Defekte Steckdose

Hallo,

ich habe folgendes Problem. In unserer Mietwohnung ist uns eine Wandsteckdose kaputt gegangen.
Nach Rücksprache mit dem Vermieter müssen wir die Kosten für die Reperatur tragen (bis 75€) und diese auch beauftragen. Laut Vertrag geht das so auch i.O.
Eigentlich wollte ich das Ding selber austauschen, da ist mir aufgefallen, dass die Steckdose lediglich mit 2 Adern angeschlossen ist. Ich habe nachgelesen, dass dieses Anschlussprinzip eigentlich nicht mehr zulässig ist. Andere Steckdosen in der Wohnung haben alle ein Schutzleiterkabel! Deswegen werd ich da ersma nix austauschen.
Die Frage ist, wie jetzt vorgegangen werden sollte:

  1. Ich teile dem Vermieter mit, dass die Elektrik zur Steckdose nicht nicht ordnungsgemäß? installiert ist. Dann weiß der natürlich, dass ich schonma ein bissl rumgeschraubt hab.
  2. Ich beauftrage einen Elektriker, der mir u.U. die Wand aufreisst, damit er son Schutzleiterkabel verlegen kann. Dann werd ich wohl ersma ein bisschen mehr als 75€ berappen müssen und mich dann mit dem Vermieter um die Kohle streiten…

Oder gibts da vielleicht ne cleverere Lösung?
Für Antworten bedank ich mich schon einmal im Vorraus

Grundsätzlich gibt es einen Bestandsschutz für »Altanlagen«, d.h. elektrische Anlagen, die zum Zeitpunkt ihrer Errichtung nach den damals gültigen Normen errichtet wurden, müssen nicht an die Anforderungen neuer Normen angepasst werden.

Das bloße Auswechseln von Schutzkontaktsteckdosen – als Ersatz alter gleichwertiger Betriebsmittel – in Anlagen mit »klassischer« Nullung (Zweidraht-Ausführung) hebt nicht den Bestandsschutz auf, d.h. es gibt keine Gründe, die gegen ein Auswechseln sprechen würden. Der PEN-Leiter sollte vorzugsweise wieder an dem Schutzkontakt angeschlossen werden und eine Brücke zum Neutralleiterpol ausgeführt werden. In VDE 0100/12.65 war dies aus den Bildern nicht so so zwingend vorgegeben. Danach war auch der »umgekehrte« Anschluss möglich, d.h. zuerst auf den Neutralleiter und dann auf den Schutzleiter.

Wenn jedoch eine einfache Steckdose durch eine Zweiersteckdose oder eine Mehrfachsteckdose ersetzt wird, handelt es sich nicht mehr um den Ersatz alter gleichwertiger Betriebsmittel, sondern um eine Änderung, sodass dafür voll heutige Normen gelten. Das kann erhebliche Auswirkungen haben, wenn es sich z.B. um eine Steckdose in Räumen mit Badewanne oder Dusche handelt. In diesen Fällen müsste dann eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom mit max. 30 mA geschützt werden (siehe hierzu auch VDE-Schriftenreihe Band 67A).

Quelle: http://www.de-online.info//de/archiv/2004/03/pp01.html

Aber am besten nen fachman beauftragen die Steckdose zu wechseln.

Wird in einem Raum nach neuer VDE-Vorschrift installiert, müssen ALLE Einrichtungen angepasst werden. Also, eine neue Steckdose mit Schutzleiteranschluss, alle anderen anpassen. Das ist aber doch nicht Mietersache. Ich würde einen Elektriker den 75,-€ Auftrag geben und bei jeder Erweiterung an den Hauswirt verweisen.
Ich seh das wie bei diesem Beispiel:
Heizungswartung - Mieter
Reparatur - Hauswirt

Grundsätzlich gibt es einen Bestandsschutz für »Altanlagen«,
d.h. elektrische Anlagen, die zum Zeitpunkt ihrer Errichtung
nach den damals gültigen Normen errichtet wurden, müssen nicht
an die Anforderungen neuer Normen angepasst werden.

Das Haus wurde in den 60er-Jahren gebaut, war die Norm da noch gültig?
Ich hab immer den Verdacht, dass seitens der Vermietung gerne mal gepfuscht wird. Als wir eingezogen sind hat es in einer Anschlussdose immer geknistert. Eine Ader war nicht richtig geklemmt und es hat immer gefunkt, von der Klemme war auch nicht mehr so viel da :confused:
Gruß

Hallo,

ich denke der Vermieter (Immobiliengesellschaft) weiß nicht so recht wie es in seinen Wohnungen aussieht. Die Elektrik gleicht fast einem Irrgarten. Wenn man die Sicherung von Schlafzimmer rausdreht, ist eine Steckdose in der Küche auch ohne Saft :smiley:

Da wird auf der anderen Seite auch eine Steckdose sein. Da wurde einfach durch gebohrt und auf die andere Seite eine Dose gesetzt.
Bei der Nachinstallation in einer Altanlage keine Seltenheit.

Beispiel Wohnungen um 1970:
2 Steckdosen im Kinderzimmer. Keine neben dem Telefonanschluss. Im Flur eine Steckdose - evtl. auch nur einen Lichtschalter. Steckdosen unter dem Lichtschalter eine Seltenheit.

Daher muß man ja auch immer nachmessen, bevor man anne Drähte packt!

Gruß
Holger

Hallo Maxchen,

Grundsätzlich gibt es einen Bestandsschutz für »Altanlagen«,
d.h. elektrische Anlagen, die zum Zeitpunkt ihrer Errichtung
nach den damals gültigen Normen errichtet wurden, müssen nicht
an die Anforderungen neuer Normen angepasst werden.

Richtig

Das bloße Auswechseln von Schutzkontaktsteckdosen – als Ersatz
alter gleichwertiger Betriebsmittel – in Anlagen mit
»klassischer« Nullung (Zweidraht-Ausführung) hebt nicht den
Bestandsschutz auf, d.h. es gibt keine Gründe, die gegen ein
Auswechseln sprechen würden.

Auch Richtig

Der PEN-Leiter sollte
vorzugsweise wieder an dem Schutzkontakt angeschlossen werden
und eine Brücke zum Neutralleiterpol ausgeführt werden. In VDE
0100/12.65 war dies aus den Bildern nicht so so zwingend
vorgegeben. Danach war auch der »umgekehrte« Anschluss
möglich, d.h. zuerst auf den Neutralleiter und dann auf den
Schutzleiter.

Besser ist es den PEN auf eine Klemme zu führen, und dort zu trennen in PE und N und dann beide auf die SSD zu führen. Für eine Wago ist in jeder Schalterdose Platz!

Wenn jedoch eine einfache Steckdose durch eine Zweiersteckdose
oder eine Mehrfachsteckdose ersetzt wird, handelt es sich
nicht mehr um den Ersatz alter gleichwertiger Betriebsmittel,
sondern um eine Änderung, sodass dafür voll heutige Normen
gelten.

Das sehe ich genauso

Das kann erhebliche Auswirkungen haben, wenn es sich
z.B. um eine Steckdose in Räumen mit Badewanne oder Dusche
handelt. In diesen Fällen müsste dann eine
Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem
Bemessungsdifferenzstrom mit max. 30 mA geschützt werden
(siehe hierzu auch VDE-Schriftenreihe Band 67A).

Falsch, jede SSD muss über einen RCD geschalten werden. Ok, ein paar Ausnahmen gibt es da schon, die aber im Haushalt unueblich sind!

Quelle: http://www.de-online.info//de/archiv/2004/03/pp01.html

Aber am besten nen fachman beauftragen die Steckdose zu
wechseln.

Richtig, dieser sollte auch nicht länger als 15 Minuten dafür brauchen :wink:

MfG Alex

Grundsätzlich gibt es einen Bestandsschutz für »Altanlagen«,
d.h. elektrische Anlagen, die zum Zeitpunkt ihrer Errichtung
nach den damals gültigen Normen errichtet wurden, müssen nicht
an die Anforderungen neuer Normen angepasst werden.

Das Haus wurde in den 60er-Jahren gebaut, war die Norm da noch
gültig?

Ich daechte sie waere bis 30.04.74 gültig gewesen. Also Ja

Ich hab immer den Verdacht, dass seitens der Vermietung gerne
mal gepfuscht wird. Als wir eingezogen sind hat es in einer
Anschlussdose immer geknistert. Eine Ader war nicht richtig
geklemmt und es hat immer gefunkt, von der Klemme war auch
nicht mehr so viel da :confused:

Es kommt auf die Klemmverbindung an. Verbindungen können sich im Laufe der Jahre etwas lösen / lockern und dann kommt es zu dem von dir erwähnten knistern, welches umgehend behoben werden sollte, da sonst Brandgefahr besteht!

Gruß

MfG Alex

  1. Das, was bei Dir bei dieser Steckdose vorzufinden ist, nannte man klassische Nullung. Zulässig bei Neuinstallationen bis in die 70er Jahre.
  2. Es gibt keine Änderungspflicht, was zur Zeit der Ausführung zulässig war, bleibt auch zulässig, selbst wenn das - wie hier - nach heutigem Stand der Technik als unzulässig und potenziell gefährlich einzustufen ist. Sowas wird gerne „Bestandschutz“ genannt, was lustig ist, denn die VDE Normen kennen dieses Wort gar nicht…
  3. Sollte die Steckdose defekt sein, so darf man sie auch im Jahre 2010 nach der damals gültigen Norm neu anschließen. Auf gar keinen Fall darf man auf Grundlage der alten Norm weiter installieren, also z.B. weiter Steckdosen dazu setzen.
  4. Sollte es in der Wohnung Änderungen/Erweiterungen nach 1983 in der Elektroinstallation im Bad oder Außenbereich (Außensteckdose, Garten)gegeben haben, so muss für den geänderten/erweiterten Bereich ein Fehlerstromschutzschalter mit 30mA Auslösestrom vorhanden sein.
  5. Sollte es nach Juni 2007 Änderungen/Erweiterungen gegeben haben, so ist für alle geänderten/erweiterten Bereiche ein solcher Schutzschalter mit 30mA für Steckdosen Pflicht.
  6. Sollte es einen Schutzschalter geben, dann DARF die „klassisch genullte“ Steckdose nicht über ihn laufen und ist ggf. still zu legen.
  7. Der Wechsel einer Steckdose dauert etwa 5min. Inkl. „Guten Tag“, Tasse Kaffee und „Auf Wiedersehen“. Materialwert für ne Markensteckdose unter 10€. 75€ für den Wechsel sind zuviel, es sei denn, Du wohnst in der Pampas und der Elektriker hat 50km Anfahrt.
  8. Ich favorisiere bei „klassischer Nullung“ folgende Vorgehensweise:
    der ankommende PEN (Schutz- und Neutralleiter in einer Ader vereinigt) wird zunächst auf eine Klemme geführt (vorzugsweise Steckklemme), dann wird von dieser Klemme eine grün-gelbe Ader auf den Schutzkontakt geführt und eine blaue Ader auf einen der anderen Kontakte.
  9. Als Mieter zahlst Du ggf. Kleinreparaturen, nicht aber für Mängel in der vorgefundenen Elektroinstallation. Zumal deren Beseitigung kaum zum „kleinen“ Preis zu machen ist.
  10. Als Vermieter sollte man sich schämen, Wohnungen in solchem Zustand zu vermieten. Ab, in die Ecke!!! Man verlässt sich doch nicht auf einen Sicherheitsstandard, der bereits vor fast 40 Jahren als unzureichend erkannt wurde! Da fuhren auch ncoh Autos ohne Sicherheitsgurte rum.
  1. Der Wechsel einer Steckdose dauert etwa 5min. Inkl. „Guten
    Tag“, Tasse Kaffee und „Auf Wiedersehen“. Materialwert für ne
    Markensteckdose unter 10€. 75€ für den Wechsel sind zuviel, es
    sei denn, Du wohnst in der Pampas und der Elektriker hat 50km
    Anfahrt.

Prima, dann hab ich schonma ne Preisvorstellung. Der nächste Elektriker ist übrigens nur 300m Luftlinie entfernt =)

  1. Als Mieter zahlst Du ggf. Kleinreparaturen, nicht aber für
    Mängel in der vorgefundenen Elektroinstallation. Zumal deren
    Beseitigung kaum zum „kleinen“ Preis zu machen ist.

Ok, die Steckdose war i.O. als wir eingezogen sind, nur irgendwann funktionierte sie nicht mehr…

  1. Als Vermieter sollte man sich schämen, Wohnungen in
    solchem Zustand zu vermieten. Ab, in die Ecke!!! Man verlässt
    sich doch nicht auf einen Sicherheitsstandard, der bereits vor
    fast 40 Jahren als unzureichend erkannt wurde! Da fuhren auch
    ncoh Autos ohne Sicherheitsgurte rum.

Tja, liegt vielleicht daran, dass es nicht die beste Wohngegend ist :wink:

Es kommt auf die Klemmverbindung an. Verbindungen können sich
im Laufe der Jahre etwas lösen / lockern und dann kommt es zu
dem von dir erwähnten knistern, welches umgehend behoben
werden sollte, da sonst Brandgefahr besteht!

In der Tat, roch auch immer leicht verschmort. Hätte vom Vermieter nur vor der Vermietung behoben werden müssen, zumal es kein Aufwand ist eine Klemme auszutauschen…
Gruß