Defekten EbayArtikel zurückgeben ( nicht EU-Land)

Hallo liebe Wissenden,

wenn man bei Ebay Artikel im Ausland bzw Asien ersteigert, zB Hardware, teurer als 40 € und diese wird defekt geliefert, der Verkäufer sagt einem Umtausch zu allerdings soll der Käufer die Versandkosten tragen…
Ist das rechtens? Immerhin hat ja der Verkäufer die mangelhafte Lieferung zu verantworten…oder ist der Käufer tatsächlich der Angeschmierte?
Greift hier das Fernhandelsgesetz oder gilt das nur für Käufe inenrhlab Deutschlands?

Vielen Dank schonmal!
LG

Hallo!

Mal eine Gegenfrage: Wer sollte denn ein Gesetz erlassen können, das Weltweit gültig ist?

Und nein, mir wäre kein internationaler Vertrag bekannt, der sich in dieser Hinsicht mit dem Verbraucherschutz beschäftigen würde.

Viele Grüße,
Swantje

Hallo,

Mal eine Gegenfrage: Wer sollte denn ein Gesetz erlassen
können, das Weltweit gültig ist?

da gibt es z.B. das UN-Kaufrecht (http://de.wikipedia.org/wiki/UN_Kaufrecht)

Und nein, mir wäre kein internationaler Vertrag bekannt, der
sich in dieser Hinsicht mit dem Verbraucherschutz beschäftigen
würde.

Darüber hinaus kann durchaus deutsches Recht zur Anwendung kommen, wenn der Verkäufer seine Internetpräsenz klar auf das Land des Verbrauchers ausrichtet oder auf ebay.de die Artikel anbietet, Artikelbeschreibung auf deutsch etc.

Ist dies der Fall, handelt es sich in den meisten Fällen sowieso um einen deutschen Handelspartner, der drop shipping Geschäfte macht und sich hinter einer ausländischen Unternehmensform versteckt um sich den deutschen Gesetzen zu entziehen.

Die Durchsetzbarkeit etwaiger Ansprüche steht natürlich auf einem ganz anderen Blatt.

Gruß

S.J.

Hallo,

wenn man bei Ebay Artikel im Ausland bzw Asien ersteigert…

siehe meine Antwort weiter unten.

Recht haben und Recht bekommen sind aber bekanntlich zwei Paar Schuhe…

Gruß

S.J.

wieder was gelernt
Hallo!

Okay, danke Steve, wieder was dazu gelernt. Fachlich und www-technisch - auch wenn es mich noch so sehr juckt, bleibe ich mit meinen Antworten in den Brettern, in denen ich mich >wirklich

Hallo,

Das von Dir angeführte UN-Kaufrecht ist interessant. Mal
neugierdehalber: Wie würde das denn laufen, wenn Firma A aus
Deutschland Unstimmigkeiten mit Firma B in Indien bekommt. Wie
würde Firma A denn dann vorgehen, um zu seinem Recht zu
kommen?

gute Frage, denn das ist im UN-Kaufrecht nicht geregelt.

Ich kenne mich auch nur sehr bedingt mit dem UN-Kaufrecht aus. Die Frage kann ich leider auch nicht beantworten.

Gruß

S.J.