Def. Wasserleitung-wer muss die Küche demontieren

Hallo,

wer muss die Einbauküche ab- und aufbauen und Fliesenspiegel und Tapeten wieder instandsetzen, wenn eine verstopfte Frischwasserleitung erneuert werden muss?

Konkret:
Aus der Wandarmatur (nur kalt) kommt nur noch tröpfchenweise Wasser. Laut der Diagnose eines Handwerkers, der sich vor Ort ein Bild gemacht hat, muss die Wand aufgespitzt, und die Wasserleitung erneuert werden.
Meiner Meinung nach muss der Vermieter dafür sorgen, dass - vorab - die Küchenzeile domontiert wird und nach erfolgter Reparatur, die Küche, der Fliesenspiegel und die Tapeten wieder in den Urzustand versetzt werden.
Der Vermieter ist der Meinung, dass das ab- und aufbauen der Küche sache des Mieters ist und zieht die Reparatur inzwischen zwei Monate hin (Ist eine Mietminderung zulässig und, wenn ja, in welcher Höhe?).

Danke Vorab für Eure Antworten

wer muss die Einbauküche ab- und aufbauen und Fliesenspiegel
und Tapeten wieder instandsetzen, wenn eine verstopfte
Frischwasserleitung erneuert werden muss?

Derjenige, dem die Gegenstände gehören. Bei Mitvermietung ist der Vermieter dafür zuständig. Gehört die Küche dem Mieter, muss er dem Reparaturdienst die Wand freiräumen.

Wenn obiger Punkt geklärt ist, der Vermieter ja einer Reparatur bereits zugestimmt hat (hat der Mieter das schriftlich?), dann ist das meiner Ansicht nach nichts für eine mietminderung, sondern für eine Fristsetzung. Falls bis dahin nichts geschehen ist, eine Nachfrist mit dem Hinweis, darafu, dass man sonst selbst den Installateur kommen lässt und die Reparaturkosten von der Miete abzieht. Wenn die Küchenzeile mitvermietet wurde, kann der Mieter Auf- und Abbau natürlich ebenfall berechnen.

Gruss Jutta

wer die Musik bestellt …

wer muss die Einbauküche ab- und aufbauen und Fliesenspiegel
und Tapeten wieder instandsetzen, wenn eine verstopfte
Frischwasserleitung erneuert werden muss?

Derjenige, dem die Gegenstände gehören. Bei Mitvermietung ist
der Vermieter dafür zuständig. Gehört die Küche dem Mieter,
muss er dem Reparaturdienst die Wand freiräumen.

Hallo,
auch im Mietrecht gilt: „Wer die Musik bestellt, hat sie zu bezahlen“, oder in diesem Fall, wer die Kosten zu verantworten hat, hat sie zu tragen!

Für die Reparatur der Wasserleitung ist eindeutig der VM zuständig. Damit hat er auch alle in diesem Zusammenhang stehenden Kosten zu tragen.
Ganz konkret:

  • der Mieter hat die Maßnahmen zu dulden,
  • der VM hat die Küche wieder in ordnungsgemäßem sauberen Zustand zu hinterlassen, also auch mit ordentlichem Fließenspiegel und Tapeten,
  • hat der Mieter Aufwendungen, z.b. für die Demontage oder Montage der Küche erbracht, sind diese vom VM zu erstatten (§ 554 IV BGB), eventuekk ist sogar Vorschuß zu leisten!

Grüße,
Dietmar

kleine Ergänzung …
… und klar, gemäß seiner Duldungspflicht ist Sache des Mieters, den Handwerkern zu ermöglichen, die Wand aufzustemmen. Also hat er naürlich auch seine (Küchen-)Möbel zu beseitigen. Nur die Kosten, die kann er vom VM zurück verlangen!

Grüße,
Dietmar