Defekte Haustür (noch verschließbar) Mietmangel?

Moin,

habe mal eine Frage zu folgendem Fall:

Eine Haustür verfügt über einen Mechanismus, die Tür im offenen Zustand zu arretieren, sodass man z. B. Möbel o. ä. ungehindert hineintragen kann. Nun geht diese Funktion plötzlich kaputt, d. h. der Arretierhebel bricht ab. Die Tür kann zwar weiterhin geöffnet und geschlossen bzw. verschlossen werden, aber die Arretierfunktion im geöffneten Zustand steht nicht mehr zur Verfügung.

Kann ein Mieter des entsprechenden Hauses auf eine Instandsetzung im Sinne der Behebung eines Mietmangels bestehen oder darf der Vermieter sagen, dass die Arretierfunktion eben nun nicht mehr verfügbar ist und man sich ja einen Sack davor legen könne, wenn man etwas ungehindert durch die geöffnete Tür transportieren will?

Danke vorab für hilfreiche Infos!

Martin

Hallo.

Ein Anspruch des Mieters dürfte an der Bagatellgrenze des § 536 Abs. 1 S. 3 BGB scheitern.

Defekte Haustür (noch verschließbar) Mietmange
Vielen Dank!