Defekte Notebook

Hallo liebe www´s.

Hier eine kleine Geschichte:

Angenommen Herr A hat ein Notebook gekauft mit 3 Jahre Garantie, von der Fa. XY.
1 Woche vor Garantieablauf (sein glück) gibt der Mainboard denn Geist auf. Nach absprachen mit der Fa. XY, schickt Herr A das Gerät zur Reparatur zurück. Nach 4 Wochen ist es wieder da. Herr A packt es aus schaltet es ein und stellte fest das jedes mal wenn es das Notebook hoch hieb, schaltete sich aus!!! Nach absprachen mit der Fa. XY schickt Herr A das Gerät erneuert zur Reparatur zurück. Nach weiteren 4 Wochen ist das Gerät wieder da. Zwar ist diesmal das Problem behoben, dafür sind aber neue aufgetaucht!!!

  1. Alle Daten/Programme würden diesmal komplett gelöscht (ja er hat Backups)
  2. Beim einschalten aber auch generell ist es verdammt langsamer geworden
  3. Kartenleser funktioniert nicht
  4. Brenner funktioniert auch nicht aber ein cd/dvd wird problemlos gelesen (2 in 1 gerät)
  5. Programme wie Z.B. professionelle Videobearbeitungsprogramme, Zeichnungsprogramme u.s.w. die vorher einwandfrei funktioniert haben, stottern so als währe eine andere nicht so gute Grafikkarte eingebaut.

Ja, Herr A hat alle notwendigen Treiber installiert.
Wie könnten die Rechte von Herrn A in diesem fall aussehen?
Und ist es normal das Herr A für Hintergrundmusik wehren der Warteschleife und einem Gespräch von ca. 2 – 3 min.(das auf grund deren Fehler, erste Reparatur, statt finden müsste) € 25,- zahlen muss?

Ich bedanke mich im voraus für Ihren Antworten

M.f.g.

Panos P.

Hallo,

erstmal zu dem Grundproblem, die Garantie die diese Firma gewährt hatte (3 Jahre) ist nun verfallen! Ein Garantieanspruch verlängert sich nicht mit der Inanspruchnahme einer Garantieleistung, soll heißen nach der erste Reparatur war die Garantiezeit schon abgelaufen :frowning:

Pech ist nun die „Verschlimmbesserung“ des Zustandes, allerdings kann er Nachbesserung fordern! Da die erneuten Fehler nach der vermeidlichen Reparatur aufgetreten sind kann man von einer Leistungsstörung reden, in dem Fall eine nicht korrekt erbrachte Leistung laut Vertrag (hier Garantievertrag).

Ob und inwiefern da Software mit geschützt ist vermag ich nicht zu beurteilen, aber auf alle Fälle sollte man dem Verkäufer den Mangel und ggf. den daraus entstanden Schaden anzeigen und über eventuellen Schadenersatz verhandeln.

Die Kosten für die Hotline ist so eine Geschichte, damit muss er wohl leben auch wenn es natürlich ziemlich heftig ist, aber die Kosten der Hotline werden ja nicht ohne Grund angegeben… In dem Fall empfehle ich den schriftlichen Weg mit bitte um Rückruf, um Kosten zu sparen :wink: Ein anständiger Kundenservice ruft dann auch zurück und klärt das Problem mit dir.

Ich hoffe meine „Sicht der Dinge“ ist jetzt nicht total veraltet, so ganz auf dem neuesten Stand ist mein BGB-Wissen auch nciht mehr :frowning: