Defekte Ware

Hallo,

Angenommen jemand bestellt Porzelan über einen Onlineversand(gewerblicher Verkäufer!). Die Ware ist versichert, und wird per Paketdienst ausgeliefert.
Der Onlinehändler schreibt vorab eine E-Mail in der drin steht das die Ware sofort bei Erhalt auf Beschädigungen (innen und aussen) zu überprüfen ist. Er schreibt weiter das er nach einer schriftlichen Empfangsbestätigung für keinerlei Schadensersatzansprüche mehr aufkommen wird.
(Wer bitte schaut, bevor er die Ware annimmt, 60 Porzelan Teile auf Beschädigungen nach!??)
Nehmen wir weiter an, die Ware wird von einer Nachbarin angenommen, ohne irgendetwas zu kontrollieren.
Am nächsten Tag wird die Ware ausgepackt, und siehe da einige Stücke sind gebrochen.

Wie sollte dieser Käufer nun vorgehen?

mfg
phobos

Wie sollte dieser Käufer nun vorgehen?

Er sollte Nachbesserung verlangen. Die Ausführungen des Verkäufers sind völlig irrelevant. Entweder sind sie ungültig, nämlich wenn der Käufer Verbraucher ist; oder die Rechtsfolge ergibt sich schon aus dem Gesetz, nämlich wenn der Käufer Unternehmer ist.

Stellt sich der Verkäufer dann quer, ist ein Anwalt zu beauftragen. Die Anwaltskosten können als Verzugsschaden ersetzt verlangt werden.

Levay

Guten Morgen!

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Also muss der Verkäufer die Ware zurücknehmen!?
Wie sollte man Vorgehen? per E-Mail, oder mit Einschreiben den Schaden melden? Sollte man sich da an irgendein Schema halten?
Nicht das es dann an einem Formfehler liegt, wenn man nichts ersetzt bekommt!

Vielen Dank.

mfg
phobos

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Also muss der Verkäufer die Ware zurücknehmen!?

Nein, aber er muss auf Wunsch des Kunden neue Ware liefern.

Wie sollte man Vorgehen? per E-Mail, oder mit Einschreiben den
Schaden melden? Sollte man sich da an irgendein Schema halten?
Nicht das es dann an einem Formfehler liegt, wenn man nichts
ersetzt bekommt!

Da gibt es keine Formvorschriften.

Levay