Defekte Klingeln und Außenlicht - Miete mindern?

Hallo!

In dem Haus, in dem ich zur Miete wohnen, sind seit einigen Tagen die Klingeln und das Außenlicht defekt. Der Vermieter reagiert auf entsprechende Anfragen der übrigen Mieter nicht. Ich selbst versuche seit 2 Tagen ihn zu erreichen, er läßt sich jedoch am Telefon von seiner Frau vertreten, die dann auch offensichtlich keine Nachrichten weiterleitet.
Frage also: welche Maßnahmen kann ich ergreifen, damit er diesen Mißstand behebt? Kann ich mit Mietminderung drohen?

Danke für Eure Aukünfte,
der Guido

folgenden Weg würde ich begehen
Hallo Guido,

ich würde meinem Vermieter einen eingeschrieben Brief mit Rückschein senden und ihn darin auffordern (mit Fristsetzung - angemessen sind 14 Tage), die Klingel und das Licht zu reparieren lassen. Weiter steht in dem Brief, das nach Ablauf der Frist ich den Schaden beheben und die Kosten gegen Miete aufrechnen werde.

Sollte der Vermieter in der gesetzen Frist nichts tun, dann Firma beauftagen, Mangel beseitigen lassen und die Kosten Reparatur gegen die Miete schriftlich aufrechnen - also ein oder zwei Monate keine Miete (nur Netto-Kaltmiete kürzen !!) bezahlen.

Weil Dein Vermieter sich am Telefon immer verleugnen läst, würde ich diese harte Gangart vorziehen.
Gruß Christian