Guten Tag,
Ich habe eine Frage zu meiner Telefonleitung. Als der Mann von der Telekom da war um den Anschluss fürs Telefon zu legen, hat er festgestellt, dass ca. 50cm Telefonleitung (die Endleitung) fehlen. Er darf erst eine Leitung legen, wenn ein Elektriker unsere Wand freilegt, sodass er die Leitung neu legen kann. Ich habe mein Vermieter darüber informiert, der will nur gar keine Kosten übernehmen. In wie weit ist der Vermieter zuständig bzw. wer muss die Kosten übernehmen für den Elektrieker etc.?
Hallo,
Endleitung) fehlen. Er darf erst eine Leitung legen, wenn ein
Elektriker unsere Wand freilegt, sodass er die Leitung neu
legen kann. Ich habe mein Vermieter darüber informiert, der
will nur gar keine Kosten übernehmen. In wie weit ist der
Vermieter zuständig bzw. wer muss die Kosten übernehmen für
den Elektrieker etc.?
Tja, dass ist nun echt mal ein Problem, gehört vielleicht ehr ins Rechtsbrett, aber damit würde man Dich da wohl rausschmeissen, da es Dich ja selbst betrifft.
Tendenziell ist entscheidend was im Mietvertrag steht, wenn Schönheitsreparaturen bis 200 Euro vom Vermieter getragen werden müssen, dann hast Du sicherlich die A-Karte.
Wenn die Wohnung ansonsten einem „normalen“ Standard entspricht, dass heißt Du musst Dir das Klo nicht mit den Nachbarn teilen, und brauchst keine Kohle mehr aus dem Keller zu schleppen und hast womöglich auch noch einen Kabelanschluss und die Wohnung ist als solches „normal“, dann hättest Du bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Vermietwer wohl gute Karten.
Dabei stellt sich wie so oft die Frage, welchen Bock hat man sich mit seinem Vermieter anzulegen? Vielleicht kann man in einer klärenden Mail einen Vergleich herstellen, dazu wäre erst einmal wichtig einen Handwerker zu finden, der einen entsprechenden Kostenvoranschlag macht.
Generell gilt allerdings auch, dass die Telekom eine Telefondose in der Wohnung zur Verfügung stellen muß! Allerdings ist sie dabei auch berechtigt eine Aufputzverkabelung zu wählen (alles Andere ist Aufpreis). Von daher könntest Du Dich auch auf den Standpunkt stellen … „Ihr legt mir eine TAE-Dose in die Wohnung“ dann kommt der Bautrup der Telekomiker und bohrt im Flur nähe Haustür ein Loch in die Wand und knallt Dir (wenn Du Glück hast sogar mit Kabelschellen) ein Kabel durch die Wohnung an die Stelle an die die neue Dose (Aufputz) ran soll.
Da heutzutage allerdings die meisten Wohnungen schon mit Klo, Zentralheizung, Steckodsen und sogar Fenersehanschluss ausgestattet sind könnte ein graues Kabel bis in ein z.B. Wohnzimmer schon recht doof aussehen.
Wenn also das Kabel wirklich defekt ist, müsste die Telekom das zumindest Aufputz reparieren oder gegen Aufpreis auch Unterputz. Das kann (je nach Interieursanspruch) auch richtig doof aussehen. Dann wäre Dein Vermieter in der Pflicht, wenn er Dich bei Anmietung hat glauben lassen, dass es eine Unterputz-Telefondose gibt und nicht darauf hingewiesen hat, dass diese Dose vom Mietvertrag ausgeschlossen ist.
Du Selbst kannst allerdings in die Haftung für diesen (Dir entstandenen Schaden) genommen werden (von Dir selbst in dem Fall), wenn Du etwaige Renovierungsarbeiten an den entsprechenden Wänden vorgenommen hast, dann könnte der Vermieter sich rausreden.
Gruß aus Hamburg
Knud Schiffmann
http://schiffmann.com
ps: Ich bin kein Anwalt! o.g. Rechtserfahrung entspricht meiner persönlichen Lebenserfahrung, für genauere Informationen empfiehlt es sich im Falle einer nicht gütlichen Einigung einen Anwalt, die Öra und eine Verbraucherschutzorganisation aufzuschen! Ich übernehme für o.g. Tips keine verbindliche Haftung!