Defekte Fußbodenheizung bei Einzug in neue Wohnung

war das betrug vom vermieter?

Ich bin mit meinem Freund im Mai 2013 zusammengezogen. Im Internet haben wir eine 60 qm² wohnung gesehen. angepriesen wurde die fußbodenheizung.

wir unterschrieben den vertrag, haben am stromkasten rumhantiert und nicht gemerkt, dass wir die sicherung für die heizung reingedreht und angelassen haben.

über nacht wurde es tierisch heiß (sowas muss man auch erstmal rausbekommen, wie man die regler bei einer 30 jahre alten heizung einstellt) und draußen war es jetzt auch nicht grade kalt im mai. nur im badezimmer blieb es kalt, obwohl der regler auf hoch eingestellt war.

wir haben also per zufall rausbekommen, dass die fußbodenheizung im badezimmer nicht geht. und im badezimmer hab ich mir die heizung am meisten gewünscht!

wir haben dem vermieter das gesagt und er meinte, die heizung war vllt nicht hoch genug eingestellt. wir beharrten aber darauf, dass sie es war. und siehe da, er antwortete: ja achso, dann kann es sein, dass das kabel kaputt ist. mein handwerker hat da irgendwas mit dem kabel gemacht, was rausgeguckt hatte. ihr bekommt dann eine infrarotheizung.

super, erstens, ist es nicht das, weswegen ich die wohnung gemietet habe und zweitens muss ich den strom von der heizung vom tagstrom bezahlen und nicht wie bei der fußbodenheizung per nachtstrom, welcher billiger wäre. und die heizung heizt nur so lange, wie man sie anschaltet. das heißt, man läuft frierend rein…

vorgestern kam der vermieter auf anfrage, was jetzt mit der fußbodenheizung sei, weil es NOCH warm draußen ist und brachte die infrarotheizung vorbei, die wir unters fenster stellen sollen und den stecker in die steckdose stecken sollen. an der stelle, wo leicht duschwasser hinkommt. sie sei aber spritzwasser geschützt.

hab ich anspruch auf eine reperatur der fußbodenheizung oder auf minderung der miete, da ich nicht das bekommen habe, was ich wollte und teuren tagstrom bezahlen muss?

ich hoffe, jemand kann mir helfen…

Wenn Du mit dem Vermieter vereinbart hast dass das Badezimmer mit Fussboden heizung versehen ist, dann hast #du auch ein Recht auf ein funktionierende solche. Weise Ihn per Einschreiben darauf hin und drohe an falls die Fussbodenheizung nicht bis zum xx-xx repariert ist, die Miete um 50% zu reduzieren. Einen Heizstrahler würde ich nicht akzeptieren. Falls das nix bringt androhen dass Du auf eigene Kosten instandsetzen würdest (mit Fristsetzung) und die Kosten von der Miete abziehst. Angaben ohne rechtliche Gewähr und kann eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen.

Hallo Tohya,

dass die 30 Jahre alt Heizung nicht mehr funktioniert. ist nicht verwunderlich.

Mein Angebot ist: Mit dir und deinem Vermieter eine günstige und gesunde Lösung zu finden. Der Vorschlag deines Vermieters, es mit einer Infrarotheizung zu machen,ist absolut ok. Nur, ich denke, dass da eine Vor-Ort-Information mit euch allen notwendig ist, weil zu viele irreführende „Informationen“ im Internet kursieren.

Die Sanierung eurer Heizung ist Sache des Vermieters. Die Betriebskosten ist eure Sache. Mein Job ist es, beides möglichst gering zu halten.

Mehr Infos auf meiner Homepage: http://ekz-rm.de oder per Telefon: 06195 758329.

Ich freue mich, wenn wir eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung finden.

Herzliche Grüße
Willy Rachow
Energie Kompetenz Zentrum