Defekte Gastherme

in meiner wohnung, die ich am 01.01.2000 bezogen habe, ist laut mietvertrag die wartung der gastherme 1xjährlich fällig, jetzt wäre es also soweit. nun aber hat das dingen heute morgen recht seltsame geräusche von sich gegeben, ausserdem sinkt der wasserdruck ständig, so dass von einem defekt auszugehen ist. ausserdem habe ich festgestellt, dass die therme laut aufkleber letztmalig im jahre 1997 (!) gewartet wurde. frage: ist dieses vorhalten des vermieters nicht grob fahrlässig und darf ich nun auf eigene faust einen betrieb mit der wartung auf kosten des vermieters beauftragen, da ich diesen nicht erreiche? habe ich desweiteren eine möglichkeit, dem vermieter aus einer solchen fahrlässigen gefährdung „einen strick zu drehen“, da dieser auch sonst absolut unkooperativ ist?

vielen dank!
malte

Erhaltungsreparaturen sind dem Mieter in der Regel
bis zu 100.- zuzumuten.
Druckverlust in der Therme ist aber einfach ein Schaden,
welcher bei einer Jährlichen prüfung nicht behoben werden kann.
Da ein Mieter für die Auftragsvergabe zustandig ist, sollte der
Vermieter bei Auszug Prüfen ob alle Instandhaltungsarbeiten
ausgeführt wurden.
In Deinem Fall musst Du Dem VM einen Defekt melden der nichts mit der Wartung zu tun hat.
Ansonsten steht manchmal in Mietverträgen genaueres.
P.S. Beim nächsten Immissionsmessen (Jährlich) des Kaminkehrers
sollte eine Reparatur erfolgt sein, die dürfen eine defekte Anlage nämlich einfach abschalten.
Gruß Walter