Hallo,
wer muss die Einbauküche ab- und aufbauen und Fliesenspiegel und Tapeten wieder instandsetzen, wenn eine verstopfte Frischwasserleitung erneuert werden muss?
Konkret:
Aus der Wandarmatur (nur kalt) kommt nur noch tröpfchenweise Wasser. Laut der Diagnose eines Handwerkers, der sich vor Ort ein Bild gemacht hat, muss die Wand aufgespitzt, und die Wasserleitung erneuert werden.
Meiner Meinung nach muss der Vermieter dafür sorgen, dass - vorab - die Küchenzeile domontiert wird und nach erfolgter Reparatur, die Küche, der Fliesenspiegel und die Tapeten wieder in den Urzustand versetzt werden.
Der Vermieter ist der Meinung, dass das ab- und aufbauen der Küche sache des Mieters ist und zieht die Reparatur inzwischen zwei Monate hin (Ist eine Mietminderung zulässig und, wenn ja, in welcher Höhe?).
Danke Vorab für Eure Antworten