Hallo,
wenn in einem Neubau die Heizung defekt ist und diese ausgetauscht wird, wer muss dann die erneuten Kosten der Abnahme durch den Schornsteinfeger bezahlen? Diese wurden vom Auftraggeber (Hausbesitzer) ja schon für die erste Heizung entrichtet. Dass diese kaputt war und die neue Heizung erneut abgenommen werden muss, ist ja nicht seine Schuld?
Irgendwas stimmt in der Darstellung nicht. Wenn eine neue Heizung nicht einwandfrei funktioniert, bessert der Heizungsbauer so lange nach bis das Teil funktioniert. Und bekommt er das nicht hin, holt er sich den Werkskundendienst zur unterstützung. Sollte die Heizung wieder erwarten auch dann nicht funktionieren, was ich mir beim besten Wille nicht vorstellen kann, wird ein neues Gerät gleicher Bauart eingebaut. Und ob das neue Gerät gleicher Bauart vom Kaminfeger abgenommen werden muß oder nicht, wäre mir ziemlich egal. Das sollen die Handwerker unter sich ausmachen.
MfG Wolfgang
Hallo,
wenn in einem Neubau die Heizung defekt ist und diese
ausgetauscht wird, wer muss dann die erneuten Kosten der
Abnahme durch den Schornsteinfeger bezahlen?
Der Verursacher des Schadens.
Franz
Hallo,
Danke für Eure Antworten.
Entschuldigung, wenn ich nicht genau genug dargestellt habe. Ja die Heizung war von Beginn an mangelhaft, es wurde durch zahlreiche Nachbesserungen eine Reparatur versucht - erfolglos. Dann entschloss sich der Heizungsbauer zum Austausch des Kessels (auch noch während der Gewährleistungszeit). Nun wurde bekannt (hätte der Heizungsbauer von Anfang an wissen müssen, wusste es wahrscheinlich auch), dass die neue Heizung wieder durch Schornsteinfeger abgenommen werden muss und somit die Kosten erneut anfallen (die der Kunde ja schon für die erste Heizung entrichtet hat).
Vielen Dank nochmal!
LG
Ach so und das ist mir natürlich nicht egal, denn der Schornsteinfeger stellt die Rechnung an den Kunden nicht an den Heizungsbauer, sodass ich jetzt das Geld eintreiben muss.