Defekte Heizanlage

Hallo,

angenommen ein Vermieter verreist für ca. 3Monate.In dieser Zeit fällt die Gasheizung aus. Der Mieter ruft bei der Heizungsfirma an(Telfonnummer wurde vom Vermieter hinterlassen), diese kommt vorbei, kann aber leider nichts daran ändern, da es sich um einen Fehler in der Elektronik handelt.
Von der Firma wird der Mieter an den Kundendienst der Gasheizung weitergeleitet.Nun muß der Mieter ja in seinem Namen einen Auftrag erteilen, da der vermieter ja nicht erreichbar ist.Folge, die Rechnung bekommt auch der Mieter ins Haus.Dieser ist auch gewillt diese zu begleichen und mit der Folgemiete zu verrechnen, wurde vorher mit dem vermieter so vereinbart.
Muß der Mieter auf irgendwas besonderes bei der Austellung der Rechnung achten?Und gibt es sonst noch was wichtiges?

schonmal danke für eure antworten

Hallo,

die Rechnung hat der Mieter dem VM vorzulegen. Wenn zwischen Mieter und Vermieter die Verrechnung geklärt wurde ist es einfach. Eine kurze höflich Bestätigung, dass der Betrag von xyz mit der Miete der Monate xxx verrechnet wird.

Grüsse Günter

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