Hallo,
es gibt ja Mietkürzungsempfehlungen bei Defekten, was wenn die Hausverwaltung darauf nicht reagiert? Leider habe ich dazu auch nicht viel gefunden, daher Frage ich hier einmal nach.
Wenn eine Hausverwaltung über Mängel informiert wird, z.B. den Defekt der Gegensprechanlage. Da der Mangel nicht abgestellt wird teilt man der Hausverwaltung eine Mietkürzung von 5% mit.
Nun wird der Mangel aber weiterhin ignoriert, sodass die Gegensprechanlage ein ganzes Jahr Defekt ist. Welche Möglichkeiten hat man hier dagegen vorzugehen?
Nun erhöht diese Hausverwaltung auch noch die Kaltmiete, ist das alles so rechtens?
Viele Dank und viele Grüße
Mario