Nachdem bei mir zuhause in meiner Mietwohnung nacheinander Herd, Kühlschrank, Geschirrspüler und Waschmaschine kaputt gegangen sind, habe ich mich um einen elektriker bemüht, der hat bei mir zuhause den FI-Schutzschalter überprüft und er schien zu funktionieren. Nachdem er aber ausgelöst hat, habe ich nun aber 400 Volt auf den Steckdosen.
Woran kann das liegen? Drehstrom haben wir nicht, sondern nur Wechselstrom.
Wenn sich herausstellt, dass die Geräte dadurch kaputt gegangen sind, kann ich schadensersatz vom vermieter fordern?
wie soll ich weiter vorgehen?
ich danke euch Vorraus.
Martin
hmmm - so einen Fall hatte ich noch nie und kann mir die 400 Volt (bei wie viel Ampere und Ohm) echt nicht vorstellen. Ein E-Herd hat gesonderten Anschluss. Eine schuldhafte Vermieterhaftung muss sicherlich mit gerichtsverwertbarem Gutachten nachgewiesen werden und ob dann auch der Vermieter zum Schadensersatz verurteilt wird, entscheiden Richter und nicht hier kostenlose Rechtsberater. das bedeutet im Umkehrschluss, der Vermieter kann Manipulation durch Mieter vermuten und muss Handeln um Schaden vorzubeugen bzw. abzuwenden und wird natürlich die entstehenden Kosten vom Verursacher fordern und notfalls einklagen
In der Verteilung ist meistens „Drehstrom“ unabhängig ob nur Wechselstrom Verbraucher da sind.
Für Rechtsfragen wer bezahlt Rechtsexperten Fragen.
Auf jeden Fall muß ein Elektrofachmann die genaue Ursache klären , dokumentieren und BESEITIGEN!
Ich würde mir das vom Elektriker belegen lassen und an den Vermieter herantreten.
Er wird das zahlen müssen kann sich aber das Geld vom Stromkonzern wiederholen, sofern der defekt daran liegt.
Hat der Vermieter die Elektroarbeiten ausgeführt, wer hat zuletzt daran gearbeitet? Der Vermieter ? Ein Vormieter? Ob das so einfach eindeutig zu beweisen sein wird? Wenn eine eindeutige Schluldzuweisung möglich ist, hat man evtl. auch eine Change Ansprüche durchzusetzen.
Hallo Martin
Für einen Schadensersatzanspruch bedarf es eines schuldhaften Tuns oder Unterlassens desjenigen, von dem man Schadensersatz verlangt - z.B. wenn der Vermieter von dem Defekt in der Stromleitung wusste und nichts unternommen hat, damit es nicht zu einem vorhersehbaren Schaden kommt.
Wenn man sich selbst aber erst nach dem 4. gleichartigen Schaden darum kümmert, dass überhaupt erstmal ein Elektriker das Stromnetz überprüft, sehe ich da schwarz.
Gegenfrage: welches schuldhafte Tun/Unterlassen sollte in diesem Fall denn dem Vermieter angelastet werden?
LG Rudi
Hallo,
leider kann ich ihnen da nicht weiter helfen.
LG
Hallo Martin,da kann ich dir leider nicht helfen