Def. Herd > Private Haftpflicht?

Hallo Zusammen!

Nehmen wir ein mal den Fall an, dass ein Mieter den Auftrag von seinem Vermieter erhält einen neuen Herd für die Mietwohnung zu besorgen. Der Mieter macht dieses in Eigenregie und beim Einbau passiert das Missgeschick, dass die Frontscheibe kaputt geht.

Kann der Mieter dieses seiner privaten Haftpflicht Versicherung melden bzw. bekommt er diesen Schaden erstattet?!?

Vielen Dank für jede Antwort!

Gruß Bob

Hallo Bob,

kurz mal eine Verständnisfrage: Wie kann ein Mieter den „Auftrag“ erhalten? Normalerweise kann der Vermieter doch den Mieter nur darum bitten ihm einen Gefallen zu tun, oder?

In dem Moment aber, wo es sich um einen Gefallen handelt, wird das ganze schnell zu einem sogenannten Gefälligkeitsschaden und diese sind in einer Privathaftpflichtversicherung (PHV) NORMALERWEISE NICHT versichert.
Es gibt aber mittlerweile PHV`s in denen Gefälligkeitsschäden bis zu einer gewissen Summe eingeschlossen sind. Sollte man beim nächsten mal darauf achten, falls man Freunden z.B. beim Umzug hilft und dabei etwas zerdeppert.

Evtl. besteht aber ja auch, sofern vorhanden, die Möglichkeit den Schaden seiner Glasbruchversicherung zu melden.

Gruss
Volker

Hallo Bob,

Hallo Volker,

kurz mal eine Verständnisfrage: Wie kann ein Mieter den
„Auftrag“ erhalten? Normalerweise kann der Vermieter doch den
Mieter nur darum bitten ihm einen Gefallen zu tun, oder?

Klar, der Mieter erfragt ob er ein neues Gerät erhalten könnte. Aber wenn er den „Auftrag“ erhält, sich um ein neues Gerät zu kümmern ist es doch ein „Auftrag“ und kein Gefallen, oder?!?

In dem Moment aber, wo es sich um einen Gefallen handelt, wird
das ganze schnell zu einem sogenannten Gefälligkeitsschaden
und diese sind in einer Privathaftpflichtversicherung (PHV)
NORMALERWEISE NICHT versichert.

In welchem Fall würde die PHV fassen, wenn nicht in diesem Fall?

Es gibt aber mittlerweile PHV`s in denen Gefälligkeitsschäden
bis zu einer gewissen Summe eingeschlossen sind. Sollte man
beim nächsten mal darauf achten, falls man Freunden z.B. beim
Umzug hilft und dabei etwas zerdeppert.

(Priv. Anmerkung: Bedeutet das, dass man sich im Vorwege zweimal überlegen muss, ob man hilft bzw. wer einem hilft beim Umzug?!? Folgekosten etc. ;o) )

Evtl. besteht aber ja auch, sofern vorhanden, die Möglichkeit
den Schaden seiner Glasbruchversicherung zu melden.

Nein ?Alternativen?

Gruss
Volker

Vielen Dank Volker

Gruß Bob

Hallo Bob,

Hallo Zusammen,

kurz mal eine Verständnisfrage: Wie kann ein Mieter den
„Auftrag“ erhalten? Normalerweise kann der Vermieter doch den
Mieter nur darum bitten ihm einen Gefallen zu tun, oder?

In dem Moment aber, wo es sich um einen Gefallen handelt, wird
das ganze schnell zu einem sogenannten Gefälligkeitsschaden
und diese sind in einer Privathaftpflichtversicherung (PHV)
NORMALERWEISE NICHT versichert.
Es gibt aber mittlerweile PHV`s in denen Gefälligkeitsschäden
bis zu einer gewissen Summe eingeschlossen sind. Sollte man
beim nächsten mal darauf achten, falls man Freunden z.B. beim
Umzug hilft und dabei etwas zerdeppert.

Ich gebe auch mal meinen Senf dazu. Denn über die PHV sehe ich keine Möglichkeit, schon deshlab weil es einen Ausschluß für Glasschäden gibt, soweit man sich anderweitig dagegen versichern kann. Und das ist in der Wohnung über eine Glasversicherung möglich.

Evtl. besteht aber ja auch, sofern vorhanden, die Möglichkeit
den Schaden seiner Glasbruchversicherung zu melden.

Nicht evtl., sondern ausschließlich!

Gruss
Volker

Grüße auch
Michael

Hallo Bob,
also nach meinem Verständnis, stellt sich erstmal die Frage: Hat der Mieter die Wohnung inkl.einer Küche und allen Geräten angemietet? Oder ist es die eigene Küche des Mieters?
Falls ersteres der Fall ist, könnte ich mir vorstellen, dass das ganze über die Mietsachschäden in der PHV mitversichert ist (bin mir hier aber nicht 100 % sicher). Am besten mal bei der entsprechenden Versicherung in der Schadensabteilung anfragen, die können eine verbindliche Auskunft geben.
Ist der Herd Eigentum des Mieters, kann wenn überhaupt der Schaden nur über eine Glasversicherung abgedeckt sein (sofern nicht ausgeschlossen).

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Jetzt mische ich mich auch mal ein :wink:

Am besten mal bei
der entsprechenden Versicherung in der Schadensabteilung
anfragen, die können eine verbindliche Auskunft geben.

Dies ist die einfachste und sinnvollste Lösung des Problems

Volki69 hat aber die Antwort schon gegeben, dass das versicherbare Glas i.d.R. in der PHV ausgeschlossen ist. Somit bleibt aus dem Kreis der Versicherungen eigentlich nur die Glasversicherung.

Gruß
CM

Hallo!

Jetzt mische ich mich auch mal ein :wink:

Am besten mal bei
der entsprechenden Versicherung in der Schadensabteilung
anfragen, die können eine verbindliche Auskunft geben.

Dies ist die einfachste und sinnvollste Lösung des Problems

Volki69 hat aber die Antwort schon gegeben,

Wer hat´s erfunden???

dass das
versicherbare Glas i.d.R. in der PHV ausgeschlossen ist. Somit
bleibt aus dem Kreis der Versicherungen eigentlich nur die
Glasversicherung.

Gruß
CM

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Hallo!

Jetzt mische ich mich auch mal ein :wink:

Am besten mal bei
der entsprechenden Versicherung in der Schadensabteilung
anfragen, die können eine verbindliche Auskunft geben.

Dies ist die einfachste und sinnvollste Lösung des Problems

Volki69 hat aber die Antwort schon gegeben,

Wer hat´s erfunden???

MEA CULPA!!!
MEA CULPA!!!
MEA CULPA!!!

Die Schweizer!

Hallo Bob,

Hallo Volker,

kurz mal eine Verständnisfrage: Wie kann ein Mieter den
„Auftrag“ erhalten? Normalerweise kann der Vermieter doch den
Mieter nur darum bitten ihm einen Gefallen zu tun, oder?

Klar, der Mieter erfragt ob er ein neues Gerät erhalten
könnte. Aber wenn er den „Auftrag“ erhält, sich um ein neues
Gerät zu kümmern ist es doch ein „Auftrag“ und kein Gefallen,
oder?!?

Immer noch ein Gefallen, weil du kein Fachmann bist (wenn doch, sorry), der für den Einkauf/Transport/Einbau/Betrieb eine Rechnung ausstellt und anschliessend auch noch Garantie darauf gibt.
Aber das möchtest Du ja gerade nicht, oder, falls dabei was kaputt geht? (Bspw. es bricht ein Brand aus, oder eine Glasscheibe … :wink:, sorry)
Es ist eben ein sog. Eigenschaden (bzw. Glasbruchschaden) und diese sind in der PHV eben AUSgeschlossen und in der Glasbruchversicherung EINgeschlossen.

In dem Moment aber, wo es sich um einen Gefallen handelt, wird
das ganze schnell zu einem sogenannten Gefälligkeitsschaden
und diese sind in einer Privathaftpflichtversicherung (PHV)
NORMALERWEISE NICHT versichert.

In welchem Fall würde die PHV fassen, wenn nicht in diesem
Fall?

in vielen Fällen, nämlich immer dann, wenn Du einem Dritten einen Schaden zufügst. Ich spreche hier nicht von der hässlichen 5-Euro Vase (wobei die natürlich auch), sondern eher von Personenschaden … bist mit dem Fahrrad unterwegs und fährst einen um, es entstehen Krankenhaus-/Verdienstausfallkosten … usw. usf.

Es gibt aber mittlerweile PHV`s in denen Gefälligkeitsschäden
bis zu einer gewissen Summe eingeschlossen sind. Sollte man
beim nächsten mal darauf achten, falls man Freunden z.B. beim
Umzug hilft und dabei etwas zerdeppert.

(Priv. Anmerkung: Bedeutet das, dass man sich im Vorwege
zweimal überlegen muss, ob man hilft bzw. wer einem hilft beim
Umzug?!? Folgekosten etc. ;o) )

Jaaaaa unbedingt, die Tolpatschigen lädst Du dann nur zur Wohnungseinfeierparty ein :wink: oder fragst sie vorher, ob sie eine PHV haben, in der Gefälligkeitschäden eingeschlossen sind. (meist gibt es da aber Entschädigungsgrenzen und/oder Selbst/Eigenbeteiligungen)

Evtl. besteht aber ja auch, sofern vorhanden, die Möglichkeit
den Schaden seiner Glasbruchversicherung zu melden.

Nein ?Alternativen?

Ja, ABER die sind -meines Erachtens mit Sicherheit- illegal! *g* ausser es war so, dass Dein tolpatschiger Kumpel bei Dir auf Besuch war, der absolut nix mit dem Herdeinbau zu tun hatte und trotzdem in seiner "Blond"heit die Scheibe zerdöpperte, dann zahlt das dem seine Privathaftpflicht.

Gruss
Volker

Vielen Dank Volker

Gruß Bob

So long
Volker


*g* ausser es war so, dass Dein tolpatschiger Kumpel bei Dir
auf Besuch war, der absolut nix mit dem Herdeinbau zu tun
hatte und trotzdem in seiner "Blond"heit die Scheibe
zerdöpperte, dann zahlt das dem seine Privathaftpflicht.

So long
Volker

… ich hab doch schon immer gewußt, dass ich die falschen Freunde für sowas hab :wink:

Danke & Gruß
Bob

Hallo, um auf die Ursprungsfrage von Bob zurückzukommen,
fasse ich die Sache so auf, dass es sich um einen Herd
handelt,der vom Vermieter bereitzustellen ist.
Es ist m.E. somit ein Schaden „aus Vertrag“ (nämlich
Mietvertrag), der auch wärend des Gebrauchs entstehen
kann. Dafür gilt aber nicht eine PHV, sondern eine
besondere „Mieterhaftpflichtversicherung“, die man
abschließen kann und sollte. Anders wäre es wohl, wenn
der Mieter Besuch hat, der den Herd beschädigt. Dann
wäre dessen PHV zuständig. Gruß Pete

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Hallo, um auf die Ursprungsfrage von Bob zurückzukommen,
fasse ich die Sache so auf, dass es sich um einen Herd
handelt,der vom Vermieter bereitzustellen ist.
Es ist m.E. somit ein Schaden „aus Vertrag“ (nämlich
Mietvertrag), der auch wärend des Gebrauchs entstehen
kann.

genau daran scheiden sich hier wohl die Geister. Der Schaden ist eben nicht während des normalen Gebrauchs - also im Rahmen des Mietvertrags - entstanden.

Dafür gilt aber nicht eine PHV, sondern eine
besondere „Mieterhaftpflichtversicherung“, die man
abschließen kann und sollte.

„Mieterhaftpflichtversicherung“? Auch noch für Privatpersonen? Sorry, möglich dass ich auf dem Schlauch stehe, aber so etwas habe ich noch nie gehört.
Lediglich sog. „Mietsachschäden“ sind im Rahmen der PHV üblicherweise mit eingeschlossen bzw. können per besonderer Vereinbarung auch auf bewegliche Güter ausgedehnt werden.

Anders wäre es wohl, wenn
der Mieter Besuch hat, der den Herd beschädigt. Dann
wäre dessen PHV zuständig. Gruß Pete

Was soll dieser Hinweis bedeuten? (Ich hoffe doch stark nicht DAS, was ich befürchte!!)

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

P.S.: Auch meiner - subjektiven - Ansicht nach greift die PHV hier aus den bereits ausreichend erläuterten Gründen NICHT.