Angenommen man zieht in eine 3 Zimmer- Küche- Bad Wohnung, in der eine Einbauküche mit diversen Geräten vorhandes ist. Und weiter angenommen der Vermieter sagt bei Vertragsabschluss das alle Garantien abgelaufen sind und falls etwas kaputt geht müsse man, wenn man das Gerät braucht, selbst für Ersatz sorgen.
Wenn man nun vielleicht in absehbarer Zeit auszieht, muss man das defekte Gerät nun austauschen oder kann man so gehen wenn im Mietvertrag nichts spezielles steht?
wurden die Geräte mitgemietet, oder nur zur Nutzung überlassen? In erstem Fall wäre es Sache des Vermieters im zweiten die des Mieters.
(Mitgemietete Möbel tauchen im Mietvertrag auf.)
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
Anders sieht es aus, wenn der Vermieter die Sachen übereignet hat, es sich also um Eigentum des Mieters handelt. Dann darf dieser die bei Auszug aber uach mitnehmen.
Gruß spare ich mir auch
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