hatte letztes Jahr eine Samsung HD154UI für 65Euro gekauft, musste diese aber vor einem Monat aufgrund eines Technischen Defekt einschicken, jetzt bekamm ich vorm Händler eine Nachricht, das „die retournierte Ware weder zeitnah repariert noch ausgetauscht werden konnte“ und die mir 30euro auszahlen wollen, obwohl die Festplatte auf Lager und somit Verfügbar ist.
Aber diese Platte kostet derzeit über 120Euro und somit doppelt so teuer.
Meine Frage, muss ich das hinnehmen oder kann ich drauf bestehen, das mir eine neue Festplatte zugeschickt wird
Meine Frage, muss ich das hinnehmen oder kann ich drauf
bestehen, das mir eine neue Festplatte zugeschickt wird
ich denke, dass du das rein theoretisch nicht hinnehmen musst, jedoch wäre die Frage wohl im Rechtsbrett besser aufgehoben denn es geht hier ja um die gesetzlichen Verpflichtungen eines Händlers und nicht um ein Hardwareproblem.
Da ich aber bei berechtigten Reklamationen auch schon Probleme mit unfreundlichen/ unwilligen PC-Händlern gemacht habe (zum Glück lange her), gebe ich dir den Tip, die nächste defekte Festplatte selbst beim Hersteller einzusenden. Das läuft über ein sog. RMA-Verfahren: Du prüfst über die Website des Herstellers, ob noch Garantie auf deine HDD besteht, beziehst über ein Online-Formular die Herstelleranschrift und eine RMA-Nummer und sendest die defekte Platte unter Beachtung der übermittelten Herstellervorgaben mit der RMA-Nummer direkt an diesen. Dann bekommst du bei einer berechtigten Reklamation auch gleichwertigen oder höherwertigen Ersatz.
Normalerweise hast du Recht auf Umtausch der Festplatte. Wenn deren Marktwert aber so gestiegen ist, dass der Tausch für den Händler unzumutbar ist, hast du nur Anspruch auf den Kaufpreis.
Da ja Samsung nix mehr mit Festplatten zutun hat und diese jetzt über Seagate laufen, macht Samsung nix, es wurde zwar eine Meldung an Seagate geschickt und mal schauen, ob da was machbar ist
Normalerweise hast du Recht auf Umtausch der Festplatte. Wenn
deren Marktwert aber so gestiegen ist, dass der Tausch für den
Händler unzumutbar ist, hast du nur Anspruch auf den
Kaufpreis.