Hallo Bob,
Hallo Volker,
kurz mal eine Verständnisfrage: Wie kann ein Mieter den
„Auftrag“ erhalten? Normalerweise kann der Vermieter doch den
Mieter nur darum bitten ihm einen Gefallen zu tun, oder?
Klar, der Mieter erfragt ob er ein neues Gerät erhalten
könnte. Aber wenn er den „Auftrag“ erhält, sich um ein neues
Gerät zu kümmern ist es doch ein „Auftrag“ und kein Gefallen,
oder?!?
Immer noch ein Gefallen, weil du kein Fachmann bist (wenn doch, sorry), der für den Einkauf/Transport/Einbau/Betrieb eine Rechnung ausstellt und anschliessend auch noch Garantie darauf gibt.
Aber das möchtest Du ja gerade nicht, oder, falls dabei was kaputt geht? (Bspw. es bricht ein Brand aus, oder eine Glasscheibe …
, sorry)
Es ist eben ein sog. Eigenschaden (bzw. Glasbruchschaden) und diese sind in der PHV eben AUSgeschlossen und in der Glasbruchversicherung EINgeschlossen.
In dem Moment aber, wo es sich um einen Gefallen handelt, wird
das ganze schnell zu einem sogenannten Gefälligkeitsschaden
und diese sind in einer Privathaftpflichtversicherung (PHV)
NORMALERWEISE NICHT versichert.
In welchem Fall würde die PHV fassen, wenn nicht in diesem
Fall?
in vielen Fällen, nämlich immer dann, wenn Du einem Dritten einen Schaden zufügst. Ich spreche hier nicht von der hässlichen 5-Euro Vase (wobei die natürlich auch), sondern eher von Personenschaden … bist mit dem Fahrrad unterwegs und fährst einen um, es entstehen Krankenhaus-/Verdienstausfallkosten … usw. usf.
Es gibt aber mittlerweile PHV`s in denen Gefälligkeitsschäden
bis zu einer gewissen Summe eingeschlossen sind. Sollte man
beim nächsten mal darauf achten, falls man Freunden z.B. beim
Umzug hilft und dabei etwas zerdeppert.
(Priv. Anmerkung: Bedeutet das, dass man sich im Vorwege
zweimal überlegen muss, ob man hilft bzw. wer einem hilft beim
Umzug?!? Folgekosten etc. ;o) )
Jaaaaa unbedingt, die Tolpatschigen lädst Du dann nur zur Wohnungseinfeierparty ein
oder fragst sie vorher, ob sie eine PHV haben, in der Gefälligkeitschäden eingeschlossen sind. (meist gibt es da aber Entschädigungsgrenzen und/oder Selbst/Eigenbeteiligungen)
Evtl. besteht aber ja auch, sofern vorhanden, die Möglichkeit
den Schaden seiner Glasbruchversicherung zu melden.
Nein ?Alternativen?
Ja, ABER die sind -meines Erachtens mit Sicherheit- illegal! *g* ausser es war so, dass Dein tolpatschiger Kumpel bei Dir auf Besuch war, der absolut nix mit dem Herdeinbau zu tun hatte und trotzdem in seiner "Blond"heit die Scheibe zerdöpperte, dann zahlt das dem seine Privathaftpflicht.
Gruss
Volker
Vielen Dank Volker
Gruß Bob
So long
Volker