Defekte Heizung Zentraltempereaturregler

Hallo Community,
ich habe hier mal folgende Fallkonstellation:

In einer Mietswohnung fällt der Heizungstemperaturregler aus bzw. ist defekt, so dass sich die Heizung in der Wohnung nicht richtig regulieren lässt und teilweise einfach so ausfällt. Die Gastherme ist im Keller und diese funktioniert auch noch. Eine Firma kommt, um das Problem zu beheben, aber es lässt sich für diese 30J alte Anlage kein Ersatzteil mehr bestellen oder sonstwo bekommen. Firma A schlägt dem Vermieter vor, die komplette Anlage zu tauschen.
Vermieter A will die Wohnung bzw. das Haus gerne verkaufen (wohnt auch weit weg) und sagt dem Mieter A am Telefon, dass eine Reparatur momentan nicht machbar wäre (monetäre Gründe) und dass das Haus ja auch eh verkauft werden soll.

Wie kann Mieter A nun jetzt am besten auf die Situation reagieren?

Die Rechtslage ist eindeutig: zunächst einmal betrifft das das Vertragsverhältnis zwischen derzeitigem Eigentümer und dem Erwerber. Der Veräusserer hat dem Erwerber diesen Missstand bei Vertragsschluss mitzuteilen, ansonsten gibt es Schadenersatzansprüche.
Was das Verhältnis Mieter - Eigentümer betrifft, ist es so, dass der Mieter eine schnellstmögliche Beseitigung innerhalb einer angemessenen Frist des Mangels verlangen kann ind danach eine Mietminderung vornehmen kann. Diese Mietminderung anspüche gehen dann auch auf den neuen Eigentümer über!
Wenn noch Fragen sind, dann gerne!

Danke für die schnelle Antwort. Der Mieter müsste sich aber im Zweifelsfall auf einen langen Rechtsstreit einlassen oder?

Quatsch. Mietminderung kann man für den gesamten Zeitraum vornehmen, in dem der Gebrauch der gemieteten Sache eingschränkt ist. Nicht erst dann, wenn irgendeine Frist abgelaufen ist.

Ist das das Ding an der Wand? Normalerweise im Wohnzimmer? Mit einem Rädchen oder Hebel, mit dem man die Temperatur einstellt und der dabei je nach Einstellung dann ein leises Klicken hören lässt?

Dann ist die Aussage

schlicht Unfug.

Anyway: der Miter kann für die GESAMTE Zeit der Einschränkung die Miete mindern (http://www.mietminderung.org/mietminderung-ohne-frist-bzw-fristsetzung/). Er kann dem Vermieter zusätzlich eine Frist setzen und damit drohen, bei Verstreichen der Frist zur Selbstabhilfe greifen. So geht’s:
http://www.mietminderung.org/mietminderung-frist/

Genau so ein Regler ist das. Aber Mieter A ist kein Fachmann und die Firma, die das so bescheinigt, arbeitet seit eh und je mit Vermieter A zusammen. Mieter A sollte sich auch im Vorfeld an die Firma A wenden.

Hallo!

Verkaufsabsicht hin oder her, die Heizung muss funktionieren !
Jederzeit und in der Heizperiode sowieso.
das kann der Mieter rechtlich durchsetzen.

Kurze Frist setzen ( 1 Woche), ankündigen, wenn Reparatur nicht erfolgt, nimmt Mieter Eigenvornahme vor.
Heißt, der bestellt Handwerker selbst und lässt es beheben (bei einem Wandthermostat wäre das immer möglich, das ist ein Universalteil, hat mit Therme an sich nichts zu tun, es schaltet nur ein/aus)
Kosten für die Reparatur zieht man von Mietzahlung ab.

Das wäre am einfachsten.

MfG
duck313

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