Defekte Roll_Läden

Hallo,

noch folgende Frage:

in der Erdgeschosswohung eines Bekannten (Altbau) schließen die Rollläden nach Spachtelarbeiten (Dämmung) nicht mehr wie vor den Bauarbeiten.
Es handelt sich dabei um von AUSSEN angebrachte Holz-Roll-Läden, die mit Band herabgelassen, also nicht wie im Süden zugeklappt werden.

Ich gehe davon aus, dass die Arbeiten die Läden wieder gangbar zu machen, Sache des Vermieters ist. Begutachtung soll morgen erfolgen und auch der Versuch der Behebung evtl. Schadens.
Gesetzt den Fall, es wird vorgeschlagen, die alten Läden durch neuem z.B. mit elektrischer Betreibung auszutauschen, wäre das dann eine Modernisierung, die mit jenen 11 % berechnet werden könnte ? Müsste der Mieter dem zustimmen?

Gruss
gretell

Hallo,

in der Erdgeschosswohung eines Bekannten (Altbau) schließen
die Rollläden nach Spachtelarbeiten (Dämmung) nicht mehr wie
vor den Bauarbeiten.
Es handelt sich dabei um von AUSSEN angebrachte
Holz-Roll-Läden, die mit Band herabgelassen, also nicht wie im
Süden zugeklappt werden.

Diese Arbeiten fallen unter Reparatur. Offenbar sind sie bei Arbeiten entstanden, die der VM in Auftrag gegeben hat.

Ich gehe davon aus, dass die Arbeiten die Läden wieder gangbar
zu machen, Sache des Vermieters ist. Begutachtung soll morgen
erfolgen und auch der Versuch der Behebung evtl. Schadens.
Gesetzt den Fall, es wird vorgeschlagen, die alten Läden durch
neuem z.B. mit elektrischer Betreibung auszutauschen, wäre das
dann eine Modernisierung, die mit jenen 11 % berechnet werden
könnte ? Müsste der Mieter dem zustimmen?

Hier ist kein Anlass für eine Modernisierung zu sehen. Wo soll dem Mieter hier ein Vorteil entstehen, insbesondere, wenn der VM einen Schaden beheben muss. Der Mieter sollte auf Mängelbeseitigung bestehen, jedoch jede Art von Kostenübernahme ablehnen. Man kann auch neue Rollladen einbauen, die nicht elektrisch betrieben werden.

Grüsse Günter

Hallo lieber Günter,

Hallo,

in der Erdgeschosswohung eines Bekannten (Altbau) schließen
die Rollläden nach Spachtelarbeiten (Dämmung) nicht mehr wie
vor den Bauarbeiten.
Es handelt sich dabei um von AUSSEN angebrachte
Holz-Roll-Läden, die mit Band herabgelassen, also nicht wie im
Süden zugeklappt werden.

Diese Arbeiten fallen unter Reparatur. Offenbar sind sie bei
Arbeiten entstanden, die der VM in Auftrag gegeben hat.

ja, das stimmt.

Ich gehe davon aus, dass die Arbeiten die Läden wieder gangbar
zu machen, Sache des Vermieters ist. Begutachtung soll morgen
erfolgen und auch der Versuch der Behebung evtl. Schadens.
Gesetzt den Fall, es wird vorgeschlagen, die alten Läden durch
neuem z.B. mit elektrischer Betreibung auszutauschen, wäre das
dann eine Modernisierung, die mit jenen 11 % berechnet werden
könnte ? Müsste der Mieter dem zustimmen?

Hier ist kein Anlass für eine Modernisierung zu sehen. Wo soll
dem Mieter hier ein Vorteil entstehen, insbesondere, wenn der
VM einen Schaden beheben muss. Der Mieter sollte auf
Mängelbeseitigung bestehen, jedoch jede Art von
Kostenübernahme ablehnen. Man kann auch neue Rollladen
einbauen, die nicht elektrisch betrieben werden.

Gut, das sehe ich an sich auch so. Vielen Dank für Deine Einschätzung. Insbesondere der Hinweis, dass selbstverständlich auch die Rollläden erneuert werden können, ohne dass einer elektrischen Betreibung zugestimmt werden müsste, ist hilfreich.

Gruss
gretell