Defekte Heizung während Gewährleistung

Hallo,
wenn in einem Neubau die Heizung defekt ist und diese ausgetauscht wird, wer muss dann die erneuten Kosten der Abnahme durch den Schornsteinfeger bezahlen? Diese wurden vom Auftraggeber (Hausbesitzer) ja schon für die erste Heizung entrichtet. Dass diese kaputt war und die neue Heizung erneut abgenommen werden muss, ist ja nicht seine Schuld?

Hallo,

aufgrund der Frage lässt sich ja nicht einmal beurteilen, ob überhaupt ein Gewährleistungsanspruch bestand. Dieser würde voraussetzen, dass die Heizung von Anfang an mangelhaft war. Ungeachtet dessen regelt das Gesetz, dass im Rahmen der Gewährleistung die Kosten der Nacherfüllung zu erstatten sind. Das sehe ich hier nicht gegeben.

S.J.

Hallo,

der Hausbesitzer ist dafür verantwortlich, dass die Heizung funktioniert also muss er auch Folgekosten wie die Abnahme tragen. Er kann ja versuchen diese beim Hersteller der defekten Heizung wieder einzutreiben. Gruss

W.A.