Defekte Balkontüre, wer zahlt?

Hallo zusammen,

folgender fiktiver Fall:

A wohnt in einer Wohnung, die O gehört. G verwaltet die Wohnung, ein direkter Kontakt zwischen A und O gibt es nicht. Allerdings hat O den Hausmeister H angestellt.

A ist vor 2 Jahren in die Wohnung eingezogen. Damals hatte die Balkontüre geklemmt. Also hat A sich an die Wohnungsverwaltung G gewendet und den Schaden gemeldet, welche daraufhin H vorbeischickte. H entfernte eines der drei Türscharniere, d.h. die Balkontüre war nun mit 3 statt mit 2 Scharnieren befestigt und lies sich, zumindest mit einigermaßen, schließen, auch wenn trotzdem Druck nötig war. Die mündlich versprochene Ausänderung wurde aber nie umgesetzt. Später wurde gesagt, dies läge daran, dass die Türe nicht mehr lieferbar ist.

Jedenfalls konnte die Türe nun geöffnet und geschlossen werden, auch wenn sie nicht ganz dicht war (das war A aber recht egal, da er eine Heizungsflatrate hatte). Im März 2010 ist beim normalen schließen der Türe ein Riss in der Scheibe entstanden, worauf A das Ganze an die Hausverwaltung meldete. Diese schickte den Hausmeister H vorbei, der sich noch daran erinnern konnte, das Scharnier entfernt zu haben. Er fragte nach, wie das ganze passiert sei und versprach, einen Handwerker zu bestellen. Dieser meldete sich telefonisch um einen Termin zu vereinbaren, erschien aber nicht. A meldete dies an die Hausverwaltung, worauf A wenige Tage später von dem Handwerker angerufen und beleidigt wurde. A meldete auch dies wieder der Hausverwaltung und beantragte einen anderen Handwerker. Darauf rief die Hausverwaltung A an und meinte, das sei ein Versehen gewesen, einen anderen Handwerker hätten sie nicht, sie würden immer mit ihm zusammenarbeiten. Der Handwerker meldete sich seitdem nicht mehr und die Türe blieb defekt. A schrieb mehrmals Emails an die Hausverwaltung, die Türe bitte zu reparieren, worauf die Hausverwaltung nie reagierte. Auch nicht auf das Androhen einer Mietminderung (was A aber nie machte). Ende Oktober ist A ausgezogen, die Türe war immer noch defekt.
Nun möchte die Hausverwaltung plötzlich die Kaution für die Türe einbeziehen. Zuvor war aber nie die Rede davon, dass A für den Schaden aufkommen muss. Vielmehr bestand die Hausverwaltung sogar nach dem Schaden sogar darauf, den Schaden von einem bestimmten Handwerker durchführen zu lassen. Leider gibt es keine schriftlichen Dokumente, nur die Emails im Postausgang von A.

Wie sollte A jetzt am besten Handeln? Muss A für den Schaden aufkommen?

Vielen Dank für eure Hilfe bei diesem fiktiven Fall :wink:
Peer

…nichts schriftliches in der Hand…da kann man nichts machen.
Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern!!!

@tee trollst du hier eigentlich nur?

zur Frage:
was steht dem im Übergabeprotokoll?
Wurde der Schaden vom Vermieter angemahnt?
Wurde eine Frist zur Behebung gesetzt?

Und wenn wir schon dabei sind, ein „bestimmter“ Handwerker geht schon mal gar nicht, es reicht völlig, wenn die Arbeit Fachmännisch erledigt wird.

Und zum „Schaden“ : Selbst wenn man diesen zahlen müsste, wäre er nur so hoch, wie der Zeitwert der Tür.

hth

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Vielen Dank für die Antwort!

Ein Übergabeprotokoll ghab es so nicht. A hat die Wohnung direkt an die Nachmieter übergeben, in mündlicher Absprache mit der Hausverwaltung (Grund war, dass im Mietvertrag stand, dass A die Wohnung streichen müsste, die Nachmieter früher rein wollten und so ein „Deal“ gemacht wurde, dass die 2 Wochen früher reinkommen und das streichen. In dem Übergabeprotokoll Zwischen A und den den Nachmietern war vermerkt, dass die Türe defekt ist).

Ok, was genau heißt angemahnt?
A hatte ja wie gesagt direkt nach dem Defekt die Hausverwaltung per Email infiormiert,die dann auch den hasumeister vorbeigeschickt hatte. Letzendlich wurde die Berechnung des Schadens das erste mal thematisiert, als A bei der Hausverwaltung nach der Kaution gefragt hatte - also auch nie schriftilich bzw. offiziell.

Nein, A wurde nie aufgefordetr, den Schaden zu beheben. A hatte aber merhfach die Hsuvberwaltung aufgefiordert, der Schaden zu beheben (erfolglos, da der beauftragte Handwerker nicht reagierte). Dies wurde per Email gemacht, die mails im Postausgang von A existieren noch - eine Antwort gab es aber nie (außer mal einen Anruf, dass es unbedingt vond em Handwerker gemacht werden muss, nachdem sich A über den hadnwerker beschwert hatte, der nicht kam und am Telefon beleigend wurde).

VG & VIELEN DANK!

Danke!