlschrank und Spülbecken, wird im Mietvertrag aufgeführt jedoch nicht berechnet) hat jedoch einen kompletten eigenen Hausstand also besteht für die singleküche kein Bedarf. Mieter X lagert das Gerät umgehend ungenutz im Keller ein.
Nach ca. 18 Monaten zieht Mieter x wieder aus und stellt natürlich die Singleküche (weil von neuen Mieter W gewünscht) wieder in die Wohnung schliesst sie an, beseitigt noch ein Problem mit tropfenem Wasseranschluss und übergibt die Wohnung an (mittlerweil) Vermieter Z.
Vermieter Z läßt noch einige Maler- und Reinigungsarbeiten Durch beauftragten von Mieter X ausbessern und übernimmt die Wohnung ohne herausgabe eines Übergabeprotokolls. Begründung: 4 Wochen Frist wegen versteckter Mängel.
Neuer Mieter W beanstandet nach halbem Monat tropfenden Wasseranschluss und lose aufliegendenes Herdelement (Abdeckung incl. 2 Platten, keine heraushängenden, offenen Stromkabel. Platte ist einfach nur lose.
Vermieter Z beauftragt ohne Rücksprache einen Handwerker um diese Mängel beseitigen zu lassen und will dann die evtl. anfallenden Kosten Mieter X in Rechnung stellen.
Mich würde hier einfach interessieren ob er das dürfte. Ich bin ja der Meinung das eine lose aufliegende Herdplatte keinen Defekt an sich darstellt und falls Sie nur verklebt waren als normale Abnutzung angesehen werden müßte. Womit in diesem Fall Vermieter X getrost die Forderungen ignorieren könnte.
Falls ich hier mit meiner Vermutung falsch liege würde dann die Klausel für kleinreparaturen greifen, obwohl Sie nur für Installationen die häufigem Zugriff und somit Abnutzung unterliegen.
Wenn mich hier jemand villeicht berichtigen oder vielleicht meine Annahme bestätigen wäre das super.
Vielen Dank im Vorraus.
Grüße Sven