Hallo liebe www´s.
Hier eine kleine Geschichte:
Angenommen Herr A hat ein Notebook gekauft mit 3 Jahre Garantie, von der Fa. XY.
1 Woche vor Garantieablauf (sein glück) gibt der Mainboard denn Geist auf. Nach absprachen mit der Fa. XY, schickt Herr A das Gerät zur Reparatur zurück. Nach 4 Wochen ist es wieder da. Herr A packt es aus schaltet es ein und stellte fest das jedes mal wenn es das Notebook hoch hieb, schaltete sich aus!!! Nach absprachen mit der Fa. XY schickt Herr A das Gerät erneuert zur Reparatur zurück. Nach weiteren 4 Wochen ist das Gerät wieder da. Zwar ist diesmal das Problem behoben, dafür sind aber neue aufgetaucht!!!
- Alle Daten/Programme würden diesmal komplett gelöscht (ja er hat Backups)
- Beim einschalten aber auch generell ist es verdammt langsamer geworden
- Kartenleser funktioniert nicht
- Brenner funktioniert auch nicht aber ein cd/dvd wird problemlos gelesen (2 in 1 gerät)
- Programme wie Z.B. professionelle Videobearbeitungsprogramme, Zeichnungsprogramme u.s.w. die vorher einwandfrei funktioniert haben, stottern so als währe eine andere nicht so gute Grafikkarte eingebaut.
Ja, Herr A hat alle notwendigen Treiber installiert.
Wie könnten die Rechte von Herrn A in diesem fall aussehen?
Und ist es normal das Herr A für Hintergrundmusik wehren der Warteschleife und einem Gespräch von ca. 2 – 3 min.(das auf grund deren Fehler, erste Reparatur, statt finden müsste) € 25,- zahlen muss?
Ich bedanke mich im voraus für Ihren Antworten
M.f.g.
Panos P.

Ein anständiger Kundenservice ruft dann auch zurück und klärt das Problem mit dir.