Hallo,
mich würde mal eine Einschätzung interessieren, zu folgender fiktiven Situation:
Käufer A kauft auf eBay ein Retrokonsolenpaket (2 alte Spielekonsolen + Zubehör + Spiele) von einer Privatperson P. Als Artikelzustand wurde „Gebraucht“ angegeben, was ja funktionierend bedeutet, laut Erklärung. Auch im Angebot selbst hat der Verkäufer P eindeutig darauf hingewiesen, dass alles funktioniert. Garantie/Gewährleistung hat er NICHT ausgeschlossen.
Nach Paketzustellung stellt Käufer A fest, dass eine der beiden Konsolen defekt ist. Die andere und sämtliche Spiele laufen. Einen Transportschaden schließt Käufer A somit eigentlich aus, da sonst wohl mehr als nur eine Konsole defekt wäre.
Käufer A schreibt den Verkäufer an möchte eine Lösung finden und das auch friedlich regeln und nur im Notfall den Käuferschutz einschalten. Käufer A schwebt eine Preisminderung vor, da ja nicht alles defekt ist, sondern nur ein Teil. Reparatur/Ersatzlieferung wird vermutlich eher nichts werden, da man von den alten Retrokonsolen ja eher nicht dutzende zuhause rumliegen hat, als privater Verkäufer.
Frage: Kann der Verkäufer P auch darauf bestehen, die komplette Ware gegen eine Kaufpreisrückerstattung zurück zu nehmen? Muss Käufer K sich darauf einlassen? Denn die funktionierende Konsole + einige Spiele wollte der Käufer K in den kommenden Tagen verschenken und dann der beschenkten Person im Fall der Fälle natürlich nicht nachträglich wieder alles wegnehmen, falls der Verkäufer P das Recht haben sollte, die gesamte Ware gegen Rückerstattung zurück haben zu wollen. Käufer K möchte eigentlich nur eine Preisminderung für die defekte Konsole, damit er sich ggf. ein Ersatzgerät beschaffen kann.
Wenn jemand Antworten hat, mit ein paar schlüssigen §§, dann würde mich das echt freuen 