Im vergangenen Sommer ergaben sich Probleme mit unserer Brötje
Gastherme. Wir hatten kein warmes Wasser…
Der Heizungsmonteur verbrachte viel Zeit und Mühe den Fehler
zu finden. Die Ursache war, dass die Gasarmatur defekt war.
Dem Monteur war kein Zugang zu den Heizkörpern möglich, da der
Mieter nicht anwesend war…
Meine Frage hierzu wäre, hätte der Monteur den Fehler
schneller finden können wenn ihm der Zugang zu den Heizkörpern
möglich gewesen wäre?
Es ergeben sich im Hinblick dessen Streitfragen „höherer
Zeitaufwand/höhere Kosten“
zwischen Mieter und Vermieter.
Das ist Fallweise verschieden.
Das kann (gut) sein, muss aber nicht immer so sein.
Genau kann das nur der ausführende Monteur sagen. Aber es ist durchaus nachvollziehbar dass die Fehlersuche durch den nicht vorhandenen Zugang zum Raumthermostat und ggf zum Öffnen der Heizungsventile deutlich erschwert war um andere häufigere Fehlerquellen (z.B. Wasserumschaltventil) auszuschliessen.
Dadurch, dass kein „normaler“ Heizbetrieb möglich war, ist der Defekt an der Gasarmatur sicher erst verzögert erkennbar gewesen.
Eine defekte Gasarmatur kommt eher selten vor.
Über den dadurch verursachten tatsächlichen Zeitmehraufwand kann man endlos spekulieren und das hängt nicht zuletzt an der Versiertheit des Monteurs.
Gerade ältere Gasgeräte haben keine Eigendiagnose die man „nur“ auslesen muss um den Defekt „präsentiert“ zu bekommen.
Über eine „Schuldfrage“ soll bitte gerne im juristischen „Brett“ diskutiert werden.