Es wurde letztes Jahr eine Samsung HD154UI Festplatte gekauft, welche vor einem Monat Defekt ging und an den Händler zurückgeschickt wurde, jetzt wurde eine Nachricht empfangen, wo drin steht „die retournierte Ware weder zeitnah repariert nochausgetauscht werden konnte“ und man eine kleine Summe anbietet, abzüglich Gebrauchsvorteils.
Die Festplatten sind beim Händler auf Lager und somit verfügbar.
Jetzt meine Frage, ist es möglich den Vorschlag abzulehnen und auf ein Umtausch zu bestehen oder muss der Vorschlag des Händlers angenommen werden.
Hallo,
was genau steht denn in den Garantiebedingungen? Denn um die gesetzliche Sachmangel kann es sich nach fast einem Jahr Gebrauch wohl eher nicht handeln (siehe faq:1152).
Gruß
loderunner (ianal)
Ich antworte mal mit dem Fachwissen eines Service Technikers der u.a. auch Computer reparieren kann , möglicherweise erziele ich dann für die wirklichen Fachwissenden hier ein Aha … Ohhh effekt .
Ein guter Servicer im bereich Computertechnik kann sehr schnell fest stellen ob die Festplatte durch einen defekt des eigentlichen Materials , also z.b. Lagerbruch kaputt gegangen ist , ob die Platte mit Viren verseucht war , oder Überhitzt , weil in einem Bastlercomputer drin , der mit dicken Lüfterrohr nur den Prozessor gekühlt hat , aber kein Hauch von Luft über die Festplatte ging .
Für diese Prüfung braucht ein versierter Techniker weniger als 10 Minuten.
meiner Meinung nach war wohl Grund 2 oder 3 die Defektursache , oder ein dritter hier nicht genannter Grund der auf falschbehandlung zurück zu führen wäre .
In dem moment überlegt sich der Hersteller ob es nicht günstiger ist , keine Festplatte mehr zu liefern und ein Geldbetrag auszuzahlen , anstelle alle Jahre wieder ein und die selbe Festplatte retuer geschickt zu bekommen.
Hi,
sind die Normalen AGB von Alternate, nur das Problem ist, vor einem Jahr kostete die Festplatte 65EUro und Kosten die um die 120Euro.
„Sofern die gewählte Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist, beschränkt sich der Anspruch auf die jeweils verbliebene Art der Nacherfüllung“ und somit die Angst besteht, das der Händler sich auf diese Teile in deren AGBs beziehen könnte, da nicht geklärt ist, wann diese unverhältnismäßig hohen Kosten vorhanden sind.
die Festplatte war eine Externe USB Platte und wurde nur für BackUp zwecke benutzt, da ich Informatiker bin, ist somit ein Unsachmäßige Gebrauch und Virenverseuchung ausgeschlossen.
da steht nur die normale Gewährleistung, die man auch in den entsprechenden Gesetzen findet, ich finde nichts über zusätzliche Garantie (die würde ich auch eher beim Hersteller suchen - am Ende ist es genau das, was der Händler an den Kunden ‚durchreicht‘ und dabei aus Marketinggründen als eigenen Service deklariert?).
Was Du hier beschreibst, ist also eventuell nur Kulanz - wenn’s hart auf hart kommt, gibt es gar nichts.
Ich würde deshalb das Geld nehmen und fertig.
nur das Problem ist, vor
einem Jahr kostete die Festplatte 65EUro und Kosten die um die
120Euro.