Defekt während des Mietverhältnisses

Hallo!

Angenommen, jemand wohnt seit einiger Zeit in einer Wohnung. Jetzt beginnt der Wasserhahn im Bad zu tropfen. Reparatur durch den Mieter gelingen nicht, weil das nötige Werkzeug fehlt. Muss sich der Vermieter irgendwie an der Reparatur beteiligen (Handwerker, eigenständiger Einbau eines neuen Wasserhahns durch den Mieter (also Materialkosten)) oder gehen solche „Schäden“ auf Kosten des Mieters? Wie sieht es aus, wenn der Kühlschrank in einer im Mietvertrag stehenden Küche nicht mehr funktioniert oder ein Fenster nicht mehr richtig schließt? Sind das eigentlich die gleichen Fälle oder kommt es darauf an, ob es sich um einen notwendigen Gegenstand einer Wohnung handelt (Fenster) oder um eine „Zugabe“ (Kühlschrank)?

Grüße!

Hallo!

Auch hallo,

Angenommen, jemand wohnt seit einiger Zeit in einer Wohnung.
Jetzt beginnt der Wasserhahn im Bad zu tropfen. Reparatur
durch den Mieter gelingen nicht, weil das nötige Werkzeug
fehlt. Muss sich der Vermieter irgendwie an der Reparatur
beteiligen (Handwerker, eigenständiger Einbau eines neuen
Wasserhahns durch den Mieter (also Materialkosten)) oder gehen
solche „Schäden“ auf Kosten des Mieters?

Kommt darauf an: Was steht im Mietvertrag zu Kleinreperaturen? Ist dort eine Beteiligung vorgesehen?

Wie sieht es aus,

wenn der Kühlschrank in einer im Mietvertrag stehenden Küche
nicht mehr funktioniert oder ein Fenster nicht mehr richtig
schließt? Sind das eigentlich die gleichen Fälle oder kommt es
darauf an, ob es sich um einen notwendigen Gegenstand einer
Wohnung handelt (Fenster) oder um eine „Zugabe“ (Kühlschrank)?

Allerdings sind das zwei Fälle. Beim Kühlschrank kommt es auch wieder auf den Mietvertrag an. Ist die Küche mietvermietet und wird monatlich mitbezahlt? Oder ist vorgesehen, dass der Mieter defekte Geräte der Küche ersetzt und bei Auszug als sein Eigentum mitnimmt?

Ein Fenster, das nicht richtig schließt ist definitiv Vermietersache.

Grüße!

Auch Gruß
Nita

Hi,
Wasserhähne haben es so an sich, nach einer Weile zu tropfen, weil der Dichtungsring hinüber ist.

WENN es der Dichtungsring ist, würde dies unter Kleinreparaturen fallen (angenommen, diese sind im Mietvertrag vereinbart).

(Bei mir zB ist der Wasserhahn in der Küche leicht angebrochen an einer Stelle, weil alt & von innen ‚durchgerostet‘ - DAS ist aber Sache des Vermieters, da ein Wasserhahn halt was anderes ist als eine Gummidichtung).

gruss, isabel